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“Noch sitzt ihr da oben”: Bürger wegen harmlosem Demo-Banner vom System verfolgt

Archivmeldung vom 01.08.2022

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 01.08.2022 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Bild: Screenshot: Video zVg / WB / Eigenes werk
Bild: Screenshot: Video zVg / WB / Eigenes werk

Justiz-Skandal in Österreich: Wenn es darum geht, gegen Kritiker zu schießen, ist dem System alles Recht. Aktuell betroffen ist ein Deutscher, der seit Jahren in Österreich lebt und arbeitet. Er konnte die von der Politik betriebene Spaltung und Freiheitsbeschneidung nicht länger mit ansehen. Dies berichtet das Magazin "Wochenblick.at".

Weiter berichtet das Magazin: "Und so schloss sich der Freiheitsbewegung und den Protesten gegen die Corona-Diktatur mit voller Tatkraft an. Absurd: Wegen eines harmlosen Banners ermittelte man plötzlich wegen NS-Wiederbetätigung (!) gegen den unbescholtenen Mann. Selbst nach Einstellung der strafrechtlichen Ermittlungen ist der Justiz-Horror nicht ausgestanden.

Absurder “Nazi”-Vorwurf: Banner beschlagnahmt

Vor einigen Wochen flatterte plötzlich ein Strafbescheid ins Haus – wegen des von der Staatsanwaltschaft verworfenen Tatbestandes. Der rechtschaffene und freiheitsliebende Mann soll 500 Euro Verwaltungsstrafe zahlen. Was war geschehen? Mehrfach ging der Deutsche mit seiner Frau auf die Straße, um gegen die totalitären Anwandlungen des Corona-Regimes zu protestieren. Denn die leidvolle Diktatur-Erfahrung in der deutschen Heimat – Stichwort DDR – lehrte ihn: Unrecht kann nur dann vergehen, wenn das Volk friedlich, aber bestimmt dagegen aufsteht.

Bereits viermal hatte er ein Transparent mit der Aufschrift “Noch sitzt ihr da oben…” bei einer Kundgebung dabei. Niemand beanstandete es. Am 5. März kommt es in Mondsee zum Eklat. Übereifrige Polizeibeamte beschlagnahmen sein Transparent. Aus seiner Sicht ist es ein Willkürakt, er protestiert gegen den Zugriff. Doch die Exekutive gibt es nicht mehr heraus. Nach Aussage des Betroffenen versucht ihn ein Beamter “in eine gewisse Ecke zu stellen”. Dies hätte der Polizist mit der faktenwidrigen Behauptung “belegt”, der genannte Spruch stamme aus der NS-Zeit.

Spruch deutschem Freiheitskämpfer zugeschrieben

Eine fadenscheinige Behauptung, die nicht falscher sein könnte. Vermutlich beruht sie auf Berichten der Einheitspresse, die diesen Spruch kurz zuvor auf dem T-Shirt eines kritischen Soldaten skandalisierte. Reißerisch schrieben die Systemmedien von einem “Nazi-Spruch”. Und folglich lautete der absurde Vorwurf für den Deutschen nun auf §3g des NS-Verbotsgesetzes. Im Ernstfall stehen darauf bis zu 10 Jahre Haft. Verfasst hat den Text übrigens eine relativ unbekannte patriotische Dichterin aus Deutschland in den 1970er-Jahren.

Doch selbst diese Urheberschaft ist so unbekannt, dass sich die Wurzeln im Laufe der Jahre verliefen. Häufig wird er dem Dichter & Freiheitskämpfer Theodor Körner (1791-1813) zugerechnet. Mit dieser Zuschreibung wurde er auch von Ex-FPÖ-Chef HC Strache zitiert oder tauchte auf Bannern bei PEGIDA-Protesten auf. In seiner Beschuldigtenvernehmung gab der Betroffene an, den Ausspruch auch im Umfeld der deutschen Wende im Zeitraum 1987-89 vernommen zu haben.

Auf diese Volksproteste berief er sich dabei sogar offen: “Die Bedeutung bezieht sich für uns darauf, dass die jetzige Regierung in dieser Form friedlich, geordnet sowie rechtsstaatlich ohne Gewalteinwirkung zurücktreten möchte. Der Halbsatz soll aufzeigen, dass die derzeitigen Handlungen nicht ewig so weiter gehen können und es zu Neuwahlen kommen muss. Das hat der Verlauf der Geschichte zuletzt 1989 letztendlich gezeigt. Und damals wurde auch niemand auf Leib und Leben bedroht.” Dass es ein “nationalsozialistischer” Ausspruch sei, höre er zum ersten Mal.

In sozialen Medien kursiert ausschließlich die Zuschreibung zu Theodor Körner:

Ermittlungen eingestellt, es folgt Verwaltungsstrafe!

Letztlich sieht auch die Staatsanwaltschaft die Absurdität des Vorwurfs ein. Im Einstellungsbescheid schreibt sie: “Das Zitat wurde, wie eine Internet-Recherche der Staatsanwaltschaft Wels ergab, tatsächlich Theodor Körner zugeschrieben […] Es findet sich auf dem Transparent nur ein kleiner Teil dieses Zitates und kann dies durchaus auch so verstanden werden, wie es der Beschuldigte angegeben hat […] Das Transparent bestand nur aus dem Schriftzug und enthielt keinerlei rechtsextreme Symbolik.” Er sei bislang nicht “in der rechtsextremen Szene nicht in Erscheinung getreten.”

Doch dann die Hiobsbotschaft: Zwei Monate nach Einstellung des Verfahrens soll er plötzlich 500 Euro Verwaltungsstrafe zahlen. Der Vorwurf lautet erneut auf NS-Wiederbetätigung und hängt sich auf diesem Plakat auf. Es macht für den neutralen Beobachter fast den Eindruck, als hätte das System noch nicht aufgegeben. Ganz nach dem Prinzip: Wem man über das Strafrecht nicht habhaft wurde, den versucht man eben mit den Verwaltungsstrafrecht zu schikanieren. Die Dokumente, welche den rechtsstaatlich fragwürdigen Vorgang dokumentieren, liegen Wochenblick vor.

“Störung der Veranstaltung” nur erfunden?

Es ist nicht die einzige Verwaltungsstrafe in Verbindung mit dem Vorfall in Mondsee. Denn, weil er das überbordende Einschreiten nicht einfach hinnahm, sollte er 300 Euro zahlen. Die Begründung: “Sie haben sich über mehrere Minuten lang lautstark gegenüber den Einsatzkräften beschwert […] Ihr Verhalten ging über das normale Maß einer Demonstration hinaus.” Darin wird behauptet, dass die Versammlung aufgrund dessen für mehrere Minuten unterbrochen wurde. Die Argumentation spricht Bände: Offenbar will das System der grassierenden Corona-Polizeiwillkür einen Persilschein erteilen.

In seinem Einspruch bestreitet der Betroffene dies: “Ich habe zu keiner Zeit die Veranstaltung in irgendeiner Art gestört. Weiters habe ich die Veranstaltung auch zu keiner Zeit in irgend einer Art verzögert”. Das habe ihm der Veranstalter bestätigt. Auch die als Rednerin anwesende FPÖ-Mandatarin Susanne Fürst hätte den Ablauf der Amtshandlung mitbekommen, ihm gegenüber aber keine Störung beklagt. Vielmehr hätte sie ihm zu verstehen gegeben, dass sie das massive Einschreiten der Beamten nicht nachvollziehen könne.

Ständige Schikanen gegen kritische Bürger

Immer wieder machen scheinbare Willkür-Maßnahmen gegen Dissidenten in den letzten Monaten die Runde. Wochenblick berichtete über die Razzia-Schikane bei einem jungen Oberösterreicher, weil dieser einem Freund zur Löschung von Nachrichten auf seinem Handy riet. Von der Anordnung zur Sicherstellung seines Mobiltelefons bis zum Zugriff vergingen fünf Monate.

In Tirol musste ein Busunternehmer sogar mehrfach Hausdurchsuchungen über sich ergehen lassen. Denn das System ist der felsenfesten Ansicht, ein Verein, den er als Oase der Normalität für kritische Bürger in Zeiten des Irrsinns gründete, sei eine “staatsfeindliche Verbindung”.

Quelle: Wochenblick

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