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Pkw-Klimaanlagen: Wie die Deutsche Automobilindustrie einen Wortbruch zu begründen versucht

Archivmeldung vom 23.06.2010

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 23.06.2010 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Gemen64 / PIXELIO
Bild: Gemen64 / PIXELIO

Mit Halbwahrheiten, an den entscheidenden Stellen mit falscher Faktendarstellung und absurden Vergleichen mit der Wahrscheinlichkeit, einen Sechser im Lotto zu erhalten, versucht der Verband der Automobilindustrie (VDA), seinen Einsatz für den im Brandfalle lebensgefährlichen Chemiecocktail 1234yf als künftiges Kältemittel in Pkw-Klimaanlagen nachträglich zu rechtfertigen.

Das unter Fachleuten umstrittene chemische Kältemittel der Chemieriesen Honeywell und DuPont mutiert in der VDA-Darstellung zu einem Ökowunder ohne Risiken. Das erklärte die Deutsche Umwelthilfe e.V. (DUH) unter Hinweis auf ein "Handout" des VDA vom 20.5.2010, das bis heute nicht offiziell veröffentlicht, sondern ausgewählten Pressevertretern Ende Mai anlässlich eines Presse-Hintergrundgesprächs schmackhaft gemacht werden sollte. Doch einige Fachjournalisten, wie das Magazin "Auto-Motor-Sport" in seiner aktuellen Ausgabe dokumentiert, können sich noch sehr gut daran erinnern, wie sich die deutschen Autobauer anlässlich der "grünen IAA" im Jahr 2007 für ihre Entscheidung gegen chemische Kältemittel feiern ließen.

"Die deutschen Autobauer haben einmal mehr ihr Wort gebrochen. Damit ist auch die Glaubwürdigkeit ihres Verbandspräsidenten Matthias Wissmann dahin. Aus Profitgier werden Autofahrer und Rettungskräfte bei Tunnel- und Tiefgaragenbränden extremen Gesundheitsgefahren ausgesetzt. Da zwischenzeitlich die Brennbarkeit eingeräumt und das Entstehen von Fluorwasserstoff eingeräumt werden muss, versucht der VDA diese Gefahren mit statistischen Tricks als unwahrscheinlich darzustellen und täuscht die Öffentlichkeit mit falschen Angaben über die maximal gemessenen Giftkonzentrationen im Brandfall", kommentiert DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch die Hinterzimmer-Argumentation des VDA. Resch erinnerte daran, dass der VDA und sein damals frisch gewählter Präsident Matthias Wissmann sich vor nicht einmal drei Jahren anlässlich der "grünen Automobilausstellung IAA" für die Ankündigung hatte feiern lassen, in Zukunft in Pkw aus deutscher Produktion ausschließlich das natürliche und umweltschonende Kältemittel CO2 einsetzen zu wollen (s. DUH-PM vom 27. Mai 2010).

Die der DUH vorliegende VDA-Argumentation ist ein Musterbeispiel dafür, wie durch Weglassen, Halb- und Unwahrheiten das aus Profitinteressen gewählte chemische Kältemittel zur besten denkbaren Lösung und das natürliche Kältemittel zu einem Problemstoff stilisiert werden kann.

Entlarvend ist der Versuch, die Risiken und Gefahren des Einsatzes von 1234yf für Autoinsassen nach einem Unfall herunterzuspielen. "Die in dem Hintergrundpapier enthaltenen Behauptungen über die Freisetzung von Giftgasen sind nachweislich falsch", sagte Resch. "1234yf ist leicht entzündbar und setzt im Brandfall deutlich höhere Giftmengen frei als vom VDA behauptet. Und wir können dies auch beweisen." Bei zwei Simulationen von Fahrzeugbränden hat die DUH Konzentrationen des Giftgases jenseits von 90ppm gemessen. Die Ergebnisse waren später bei der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) unter Laborbedingungen wiederholt und bestätigt worden. Der VDA leugnet aus gutem Grund solche gesundheitsgefährdende Werte der lebensbedrohlichen, stark ätzenden Giftgase für Insassen und Rettungskräfte. Nach Behauptung des VDA sei die maximal gemessene Konzentration, der Personen (Insassen oder Helfer) unter worst-case-Bedingun¬gen im oder am Fahrzeug ausgesetzt werden könne, 50ppm. Die von der DUH gemessenen Fluorwasserstoffkonzentrationen von über 90ppm in der Atemluft lagen um das mind. 45-fache über den Kurzzeit-Arbeitsplatzgrenzwerten der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin.

Nach VDA-Angaben ist das nun favorisierte Kältemittel 1234yf vergleichbar sicher im Einsatz wie das bisherige Kältemittel R 134a, es sei weltweit akzeptiert und könne in heute üblichen Pkw-Klimaanlagen verwendet werden. Außerdem sei es "in der Praxis schwer entflammbar". Eine für die DUH "freche Lüge". Denn selbst der Hersteller Honeywell stuft 1234yf in einem Sicherheitsdatenblatt als "hochentzündlich" ein. 1234yf muss gemäß EG-Richtlinie 67/548/EWG (Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften für die Einstufung, Verpackung und Kennzeichnung gefährlicher Stoffe) mit dem Gefahrensymbol F+ gekennzeichnet werden. F+ steht für Chemikalien, deren Gase und Dämpfe mit der Umgebungsluft explosionsfähige Gemische bilden und für Chemikalien, die bei Anwesenheit einer Zündquelle sehr leicht entzündet werden können.

"Die Selbstentzündungstemperatur von 1234yf liegt bei 405°C, die Temperaturen im Motorraum bei einer normalen Stadtfahrt liegen zwischen 600 und 700°C. Bei jedem Unfall, bei dem Kältemittel ausströmt, ergibt sich somit eine erhebliche Brandgefahr", erklärte Resch. "In mehreren simulierten Unfällen hat sich das Kältemittel entzündet, das Feuer hat sich binnen Minuten auf den gesamten Motorraum ausgeweitet." Resch forderte von den deutschen Autobauern, ihre 2007 gegebene Zusage einzuhalten und ab dem kommenden Jahr mit CO2 ein ungefährliches, natürliches Kältemittel einzusetzen.

Die DUH steht mit ihrer Kritik an dem Chemiecocktail längst nicht allein. Bundesumweltministerium und Umweltbundesamt warnen nach eigenen Untersuchungen vor 1234yf. Auch mehrere Techniker und Ingenieure der deutschen Autobauer haben sich bei der DUH gemeldet und mitgeteilt, dass sie die Entscheidung für 1234yf und gegen das natürliche Kältemittel CO2 für falsch und riskant halten.

Hintergrund

In Europa ist ab Januar 2011 die Verwendung des bisherigen Kältemittels R134a in Autoklimaanlagen neuer Fahrzeugtypen verboten. Das Kältemittel R134a zählt zu den im Kyoto-Protokoll aufgeführten Treibhausgasen, die reduziert werden müssen. Das Europäische Parlament hat einen Ausstiegsplan dafür festgelegt, wörtlich heißt es: "Nach dem 01. Januar 2011 dürfen keine neuen EG-Typgenehmigungen für Personenkraftwagen und leichte Nutzfahrzeuge erteilt werden, wenn die im Fahrzeug enthaltene Klimaanlage darauf ausgelegt ist, fluorierte Treibhausgase mit einem GWP-Wert über 150 zu enthalten." 

 

Quelle: DUH

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