Maßnahmenkritiker verurteilt weil er Corona-Diktatur mit Nazi-Regime verglich
Archivmeldung vom 11.09.2021
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Freigeschaltet durch Sanjo BabićAm heutigen Donnerstag fand im großen Schwurgerichtssaal im Wiener Landesgericht für Strafsachen der Prozess gegen den bekannten Corona-Maßnahmenkritiker Dr. Jaroslav Belsky statt. Ihm wurde auf Grund von §3h des Verbotsgesetzes die Verharmlosung der NS-Diktatur vorgeworfen. Sieben der acht Geschworenen bekannten ihn nach dem sechsstündigen Prozess für schuldig. Belsky betonte während des Prozesses, wie auch zuvor, dass er jede Form des Totalitarismus ablehne. Jetzt sitzt der Schock tief.Dies berichtet Bernadette Conrads im Magazin "Wochenblick.at".
Weiter berichtet Conrads: "Denn wie die Staatsanwältin erklärte, müsse man nunmal kein Nazi sein, um nach dem Verbotsgesetz verurteilt zu werden. Grundlage für das Urteil ist ein Video, in dem er u.a. Corona-Quarantäne-Lager mit Konzentrationslagern verglich. Wochenblick war exklusiv vor Ort beim packenden Prozess gegen den Maßnahmenkritiker.
Eine Stunde und 16 Minuten ist das Video lang, wegen dem sich Belsky am heutigen Donnerstag vor Gericht verantworten musste. Das gesamte Video wurde während des Prozesses abgespielt. Das wohl erwartete, große Medieninteresse blieb jedoch aus, die Reihen für die Presse blieben im großen Schwurgerichtssaal am Straflandesgericht großteils leer. Teils nervös, teils gelangweilt schienen die Geschworenen dem Video mal mehr, mal weniger zu folgen. Sieben von acht Geschworenen folgten der dringenden Empfehlung der Staatsanwältin, ihn schuldig zu sprechen. Sie argumentierte: Nur weil jemand kein Nazi sei, heiße das nicht, dass er sich nicht nach dem Verbotsgesetz schuldig gemacht habe. Hätte er den Vergleich mit dem Kommunismus gezogen, wäre das nicht passiert, ärgert er sich heute. Denn es sei ihm lediglich darum gegangen, vor Totalitarismus zu warnen, so Jaroslav Belsky gegenüber Wochenblick.
Vom DÖW angezeigt, von der Antifa vor Haustür niedergeschlagen
Am 23. Jänner veröffentlichte Belsky das Video, in dem er Parallelen zwischen dem Nationalsozialismus und dem heutigen Corona-Regime zog. Daraufhin wurde er vom Dokumentationsarchiv des Österreichischen Widerstands (kurz: DÖW), einer staatlich geförderten, kommunistischen Tarnorganisation, angezeigt. „DÖW“ und „Stoppt die Rechten“ zelebrierten Belskys Fehltritt auf ihren Seiten. Erst unlängst wurde er von vermummten Antifa-Kriminellen frühmorgens vor seiner Haustür niedergeschlagen und beschimpft. Eine Folge der Hetze dieser beiden Portale gegen ihn, wie er sagt. Wochenblick berichtete darüber. Die heutige Anklage lautete auf Verstoß gegen §3h des NS-Verbotsgesetzes und auf §283 StGB, Verhetzung. Von der Verhetzung wurde Belsky letztlich freigesprochen.
Globalistische Elite
Im inkriminierten Video beschäftigte sich Belsky mit der Frage, welche Dinge globalistische Eliten demnächst im Schilde führen. Der Wiener Zahnarzt, der sich nie ein Blatt vor den Mund nimmt, zog dabei auch in Erwägung, dass gewisse „Zionisten“ ihren Anteil dabei hatten, eine solche Elite auszubilden. Dabei stellte Belsky, der gegenüber dem Gericht angab, selbst polnisch-jüdische Vorfahren zu haben, klar, dass er zwischen Zionisten und Juden differenziere. Er sei sicherlich kein Antisemit. Dies unterstrich er, indem er auf Demonstrationen gegen Zionismus in Israel verwies. Dass er kein Rassedenken vertrete, betonte er mehrmals. Alleine in seiner Praxis bestehe sein Team aus Menschen aus sechs Nationen, aus allen Teilen der Welt. Er selbst verstehe sich nur als Mensch und lehne derartige Kategorisierungen ab.
Belsky: Lager-Vergleich soll vor Wiederholung warnen!
Belsky blieb vor Gericht der Ansicht, dass es legitim sein müsse, vom Mainstream-Narrativ abweichende Geschichtsbilder zu pflegen. In ihrer Prozessführung schien sich die Richterin stark am Beitrag des „Stoppt die Rechten“-Blogs, den der Ex-Grünen-Politiker Karl Öllinger ins Leben rief, zu orientieren. Die Seite versuchte ihn vor einigen Monaten in NS-Nähe zu rücken. Für Belsky ist alleine dieser Vorwurf untragbar: Er verweist auf seine internationale Belegschaft.
Doch Belskys Erklärungen schienen im Nichts zu verhallen, ständig unterbrach ihn die Richterin mit dem Einwand, er solle bei der Sache bleiben. Um weitere Suggestivfragen, wie: „Glauben Sie, dass die Ungeimpften in Lager kommen und zwangsgeimpft und umgebracht werden?“, zu stellen. Eine Passage im inkriminierten Video, das sich mit einem möglichen Stockholm-Syndrom von Insassen in Konzentrationslagern beschäftigte, wurde von der Richterin – wie nach „Stoppt die Rechten“-Anleitung – aus seiner Sicht ins Gegenteil verkehrt.
Schockiert von den Quarantäne-Lagern in Australien
Wie er erklärte, habe er in seinem Video erklären wollen, dass einzelne gewährte Annehmlichkeiten die Unmenschlichkeit einer Situation nicht aufheben würden, unterstellte man ihm nun, er wolle mit dem Hinweis auf Schwimmbäder in KZ-Lagern die Verbrechen der damaligen Zeit relativieren. Damit wollte er offenbar seine Seher im Hinblick auf die aktuelle Corona-Situation aufwecken, dass einzelne „Freiheiten“ nicht hießen, dass kein Totalitarismus herrsche. Dies illustrierte er auch am Beispiel von Quarantäne-Lagern, die übrigens mittlerweile in Australien Realität sind.
Schon heute würden Menschen angepöbelt, wenn sie ohne Masken einkaufen gehen. Die Menschen würden entlang ihres Impfstatus gegeneinander aufgehetzt. Gleichzeitig spalteten die Mächtigen die Menschen. War es damals die Spaltung in „Juden und Nichtjuden“, sei es nun eben die Spaltung in Geimpfte und Ungeimpfte, so der kritische Mediziner. Das erinnere ihn an dunkle Zeiten, erklärte Belsky ausführlich. Detail am Rande: Sogar die Holocaust-Überlebende Vera Sharav befürchtet, dass sich die Geschichte wiederholt.
PCR-Tests und „Plandemie“
Im Bezug auf die Corona-Pandemie ist sich Dr. Belsky sicher, dass es sich gar nicht um eine Pandemie, sondern um eine von den Globalisten initiierte „Plandemie“ handle. Er erwähnte hierbei manipulierte Statistiken sowie persönliche Erfahrungen als Arzt. Berufsbedingt pflege der Zahnarzt intensiven Kontakt zu Spitälern, behandle auch Arztkollegen – und gewann dabei keinen Eindruck einer Pandemie. Dass man sich dabei in der Argumentation auf die aus seiner Sicht unzuverlässigen PCR-Tests berufe, von denen er bereits Tausende im Laufe seiner Karriere selbst durchführte, lasse ihn sich fühlen, als sei er „im falschen Film“. Und mittlerweile habe ja selbst die WHO ihre Zweifel an der Aussagekraft der PCR-Tests formuliert, argumentierte Belsky.
Richterin maßregelt Wochenblick wegen FFP2-Maske
Doch die Richterin schien Belskys Argumentation nicht zu beeindrucken. Sie bewies mitunter ihre Maßnahmen-Treue, als sie mich sofort maßregelte, nachdem ich nur kurz die – im Gerichtssaal nur für Ungeimpfte verpflichtende – FFP2-Maske lüftete, um kurz durchzuatmen. Sie zeigte sich für Belskys Rechtfertigungen unaufgeschlossen und stellte ständig Suggestivfragen, unterstellte ihm in einem herrischen Ton, dass er sich automatisch die Aussagen von umstrittenen Historikern, die er zitierte, zueigen gemacht habe. Und auch die Staatsanwaltschaft will ständig das Bild eines Antisemiten zeichnen: „Aber wenn Sie jetzt das Virusgschicht’l den Juden in die Schuhe schieben wollen?“ Eine solche Deutung geht aus dem fraglichen Video übrigens ebenso wenig hervor wie aus dem anderen Material Belskys.
Als sein Anwalt Dr. Beneder zugunsten seines Mandanten intervenieren will und einen Zettel hebt, herrscht die Richterin auch ihn an: „Wir sind nicht im Nationalrat! Hören Sie auf damit!“ Immer wenn Belsky versucht, die Suggestivfragen der Richterin selbst aufzulösen, wird ihm postwendend unterstellt, er wolle abschweifen. Immer wieder erinnert er an seine eigene Herkunft im Ausland – er ist selbst gebürtiger Tscheche – seinen Umgang mit Menschen aus aller Herren Länder und seinen Respekt für andere Kulturen. Das Konzept, Menschengruppen nach Kategorien zu hassen, ist ihm nicht begreiflich, er lehne dies ab.
Belsky bekennt sich gegen jede Lagerhaft
Auch die Stoßrichtung, dass man Menschen überhaupt in Lager sperrt – ob Konzentrationslager oder Quarantänelager – hält er für „abstrus“. Hinter seinem Vergleich zwischen Konzentrations- und Quarantäne-Lagern steht er aber: „Wir haben jetzt Konzentrationslager in Deutschland. Es handelt sich um Quarantänelager“, erklärte er im Video. Und vor Gericht: Er sei einfach gegen Unruhe und Spaltung und sorge sich, wohin das Corona-Diktat noch führe.
Schauprozess endet in bedingter Haftstrafe
Für Staatsanwaltschaft und Richterin bedeuteten diese Einwände nichts. Die Geschworenen sollten Belsky daher nach dem Verbotsgesetz verurteilen. Weiters hält ihn die Staatsanwaltschaft auch nach dem Verhetzungsparagraphen (§283 Abs.1 StGB) für schuldig.
Belsky plädierte zuletzt noch einmal an die Vernunft: „Wie kann ich das verharmlosen, wenn ich doch davor warnen will, dass so etwas nie wieder passieren soll? Das verstehe ich nicht.“ Danach zogen sich die Geschworenen zur Beratung über das Urteil zurück. Gegen 15:40 Uhr wurde der erschütternde Spruch verkündet: 12 Monate Haft, auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wegen §3h Verbotsgesetz. Mildernd sei dabei die bisherige Unbescholtenheit. Vom Vorwurf der Verhetzung wurde Belsky freigesprochen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Belsky nach Urteil: „Lassen Sie sich nicht impfen“
Am Ende der Urteilsverkündung nahm Belsky unter eindringlicher Ermahnung der Richterin die FFP2-Maske ab und riet allen Beteiligten, sich nicht impfen zu lassen. Danach erklärte Belsky im exklusiven Wochenblick-Videostatement, dass er sich in einem späteren Video noch einmal mit dem Sachverhalt auseinandersetzen werde und erklären werde, warum er die Schrecken des Nationalsozialismus niemals verharmlosen wollen würde. Denn Belsky geht es um die Sache, die Corona-Diktatur: Hätte er Vergleiche mit Stalin angestrengt, wäre er nicht verurteilt worden, ist ihm heute bewusst.
Jaroslav Belsky und Anwalt Mag. Gerold Beneder bezieht gegenüber Wochenblick exklusiv Stellung zum Prozessausgang."
Quelle: Wochenblick