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10 Jahres-Studie: 91 % der Opfer von Explosivwaffen in Wohngebieten sind Zivilisten

Archivmeldung vom 27.05.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 27.05.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Bombardierung von Kabul. Der Krieg bis heute kostete mehr als 1 Million Menschen das Leben.
Bombardierung von Kabul. Der Krieg bis heute kostete mehr als 1 Million Menschen das Leben.

Bild: Eigenes Werk /SB

Wenn Explosivwaffen in Wohngebieten eingesetzt werden, stammen 91% der Getöteten und Verletzten aus der Zivilbevölkerung. Dies ist das Ergebnis einer Studie über zehn Jahre, die die Organisation Action On Armed Violence (AOAV), eine Partner-Organisation von Handicap International (HI), veröffentlicht hat. Dies sind 238.892 Menschen. Insgesamt gab es in 123 Staaten und Gebieten Vorfälle mit Explosivwaffen.

Die am schlimmsten betroffenen Länder sind Syrien, Irak, Afghanistan, Pakistan und Jemen. Jüngstes Beispiel der verheerenden Folgen des Einsatzes von Explosivwaffen ist der Konflikt in Gaza und Israel mit heftigen Luftangriffen und Raketenbeschuss auf die Zivilbevölkerung.

Die humanitäre Hilfsorganisation Handicap International (HI) fordert, dass sich die internationale Staatengemeinschaft dringend für ein Ende des Leidens durch Bombardierungen in Wohngebieten einsetzen muss. Die seit Jahren laufenden Verhandlungen im sogenannten EWIPA-Prozess müssen nun endlich in einer starken politischen Erklärung zum besseren Schutz der Bevölkerung vor Explosivwaffen in bevölkerten Gebieten (EWIPA: Explosiv Weapons In Populated Areas) gipfeln. Der Wortlaut des Abkommens ist derzeit Gegenstand von Verhandlungen zwischen den Staaten. Eine letzte Verhandlungsrunde wird im kommenden Herbst stattfinden.

Europäische Abgeordnete fordern ein starkes Abkommen zu EWIPA

Um Druck auf ihre Regierungen auszuüben, haben sich Abgeordnete aus verschiedenen europäischen Ländern am Donnerstag, 27. Mai 2021 online getroffen. Über 170 Abgeordnete unterschrieben ein gemeinsames Statement, dass der Schutz der Zivilbevölkerung umgehend vorangetrieben werden muss. Zur Konferenz hatten deutsche und französische Abgeordnete gemeinsam mit HI eingeladen.

Explosivwaffen in Wohngebieten haben verheerende Auswirkungen

"Der aktuelle Bericht beweist einmal mehr, dass bei Bombardierungen in Wohngebieten der überwiegende Teil der Opfer aus der Zivilbevölkerung stammt. Die Menschen müssen in aktuellen Konflikten dringend besser geschützt werden. Deshalb unterstützen wir den aktuellen diplomatischen Prozess für ein internationales Abkommen, das den Einsatz von Explosivwaffen in Wohngebieten wirkungsvoll eindämmt", unterstreicht Dr. Eva Maria Fischer, Leiterin der politischen Abteilung von Handicap International Deutschland. Explosivwaffen töten oder verletzen Zivilist*innen, hinterlassen verwüstete Städte, führen zu starken psychologischen Traumata, zu Vertreibung und Verarmung der Bevölkerung, zerstören lebensnotwendige Infrastrukturen und zerrütten das soziale und wirtschaftliche Gefüge. Besonders die Flächenwirkung vieler Explosivwaffen macht ihren Einsatz in Wohngebieten verhängnisvoll.

Einige Ergebnisse des Berichts der AOAV:

  • In den letzten zehn Jahren (2011-2020) gab es 357.370 dokumentierte Todesfälle und Verletzte durch Explosivwaffen bei 28.879 Vorfällen. Davon waren 262.413 Zivilisten - 73 %.
  • Insgesamt wurden in einem Jahrzehnt 238.892 Zivilist*innen in bewohnten Gebieten getötet und verletzt.
  • Beim Einsatz von Explosivwaffen in Städten und anderen bewohnten Gebieten waren 91 % der Getöteten und Verletzten Zivilist*innen. Im Vergleich dazu waren es in anderen Gebieten 25 %.
  • In den zehn Jahren wurden Vorfälle in 123 Ländern und Territorien auf der ganzen Welt registriert.- Die meisten zivilen Todesopfer und Verletzten gab es im letzten Jahrzehnt in Syrien (77.534 zivile Opfer), Irak (56.316), Afghanistan (28.429), Pakistan (20.714) und Jemen (16.645).

Quelle: Handicap International e.V. (ots)

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