Wenn Jugendschutz nicht mehr zählt: Jugendliche als Spielball von Ideologie und Moden
Archivmeldung vom 19.06.2021
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Freigeschaltet durch Sanjo BabićJugendliche und Kinder sind leicht beeinflussbar, daher sollen sie eigentlich besonderen Schutz genießen. Wie aber verträgt es sich, wenn harter Alkohol und Zigaretten erst mit 18 Jahren erlaubt sind, die freie Wahl des eigenen Geschlechts – und entsprechende medizinische Behandlungen – jedoch schon für Kinder erlaubt sein soll, ungeachtet aller langfristigen Folgen. Dies schreibt Matthias Hellner im Magazin "Wochenblick.at".
Hellner berichtet weiter: "Bei dem Streit geht es um mehr als medizinische Fragen, sondern um Ideologie, eine neue Gesellschaft und wohl auch um ein lukratives Geschäft.
Der Fall sorgte vor einigen Jahren für Furore und beschäftigt die Gerichte und die US-Öffentlichkeit auch heute noch. Nach der Scheidung glaubte eine Kinderärztin, dass ihr sieben Jahre alter Sohn James unter einer Geschlechtsidentitätsstörung leide und wollte ihn in der Schule Luna nennen lassen sowie durchsetzen, dass er Mädchenkleider tragen dürfe. Bestärkt in diesem Glauben hatte sie eine Therapeutin, da der Junge offenbar hin und wieder mit Mädchenspielzeug gespielt hatte und auch weibliche Disney-Charaktere imitierte. Zudem wollte die Mutter schließlich das Kind mithilfe von Medikamenten weiblicher machen und versuchte es auch an einer Klinik für Geschlechtsumwandlungen für Kinder anzumelden. Der Vater war dagegen, weshalb es zu einem Streit um das Sorgerecht kam. Vor Gericht warf der Mann seiner Ex-Frau vor, den Jungen zu manipulieren. Der Fall ist noch lange nicht abgeschlossen.
Die Klinik verklagt
Was wie ein extremer Einzelfall klingen mag, ist schon längst keine Seltenheit mehr.
Nicht umsonst sah sich der englische High Court Anfang Dezember 2020
mit dem Thema konfrontiert und fällte ein Urteil, welches von vielen als
richtungsweisend bezeichnet wird. Das Gericht verbot den Einsatz von
Pubertätsblockern für Kinder und Jugendliche unter 14 Jahren und ab 14
nur mit gerichtlicher Genehmigung. Die Richter waren der Überzeugung,
dass Kinder unter 16 Jahren nicht die Reife hätten, „eine sachkundige
Einwilligungserklärung zu den experimentellen Therapien zu geben, die
ihren Körper verändern“.
Diesem Urteil des englischen Höchstgerichts ging die Klage Bell vs.
Tavistock voraus. Die nunmehr 23-jährige Keira Bell hatte die
Tavistock-Klinik, die einzige Klinik des britischen Gesundheitsdienstes
NHS, die „Genderidentitäts-Störungen“ mit geschlechtsumwandelnden
Maßnahmen behandelt, geklagt. Bell erklärte vor Gericht, dass die
Medikamente zur Geschlechtsumwandlung sie irreparabel geschädigt und sie
vermutlich unfruchtbar gemacht hätten. Zwar hatte sie sich selbst zu
einer Geschlechtsumwandlung entschlossen, aber diese Entscheidung als
Teenager getroffen und die langfristigen Folgen und auch die Risiken
eines solchen Schrittes nicht wirklich bedacht. Bell, die heute wieder
als Frau lebt, bekam nach eigener Aussage mit 16 Jahren nach einer
dreistündigen Sitzung in der Tavistock-Klinik Pubertätsblocker
verschrieben. Ein Jahr später bekam sie Testosteron und mit 18 Jahren
ließ sie sich die Brüste amputieren. „Die Klinik hätte meine Wünsche
viel stärker hinterfragen müssen“, ist sie sich heute sicher.
Zahlen verfünffacht
Die Klinik legte Widerspruch gegen die Entscheidung des Höchstgerichts ein – handelt es sich doch auch um ein nicht unbeträchtliches Geschäft – zugleich pausierte sie jedoch auch sämtliche Behandlungen an Kindern der entsprechenden Altersklassen. Waren 2009/2010 77 Kinder und Jugendliche in Behandlung, stieg die Zahl bis 2019/20 auf 2.728 an. Und Ende 2020 waren über 4.600 Kinder und Jugendliche auf der Warteliste für eine GIDS-Behandlung (GIDS – Gender Identity Development Service). Die Steigerung der Zahlen betrifft nicht nur Großbritannien. Bereits 2018 war in deutschen Medien zu lesen, dass sich die Behandlungszahlen von Kindern und Jugendlichen, die sich fremd in ihrem Körper fühlen oder ihr Geschlecht ändern lassen wollen, allein in der Münchner Universitätsklinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie seit 2013 verfünffacht hätten. Auch Spezialambulanzen in Hamburg, Berlin und Frankfurt hätten eine ähnliche Steigerung der Zahlen festgestellt.
Grüne und SPD einig
Geradezu besorgniserregend ist in diesem Zusammenhang ein Vorstoß der
deutschen Grünen, die mit einem Gesetzesentwurf vorpreschten, dass
jeder ab 14 Jahren sein Geschlecht selbst definieren und auch selbst
bestimmen kann. Dies soll problemlos auf dem Standesamt oder mittels
einer mündlichen Absichtserklärung ohne Angabe von Gründen möglich sein.
Auch die medizinische Begutachtungspflicht vor einem Geschlechterwechsel
sollte entfallen. Die im Mai zurückgetretene SPD-Familienministerin
Franziska Giffey erklärte bereits 2018: „Zur Bestimmung der
geschlechtlichen Identität bedarf es weder eines Gerichtsverfahrens noch
einer Diagnose, sondern lediglich der Selbstauskunft der
antragstellenden Personen.“ Trotzdem auch die SPD bereits seit Jahren
derartig Positionen vertritt, scheiterte das Gesetz vorerst noch einmal.
Ohne Erlaubnis der Eltern
Eigentlich ein Glück für Kinder und Jugendliche. Denn das Gesetz hätte – auch unter der Begründung der „Kinderrechte“ – Minderjährigen vermutlich ermöglicht, auch gegen den Willen der Eltern vor dem Familiengericht einen Geschlechterwechsel zu vollziehen. Auch hätte es keines ärztlichen Gutachtens mehr bedurft, sondern eine „Person, die aufgrund ihrer Ausbildung und beruflichen Erfahrung mit den Besonderheiten der Transgeschlechtlichkeit vertraut“ sei, hätte ein solches erstellen können. Dies könnte also auch jemand aus den Betroffenengruppen oder -vereinen sein, wobei keineswegs unterstellt werden soll, dass diese persönlich betroffenen Aktivisten nicht objektiv an das Thema herangehen könnten.
Falsche Vorbilder
Jedoch ist es gerade bei Kindern oder Jugendlichen in der Pubertät angeraten, besondere Sorgfalt walten zu lassen. Sind diese doch leicht beeinflussbar und auch für „Moden“ empfänglich. Vor allem, wenn diese auch propagiert werden. Etwa, wenn ein Transgender-Modell eine Castingshow gewinnt oder anderen Transgenderpersonen überproportionale Präsenz in der Öffentlichkeit zugebilligt wird. Für Jugendliche, die nach Halt und Vorbild suchen, kann dies sehr schnell – ungeachtet der eigenen Umstände – als nachahmens- und erstrebenswert empfunden werden, ohne Berücksichtigung allfälliger Langzeitfolgen."
Quelle: Wochenblick