Königreich Deutschland: Hof Berichterstattung die Zweite
Archivmeldung vom 03.07.2019
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 03.07.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.
Freigeschaltet durch André OttDas "Königreich Deutschland" äußert sich erneut auf seiner Internetseite über das Verfahren am Landgericht Hof gegen Peter I, bürgerlich Peter Fitzek, wegen angeblich vorsätzlichem fahrens eines KfZ im öffentlichen Verkehr.
Der nachfolgende Text wurde von der ExtremNews Redaktion ungekürzt und vollständig unverändert übernommen: "Am Freitag letzter Woche fand wieder ein Gerichtstermin in Hof statt. Ihr erinnert euch, es geht mal wieder um den Führerschein des Königreiches Deutschland und um die Feststellung der Tatsache, dass das Königreich Deutschland ein eigener Staat und Peter Staatsoberhaupt ist. Über den Umweg der Feststellung eventueller Prozesshinderungsgründe versucht Peter dies zu erreichen.
Da am letzten Prozesstag Fragen zu seiner Staatsangehörigkeit aufkamen, hat Peter eine sehr erhellende Einlassung zur deutschen Staatsangehörigkeit abgegeben. In dieser hat er die Unterschiede zwischen der Bundesrepublik Deutschland (deutsch), dem "Deutschland" des Dritten Deutsches Reiches (deutsche Staatsangehörigkeit und sog. "Gelber Schein") und dem Zweiten Deutschen Reich, gem. RuStAG, dessen Rechtsnachfolge er in Anspruch zu nehmen gedenkt, näher beleuchtet. Auch die Problematiken um die sog. "Freistaaten" wie z.B. Bayern, hat Peter verdeutlicht.
Auch für die Juristen im Gerichtssaal war reichlich Neuland dabei. Das hat man schon an den empörten gelegentlichen Einwendungen des Oberstaatsanwaltes bemerkt, der mit seinen Zwischenrufen gezeigt hat, dass er da auf einigen Holzwegen unterwegs ist.
Er wollte einerseits nicht hinnehmen, selbst ein Sklave zu sein, was aber schon im Palandt-Kommentar zum BGB nachzulesen ist wo es auch heute noch wörtlich heißt:
"Soweit ausländisches Recht natürlichen Personen (Sklaven) völkerrechtswidrig die Rechtsfähigkeit vorenthält, ist es gemäß EGBGB § 6 nicht zu beachten."
Klar ist also: Natürliche Personen sind Sklaven und diese Sklaven als Objekte/Sachen können aufgrund ihrer Rechtsfähigkeit als Prozesspartei selbst angeklagt werden und nicht mehr ihr Eigentümer.
Das hat der Oberstaatsanwalt wohl nur noch nicht bemerkt. Auch bei der bayrischen Staatsangehörigkeit wollte er diese schon aus der bayrischen Verfassung hergeleitet erkennen wollen und all das ohne Staatsangehörigkeitsgesetz! Dass der bayrische sog. Staatsgerichtshof selbst ein bayrisches Staatsangehörigkeitsgesetz blockiert hat, war wohl auch für ihn Neuland.
Im Laufe der Einlassung sind diese Zwischenrufe schließlich ganz verstummt. Er hatte wohl schnell bemerkt, dass Peter in dem Gebiet kein Laie ist und sich bei all diese komplexen Themen weit besser auskennt als gedacht.
Hier nun veröffentlichen wir auch diese sehr erhellende Einlassung rund um den Status der Deutschen. Wir hoffen, dass ihr aus diesen Tatsachen wieder einmal bemerken könnt, dass das Königreich Deutschland die einzige sinnvolle Alternative ist."
Hier herunterladen (pdf): Einlassung zur Staatsangehörigkeit (257,3 KiB)