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Lärmarbeitsplatz: Was es für Gehörschutz und Hörsystem zu beachten gibt

Freigeschaltet am 23.11.2024 um 12:19 durch Mary Smith
gehörschutz
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Image by OpenIcons from Pixabay

Arbeiten, wo es laut ist - dies erfordert besondere Hilfsmittel und Vorkehrungen, um auf Dauer gesund und leistungsfähig zu bleiben. "Wer sein ungeschütztes Gehör großen Lautstärken oder dauerhaftem Lärm aussetzt, riskiert einen Tinnitus, ein Knalltrauma und einen irreversiblen Hörverlust. Das gilt für Menschen jeden Alters", erklärt Eberhard Schmidt, Präsident der Bundesinnung der Hörakustiker (biha).

Gehörschutz - ab welcher Lautstärke am Arbeitsplatz ein Muss?

Lärmschwerhörigkeit gehört zu den häufigsten anerkannten Berufskrankheiten in Deutschland. [1] Zur Prävention tragen Arbeitsschutzgesetze und -regelungen bei. So gibt die Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung Grenzwerte für Lärm am Arbeitsplatz vor und verpflichtet zu Schutzmaßnahmen bei ihrer Überschreitung. Es muss grundsätzlich Gehörschutz getragen werden, wenn bei der Arbeit ein Tages-Lärmexpositionspegel von mehr als 85 dB(A) am ungeschützten Ohr entsteht. [2] "Das Tückische an der subjektiven Wahrnehmung ist, dass die persönliche Schmerzgrenze oft erst bei Lautstärken ab 130 dB (A) erreicht wird. Tatsächlich kann aber schon bei anhaltendem Lärm ab 85 dB (A) über eine Acht-Stunden-Schicht das Gehör geschädigt werden", erläutert Hörakustiker-Meister Eberhard Schmidt.

Für Gehörschutz gibt es unterschiedliche Lösungen - vom Kapselgehörschutz bis hin zum individuell maßgefertigten Gehörschutz. "Welche Gehörschutzlösung sich am besten für wen eignet, hängt immer vom jeweiligen Arbeitsplatz, der Lärmbelastung dort und dem Einsatzszenario ab. Hörakustiker können dazu beraten", sagt Eberhard Schmidt. Entscheidend sei, dass das Gehör durch die gewählte Lösung ausreichend und zuverlässig geschützt ist. Zudem sollte der Gehörschutz so viel Tragekomfort bieten, dass er auch durchgehend bei der Arbeit in Lärmbereichen getragen wird. Werden in lärmintensiven Branchen wie beispielsweise im Baugewerbe oder in der Industrie am Arbeitsplatz gesetzliche Grenzwerte überschritten, ist Gehörschutz Teil der Persönlichen Schutzausrüstung (PSA) und muss ihren jeweiligen Vorgaben entsprechen.

Hörsysteme - welche Anforderungen müssen sie am Lärmarbeitsplatz erfüllen?

Auch Hörsysteme, die Schwerhörige an Lärmarbeitsplätzen nutzen dürfen, benötigen eine Zulassung als Persönliche Schutzausrüstung und zudem als Medizinprodukt. "Speziallösungen für Hörsystemträger und -trägerinnen, die in Lärmbereichen arbeiten, müssen die Verstärkung so begrenzen, dass der Grenzwert für den Tages-Lärmexpositionspegel nicht überschritten und die bestehende Hörschädigung nicht verschlimmert wird. Gleichzeitig müssen bei der Arbeit Warnsignale für sie gut hörbar und laute Sprache und Stimmen weiterhin verständlich sein", erklärt Eberhard Schmidt. Seit einiger Zeit ist es möglich, bestimmte explizit dafür zertifizierte Hörgeräte und Lärmschutz-Otoplastiken verschiedener Hersteller für den gemeinsamen Einsatz an Lärmarbeitsplätzen getrennt zuzulassen. [3]

Empfehlenswert für Hörsystemträgerinnen und -träger ist laut Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) der Einsatz eines speziell für den Lärmarbeitsplatz zugelassenen Hörgerätes, wenn bei Schwerhörigkeit wiederkehrende Kommunikation für die Bewältigung der Arbeitsaufgabe oder das Hören und Beurteilen von Maschinengeräuschen im Lärmbereich notwendig sind oder die Warnsignalerkennung ohne Hörgerät am Lärmarbeitsplatz nicht möglich ist. [4] "Die Versorgung mit einem Spezial-Hörsystem für Lärmbereiche erfolgt über einen Hörakustiker, der das Gerät individuell einstellen und prüfen kann", erklärt Eberhard Schmidt. In Deutschland gibt es rund 18.000 Hörakustikerinnen und Hörakustiker, die in über 7.500 Hörakustiker-Fachbetrieben bereits ca. 3,7 Millionen schwerhörige Menschen mit hochmodernen Hörsystemen versorgen und zu Gehörschutzlösungen beraten können.

[1] Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung, DGUV kompakt, Ausgabe 3-2024: https://www.dguv.de/kompakt/aktuelles/2024/3-24/index.jsp

[2] Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (LärmVibrationsArbSchV): https://www.gesetze-im-internet.de/l_rmvibrationsarbschv/BJNR026110007.html

[3] Institut für Arbeitsschutz (IFA) der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung: "Kombinierbare Hörsysteme für den Lärmarbeitsplatz nach DGUV Grundsatz 312-002": https://ots.de/vxmOwL

[4] Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung,"Hörgeräte für den Lärmarbeitsplatz": https://psamobil.ifa.dguv.de/PSA-GS-FAQ_18.htm

Quelle: Bundesinnung der Hörakustiker KdöR (ots)

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