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Zahl der Beschäftigten in ambulanten Pflegediensten binnen 20 Jahren mehr als verdoppelt

Archivmeldung vom 11.05.2023

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 11.05.2023 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Mary Smith
Statistisches Bundesamt
Statistisches Bundesamt

Bild: Statistisches Bundesamt

Mit der wachsenden Zahl pflegebedürftiger Menschen nimmt der Bedarf an Personal im Pflegebereich zu. Dabei spielen ambulante Dienste eine zunehmend wichtige Rolle, um die pflegenden Angehörigen zu entlasten, da immer mehr Pflegebedürftige zu Hause gepflegt werden. Zum Jahresende 2021 waren in Deutschland 442 900 Personen bei ambulanten Pflegeeinrichtungen beschäftigt. Das waren 134 % mehr als Ende 2001, wie das Statistische Bundesamt (Destatis) aus Anlass des Internationalen Tages der Pflege am 12. Mai mitteilt. Damals arbeiteten 189 600 Menschen bei ambulanten Pflegediensten. Die Zahl der Pflegebedürftigen, die von solchen Diensten zu Hause versorgt werden, ist im selben Zeitraum um 141 % gestiegen.

Auch die Zahl der Beschäftigten in Pflegeheimen nahm binnen 20 Jahren zu, wenn auch nicht so deutlich. Sie stieg um 71 % von 475 400 Personen im Jahr 2001 auf 814 000 Personen 2021. Im selben Zeitraum stieg auch die Zahl der hier betreuten Pflegebedürftigen. Dabei nahmen die vollstationär versorgten Personen um 31 % auf 793 000 zu. Die Zahl der teilstationär versorgten Pflegebedürftigen hat sich in diesem Zeitraum allerdings mehr als verzehnfacht (+1 090 %) auf 135 800.

Pflegebedürftige, die in Heimen versorgt werden, weisen oft einen höheren Pflegegrad auf. Ende 2021 hatten 44,7 % der vollstationär versorgten Personen den Pflegegrad 4 oder 5. Im Vergleich dazu betrug dieser Anteil bei Pflegebedürftigen mit Versorgung durch einen ambulanten Pflegedienst 16,5 %.

Zahl der ambulanten Pflegedienste um knapp die Hälfte gestiegen

Die steigende Bedeutung der ambulanten Pflege schlägt sich auch in der Zahl der ambulanten Pflegedienste nieder: Sie ist binnen 20 Jahren um 45,1 % gestiegen. Gab es zum Jahresende 2001 noch 10 600 ambulante Dienste, waren es Ende 2021 bereits 15 400. Gut zwei Drittel der Pflegedienste (67,8 %) werden von privaten Trägern betrieben. Deren Zahl stieg von 5 500 Ende 2001 auf 10 400 Ende 2021. Kontinuierlich gesunken sind dagegen die Anteile von Diensten in der Hand freigemeinnütziger Träger (zuletzt 30,8 %) und öffentlicher Träger (1,3 %).

Zwei Drittel der Pflegekräfte arbeiten Teilzeit

Zwar ist die Zahl der Beschäftigten in Pflegeeinrichtungen über die Jahre gestiegen, allerdings arbeiten viele von ihnen in Teilzeit. Bei den ambulanten Diensten lag die Teilzeitquote in den Jahren 2001 bis 2021 relativ stabil zwischen 65,0 % (im Jahr 2001) und 70,9 % (im Jahr 2007). Im Jahr 2021 waren es 68,1 %, die in Teilzeit arbeiteten. Bei den weiblichen Beschäftigten betrug die Quote 71,5 %, bei den männlichen 49,1 %. In Pflegeheimen lag sie etwas niedriger, doch stieg der Anteil der Teilzeitbeschäftigten hier an: von 47,6 % Ende 2001 auf zuletzt 63,3 %. Auch dort lag die Teilzeitquote bei den weiblichen Beschäftigten deutlich höher (67,7 %) als bei den männlichen (44,0 %).

Im Vergleich zu anderen abhängig Beschäftigten ist die Teilzeitquote im Pflegebereich damit überdurchschnittlich hoch: Über alle Wirtschaftszweige hinweg arbeiteten nach Ergebnissen des Mikrozensus im Jahr 2021 nur 30 % der abhängig Beschäftigten in Teilzeit. Bei Frauen betrug die Teilzeitquote 49 %, bei Männern 12 %.

Ein Viertel der Beschäftigten ohne Berufsabschluss

Viele der Beschäftigten in Pflegeeinrichtungen haben andere Berufe erlernt - oder gar keinen Berufsabschluss erworben. In ambulanten Pflegeeinrichtungen haben 26,0 % der Beschäftigten einen Berufsabschluss außerhalb der pflege- und betreuungsbezogenen Berufe und stellen damit die größte Gruppe. Immerhin 11,0 % des Personals haben überhaupt keinen Berufsabschluss. Die wichtigsten Pflegeberufe sind die Altenpflege mit 22,9 % und die Gesundheits- und Krankenpflege mit 16,7 % der Beschäftigten.

In stationären Pflegeeinrichtungen ist die Struktur bei den Berufsabschlüssen ähnlich: Dort haben 25,6 % der Beschäftigten einen Berufsabschluss außerhalb der Pflege- und Betreuungsberufe und 13,5 % verfügen über keinen Berufsabschluss. In Bezug auf spezifische Abschlüsse ist im Heim die Altenpflege mit 22,7 % der Beschäftigten am wichtigsten.

Fünf von sechs Pflegebedürftigen wurden zu Hause gepflegt

Während die Zahl der Pflegebedürftigen insgesamt zunimmt, sinkt der Anteil derer, die vollstationär in Pflegeheimen versorgt werden: Von den bundesweit knapp 4,96 Millionen Menschen, die Ende 2021 pflegebedürftig waren, wurde nur rund ein Sechstel (0,79 Millionen Menschen) vollstationär gepflegt; fünf von sechs Pflegebedürftigen wurden zu Hause versorgt. Davon wurden 1,05 Millionen auch durch ambulante Pflegedienste versorgt. 2,55 Millionen Menschen erhielten Pflegegeld und wurden überwiegend durch Angehörige gepflegt. Ebenfalls zu Hause versorgt wurden weitere 0,56 Millionen Pflegebedürftige im Pflegegrad 1. Im Pflegegrad 1 liegt ein abweichendes Leistungsrecht vor, insbesondere erhalten die Pflegebedürftigen kein Pflegegeld.

Mit steigendem Pflegegrad wächst der Anteil der Pflegebedürftigen, die stationär versorgt werden. Doch selbst unter denjenigen, die Pflegegrad 5 hatten, also schwerste Beeinträchtigungen und besondere Anforderungen an die pflegerische Versorgung aufweisen, wurden noch 51,4 % zu Hause versorgt.

Methodische Hinweise:

Zum 1. Januar 2017 wurde ein weiter gefasster Pflegebedürftigkeitsbegriff eingeführt. Seither werden mehr Menschen als pflegebedürftig eingestuft als zuvor. Dies ist bei den Zeitvergleichen zu beachten.

Seit 2019 sind ambulante Betreuungsdienste in die Erhebung bei den ambulanten Pflegediensten einbezogen. Die Begriffe ambulante Dienste bzw. Pflegedienste werden hier synonym verwendet und beinhalten die Betreuungsdienste. 2021 waren rund 60 reine Betreuungsdienste zugelassen.

Bei den ambulanten Diensten und auch teilstationär kann generell der Umfang der durch Pflegebedürftige abgerufenen Leistungen, je nach dem gewählten Leistungsmix, variieren.

Bei der Berechnung der Teilzeitquoten in der Pflegestatistik wurden Auszubildende, Praktikantinnen und Praktikanten und auch Personen im freiwilligen sozialen Jahr bzw. im Bundesfreiwilligendienst nicht einbezogen. Dagegen sind bei der Berechnung der Teilzeitquote über alle Wirtschaftsbereiche hinweg im Mikrozensus Auszubildende und bezahlte Praktikantinnen und Praktikanten mit einbezogen.

Quelle: Statistisches Bundesamt (ots)

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