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Mit Riester, Gold und Schiffen umgehen Sie die Abgeltungssteuer

Archivmeldung vom 07.11.2009

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 07.11.2009 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Eins von vier Sparschweinen holt sich der Staat per Abgeltungssteuer. Bild: GoMoPa / AR
Eins von vier Sparschweinen holt sich der Staat per Abgeltungssteuer. Bild: GoMoPa / AR

Anlegen im Jahr eins der Abgeltungssteuer. Viele Anleger haben vor der Einführung der neuen Steuer am 1. Januar 2009 noch Aktien oder Fonds gekauft und so die Bestandsschutzregelung genutzt. Doch auch im Jahr 2009 gibt es Möglichkeiten, an der Abgeltungssteuer vorbei zu investieren oder sie zu minimieren.

Mit Riester (aber bitte ungefördert), Gold und Schiffen umgehen Unternehmer, Investoren und Sparer die Abgeltungssteuer. Der Finanznachrichtendienst GoMoPa.net dokumentiert die Tricks, die Reporter von Börse & Geld (ARD) zusammengetragen haben.

25 Prozent plus Soli und Kirchensteuer macht fast 28 Prozent – um diesen Anteil verringern sich Erträge aus Kapitalanlagen, ob Zinsen, Dividenden oder Kursgewinne in Zeiten der Abgeltungssteuer. Ein harter Schlag vor allem für Anleger in Aktien oder Aktienfonds, die Kursgewinne nach Ablauf einer Spekulationsfrist von einem Jahr früher steuerfrei realisieren konnten. Auch das Halbeinkünfteverfahren, bei dem Zinsen und Dividenden nur zur Hälfte besteuert wurden, gehört der Vergangenheit an.

Böses Erwachen für Fondssparer

Gerade wer fürs Alter in Form eines Sparplanes vorsorgen will, muss dadurch schmerzliche Renditeeinbußen hinnehmen. Erträge aus den Sparraten, die nach Anfang 2009 eingezahlt wurden, sind voll steuerpflichtig. Wenn dann ein Fondssparplan aufgelöst wird, kann es ein böses Erwachen geben. Aus 10.000 Euro an Kapitaleinkünften werden nach Ausschöpfen des Sparerpauschbetrages (801 Euro für Ledige, 1.602 Euro für Verheiratete) nur noch 7.425 Euro. Neben 2.249 Euro an Abgeltungssteuer wird der Anleger noch mit 124 Euro Solidaritätszuschlag und 202 Euro an Kirchensteuer beladen.

Fondsschließungen werfen Probleme auf

Der Gesetzgeber erschwert die Vermögensbildung auch durch weitere Maßnamen: So bedeutet eine Fondsschließung bei einem Produkt, das der Anleger vor Einführung des Abgeltungssteuer erworben hat, im Falle eines Verkaufs automatisch das Ende des "Altbestandes". Denn die Mittel, die aus dem Verkauf der Fondsanteile resultieren, sind nicht mehr vor der Steuer geschützt. In der Regel werden Mittel aus Fonds, die mangels Größe geschlossen werden, auf andere Fondsprodukte verschmolzen. Dies immerhin übersteht der "Altfall" ohne Verlust des Bestandsschutzes.

Schlupfloch in der Lebensversicherung geschlossen

Erst vor wenigen Wochen hat der Fiskus ein mögliches "Steuerschlupfloch" für Langzeitinvestoren geschlossen. Lebensversicherungen, die dem Bundesfinanzministerium als "verkappte Vermögensverwaltung" erscheinen, weil sie die Anlegergelder wie Vermögensverwalter behandeln, müssen ihre Erträge laufend und mit dem Abgeltungssteuersatz belegen lassen (Aktenzeichen: IV C 1 - S 2252/07/0001). Kapitallebensversicherungen müssen ansonsten üblicherweise nur die Hälfte ihrer Erträge mit dem persönlichen Steuersatz versteuern, wenn die Laufzeit mindestens zwölf Jahre beträgt und der Versicherungsnehmer bei der Auszahlung mindestens 60 Jahre alt ist.

FiFo-Regel als Zeitbombe

Erschwert ist auch der Umgang mit den kostbaren Altfällen in den Depots. Die "First-in-First-out"-Regel (FiFo) bedroht bei Unachtsamkeit die Steuerfreiheit der vor 2009 gekauften Aktien oder Fondsanteile. Der Fiskus unterstellt nämlich, dass zuerst gekaufte Papiere auch zuerst wieder verkauft werden. Um dieses Problem zu umgehen, muss der Anleger zumindest ein "Unterdepot" für neue Anlagen einrichten, oder aber die Neugeschäfte auf einem Depot einer anderen Bank abwickeln.

Der Umgang mit der Abgeltungssteuer bleibt also schwierig. Um bei Neuanlagen möglichst wenig Steuern zu zahlen und die Rendite nicht allzu sehr schmälern zu lassen, gibt es aber eine Reihe von Möglichkeiten.

Steuersparanlagen I: Riester, Rürup, Rentenversicherung

Not macht erfinderisch, das gilt auch im Umgang mit der Abgeltungssteuer. Anleger können ganz verschiedene Wege beschreiten, um ihre Steuerlast zu senken. Diese sollten aber auch zum jeweiligen Anlagehorizont und zur eigenen Risikobereitschaft passen.

Der klassische Anleger, der durch Fonds- oder Aktiensparpläne für sein Alter oder eine größere Anschaffung vorsorgen will, kann als Verlierer der Abgeltungssteuer bezeichnet werden: Kursgewinne werden auch beim Langfristinvestor gnadenlos besteuert, ebenso wie Dividenden- und Zinszahlungen. Der Zinseszinseffekt, der durch die Wiederanlage von Erträgen gerade bei langen Laufzeiten zum Tragen kommt, wird empfindlich geschmälert.

Zwei sinnvolle Möglichkeiten, den Fiskus beim Fondssparen zunächst außen vor zu lassen, gibt es dennoch. Zum einen kann ein Riestervertrag auch als Möglichkeit genutzt werden, Abgeltungssteuer zu vermeiden. Dazu kann der Sparer entweder seinen laufenden Vertrag "übersparen". Das heißt, mehr als die vier Prozent seines Bruttoeinkommens beziehungsweise den Maximalbetrag von 2.100 Euro pro Jahr (inklusive Zulagen) einzahlen.

Oder er eröffnet einen zweiten "ungeförderten" Riestervertrag. Eine Reihe von Riesterfonds-Anbietern ermöglichen eine Einzahlung ohne Höchstbetrag. Dadurch erhöht sich zwar nicht die staatliche Förderung; doch alle Erträge, die aus den Anlagen resultieren, sind in der Ansparphase steuerfrei. Im Gegensatz zum geförderten Riester kann der Kapitalstock bei der ungeförderten Spielart am Ende der Laufzeit zu 100 Prozent ausgezahlt werden. Alternativ ist auch eine "Verrentung" der angesparten Summe möglich. Versteuert werden muss bei Auszahlung nur die Hälfte der Erträge. Voraussetzung für dieses Steuersparmodell ist allerdings, dass mindestens zwölf Jahre in den Vertrag eingezahlt wurde und die Auszahlung nicht vor dem 60. Lebensjahr erfolgt.

Steuern lieber nachgelagert

Tatsächlich spricht einiges dafür, auch in Sachen Langfristanlage und Vermögensaufbau zu "riestern". Denn tatsächlich greift die Abgeltungssteuer beim Riestern generell ins Leere. Die eingezahlten Beiträge entgehen der neuen Besteuerung ebenso wie vereinnahmte Kursgewinne, Zinsen und Dividenden, die während der Ansparphase angehäuft werden. Durch das Prinzip der nachgelagerten Besteuerung wird das angesparte Vermögen dann nämlich bei Auszahlung – in der Regel in Form einer lebenslangen Rente – mit dem persönlichen Einkommenssteuersatz des Riester-Rentners belegt.

Damit stellt schon ein herkömmlicher, mit staatlichen Zulagen geförderter, Riester-Vertrag eine Möglichkeit dar, Altersvorsorge ohne direkte Besteuerung der Kapitalerträge zu leisten.

Neue Riester-Welle?

Beim ungeförderten Riestervertrag kann der Anleger zwar keine Zulagen erwarten, doch allein die Chance, die Abgeltungssteuer auf Erträge während der Laufzeit zu vermeiden, dürfte auch solche Riestervarianten bald populär machen. Denn bei einem herkömmlichen Fondssparplan werden die Kapitaleinkünfte, die aus dem Vermögen während der Laufzeit erwachsen, zu 25 Prozent (plus Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer) an den Fiskus abgeführt.

Gerade bei langen Laufzeiten ist diese steuerliche Belastung in der Ansparphase eine schwere Hypothek, der Zinseszinseffekt, bei langlaufenden Sparverträgen ein wichtiger Teil der Gesamtrendite, wird damit empfindlich beeinträchtigt. Und der Altersvorsorge-Sparer wird um einen Teil seines Vermögens im Alter gebracht.

Ungefördertes Riestern ist sicherer als klassisches Fondssparen

Durch den Einsatz eines ungeförderten Riester-Vertrages kann man nun der wundersamen Geldvermehrung durch den Zinseszinseffekt freien Lauf lassen und dem Finanzamt die lange Nase zeigen. Die Riester-Variante hat eine ganze Reihe von Vorteilen, allerdings auch einige Nachteile.

Auf der Habenseite kann der "ungeförderte Riester" neben der Steuerersparnis auch die Kapitalgarantie verbuchen. Wie bei regulären Riester-Verträgen, die staatliche Zulagen erhalten, gibt es auch hier die Sicherheit, dass zumindest die eingezahlten Beiträge bei Rentenantritt garantiert sind. Das Risiko ist aus Sicht des Sparers also wesentlich geringer als etwa bei einem herkömmlichen Aktien- oder Mischfonds.

Riestern für alle, auch für Selbständige und Freiberufler

In den Genuss des "ungeförderten Riester" kommen alle interessierten Vorsorge-Sparer, also auch Selbständige oder Freiberufler. Staatliche Zulagen gibt es bei dieser Variante ohnehin nicht, das steuerliche "Schlupfloch" können alle nutzen.

Nicht zuletzt kann der Sparer bei den ungeförderten Riester-Verträgen sich das aufgehäufte Kapital auf einen Schlag komplett auszahlen lassen. Dabei wird die Hälfte der Erträge mit dem persönlichen Steuersatz belegt. Dies ist bei der Riester-Rente nur zu 30 Prozent möglich, ohne die staatlichen Zulagen zu gefährden.

Haken und Ösen beim "Steuer-Riester"

Die Bedingungen, die an die Steuerfreiheit mit dem "ungeförderten Riester" gebunden sind, könnten allerdings auch einige Sparer verschrecken. Die lange Laufzeit und die Überschaubarkeit des Produktangebots gehören etwa dazu.

Riestern gegen die Abgeltungssteuer funktioniert. Um mit ungeförderten Riester-Beiträgen den Fiskus leer ausgehen zu lassen, muss der Sparer allerdings einen langen Atem haben. Über mindestens zwölf Jahre muss er in den Vertrag seine Raten einzahlen und die Auszahlung darf nicht vor dem 60. Lebensjahr erfolgen.

Das könnte viele jüngere Sparer, die größere Beträge – etwa für Anschaffungen – in absehbarer Zeit nutzen wollen abschrecken.

Fondsgesellschaften machen es möglich

Die Angebotspalette für "geriesterte" Sparpläne ist ebenso überschaubar wie die der regulären Riester-Angebote selbst. Die großen Fondsgesellschaften wie DWS, Deka oder Union Investment bieten die Möglichkeit entweder bereits an oder werden dies in den nächsten Monaten tun.

Laut Union Investment-Sprecher Markus Temme geschieht dies bei der Fondsgesellschaft der Volksbanken und Raiffeisenbanken ab Ende 2008, indem die Obergrenze für mögliche Einzahlungen aufgelöst wurde. Dadurch wird ein "Übersparen" des bestehenden Vertrages möglich. Die zusätzlich eingebrachten Sparraten erhöhen zwar nicht mehr die staatlichen Zulagen, kommen aber in den Genuss der Steuerfreiheit.

"Übersparen" oder Zweitvertrag

Bei der Deka, der Fondsgesellschaft der Sparkassen, gibt seit Anfang 2009 die Möglichkeit, den bestehenden Vertrag zu übersparen oder aber einen oder auch zwei zusätzliche Riester-Verträge ohne staatliche Förderung abzuschließen.

Auch bei Allianz Global Investors gibt es die Möglichkeit des separaten Vertrages, beziehungsweise des Übersparens des bestehenden Riester-Vertrages. Wie Union Investment und Deka plant aber auch der Versicherungsriese keine eigenen Produkte aufzulegen, die sich explizit an die Kundschaft für ungeförderte Riester-Verträge richten.

Damit bleibt dem Anleger in den meisten Fällen eine Art Dachfondskonstruktion, bei der je nach Laufzeit mehr oder weniger stark in den Aktienmarkt und zum Teil in Rentenpapiere oder Festgeld investiert wird. Bei der Commerzbank-Tochter Cominvest kann allerdings über das "Cominvest Förderdepot" in einzelne Aktien- oder Mischfonds eingezahlt werden.

Warnung vor Sparplänen im Versicherungsmantel

Verbraucherschützer empfehlen bei einem Riester-Fondsinvestment in jedem Fall den direkten Abschluss über eine Fondsgesellschaft. So genannte fondsgebundene Versicherungen seien wegen ihrer komplexen Struktur und ihrer hohen Gebühren, die einen Großteil der Rendite wegknapsen, nicht zu empfehlen.

Auch im Fall der ungeförderten Riester-Verträge, empfehlen sie, einen Blick ins Kleingedruckte zu werfen. Die Möglichkeit, sich nach Ende der Ansparphase 100 Prozent des Kapitals auszahlen zu lassen, sollte vorhanden sein, im Zweifelsfall sollte der Sparer sich beim Anbieter erkundigen.

Fondsrente mit Steuereffekt

Auch mit einer fondsgebundenen Rentenversicherung kann man wie beim Riestern die Steuer austricksen. Auch hier wird "steuerunschädlich" in eine Fondspolice eingezahlt, die auf Investmentfonds beruht. Um dem Gesetzgeber nicht ins Gehege zu kommen, sollte dies allerdings eine Rentenversicherung sein, die auf handelsüblichen Produkten basiert und keine Vermögensverwaltung im Gewand einer Versicherung ist. Bei dieser schlägt die Abgeltungssteuer bei laufenden Erträgen bereits in der Ansparphase zu.

Sowohl bei der Riester-Variante als auch bei der Versicherungslösung sollte der Anleger allerdings vor Vertragsabschluss ins Kleingedruckte schauen: Die Gebühren, die die Anbieter für die Depotverwaltung und die Umschichtungen bei Fonds veranschlagen, sollten ebenso einen Blick wert sein wie mögliche Ausgabeaufschläge bei Anteilskauf.

Rürup-Rente auf Fondsbasis

Auch die neu geschaffene Rürup-Rente birgt für Anleger Steuersparpotenzial. Eine Reihe von fondsbasierten Lösungen sind hier bereits auf dem Markt. Bei der Rurüp-Rente sind ebenfalls die Erträge während der Ansparphase steuerfrei. Inwieweit die Besteuerung bei Antritt der Rente greift, hängt vom Zeitpunkt der ersten Rentenzahlung ab. Bei Rentenstart im Jahr 2010 müssen so zum Beispiel nur 70 Prozent der Erträge versteuert werden, erst wer ab 2040 in Rente geht, muss seine Erträge voll versteuern. Die Einzahlungen (maximal 20.000 Euro pro Jahr bei einem Alleinstehenden) sind im selben Maße als Sonderausgaben abzugsfähig, also im Jahr 2010 zu 70 Prozent und ab 2040 zu 100 Prozent.

Steuersparanlagen II: Immobilien, Schiffe, Gold

Auch abseits der Aktien- und Aktienfondsanlage lässt sich Abgeltungssteuer einsparen. Die Varianten unterscheiden sich allerdings nach dem Objekt der Anlage grundlegend.

Offene Immobilienfonds sind besser als ihr Ruf. Zumindest hat die Wertentwicklung der meisten Produkte eine fast makellose Performance aufzuweisen. Und das, obwohl eine Serie von Schließungen während der Finanzkrise das Vertrauen in die gesamte Anlageklasse erschüttert hat. Unter steuerlichen Gesichtspunkten spricht nach wie vor einiges für die Fondsprodukte, insbesondere dann, wenn Erträge wie Mieteinnahmen oder Verkaufserlöse nicht in Deutschland, sondern im Ausland erzielt werden. Die Nachsteuerrendite aus Anlegersicht erhöht sich damit deutlich, besonders, wenn dies bei einem Großteil der Erträge der Fall ist.

Schiffsbeteiligungen haben mit Offenen Immobilienfonds nur die steuerlichen Besonderheiten gemein. Erträge darauf können fast steuerfrei realisiert werden, weil bei Schiffsbeteiligungen nur die Tonnagesteuer anfällt. Wie bei anderen geschlossenen Fonds geht der Anleger hier eine Unternehmensbeteiligung ein, mit dem Risiko eines Totalverlustes. Dieses Szenario ist in den vergangenen Monaten für einige Anleger Realität geworden. Denn in der weltweiten Konjunkturkrise ging der Containerschiffsverkehr dramatisch zurück. Eine große Zahl der Fonds ist deshalb in Schieflage geraten, Anfang November 2009 hat gar ein großer Fondsanbieter staatliche Hilfen in Anspruch genommen. Das Platzierungsvolumen war bereits das ganze Jahr über stark rückläufig.

Wer sich der konjunkturellen Abhängigkeiten bewusst ist, kann allerdings mit Schiffsbeteiligungen als Depotbeimischung auch Abgeltungssteuer sparen. Der Einstieg in eine solche Beteiligung erfordert eine gewisse Mindestsumme von etwa 10.000 bis 15.000 Euro. Die Rendite schwankt je nach Auftragslage in der Regel zwischen drei und neun Prozent jährlich. In vielen Fällen liegt die Laufzeit einer Beteiligung bei mehr als zehn Jahren.

Gold, aber nur physisch

Auch der Erwerb von Edelmetallen ist prinzipiell eine Möglichkeit, abgeltungssteuerfrei zu investieren. Allerdings fällt nur beim Verkauf "physischen" Goldes keine Steuer an. Goldminenfonds oder Fonds und Zertifikate auf den Goldpreis entkommen dem Fiskus nicht. Selbst das "Xetra-Gold", ein "Exchange Traded Commodity (ETC) auf Gold, das nach Angaben des Emittenten physisch unterlegt ist, wird beim Verkauf von der Abgeltungssteuer nicht verschont, es sei denn man macht als Anleger von seiner Option auf die tatsächliche Lieferung der Goldbarren Gebrauch.

Die Alternative des direkten Goldkaufs stellen handelsübliche Münzen, Barren und nicht zuletzt Goldschmuck dar. Mit Gold im Tresor kauft sich der Investor aber vor allem eine Krisenwährung ein, steuerliche Vorteile sollten aus Sicht von Experten nicht die Hauptmotivation für den Kauf der "Ersatzwährung" sein. Die Wertentwicklung am Spotmarkt ist zwar seit einigen Wochen wieder steil nach oben gerichtet. Starke Schwankungen und deutliche Wertverluste sind aber immer möglich.

Trost für Garantie-Zertifikate-Besitzer

Für Besitzer von Garantie-Zertifikaten (Zertifikate sind außerbörsliche Bankenprodukte für Privatanleger, zum Beispiel Wertpapiere für schwer zugängliche Anlagen wie Rohstoffe) sind steuerfreie Gewinne zwar nicht möglich. Doch das waren sie auch vor der Einführung der Abgeltungssteuer nicht. Da die Produkte vom Fiskus als "Finanzinnovationen" eingestuft wurden und werden, waren Erträge daraus auch vor 2009 bereits steuerpflichtig. Die Abgeltungssteuer stellt die Besitzer solcher Zertifikate sogar zumeist besser. Denn bislang wurden Gewinne daraus mit dem individuellen Steuersatz belegt. Da dieser in der Regel höher liegt als der Abgeltungssteuersatz von 25 Prozent, ist die steuerliche Belastung durch die Abgeltungssteuer nun geringer geworden.

Altfälle altern nicht

Wer sein Zertifikat bereits vor dem 15. März 2007 im Depot hatte, kann den Bestandsschutz der alten steuerlichen Regelung beliebig lange nutzen: Kursgewinne können steuerfrei realisiert werden, natürlich am besten dann, wenn sie möglichst hoch sind. Auch diese Altfallregelung gilt aber nur für "Vollrisiko-Zertifikate" wie Discount-, Bonus- oder Indexzertifikate. 

Quelle: GoMoPa (Siegfried Siewert)

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