Direkt zum Inhalt Direkt zur Navigation
Sie sind hier: Startseite Berichte Vermischtes Zuviel Alkohol kann Versicherungsschutz kosten

Zuviel Alkohol kann Versicherungsschutz kosten

Archivmeldung vom 06.02.2010

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 06.02.2010 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: obs/HUK-Coburg
Bild: obs/HUK-Coburg

Die fünfte Jahreszeit hat begonnen: Ans Steuer sollte man sich nach einer feuchtfröhlichen Faschingsparty allerdings nicht setzen. Zwar fühlen sich viele nach zwei, drei Gläsern noch als Herr des Geschehens, doch der Gesetzgeber geht von Fakten aus, und die sprechen eine andere Sprache: Schon geringe Alkoholmengen genügen, um die Reaktionsfähigkeit drastisch einzuschränken. Darum drohen bereits ab 0,3 Promille drohen Führerscheinentzug, Punkte und ein Bußgeld, wenn jemand Fahrauffälligkeiten zeigt - zum Beispiel Schlangenlinien fährt.

Wer mit 0,5 Promille in eine Polizei-Kontrolle gerät, wird mit 500 Euro zur Kasse gebeten, muss einen Monat auf seinen Führerschein verzichten und bekommt vier Punkte in Flensburg. Verursacht jemand mit solchem Alkoholspiegel einen Unfall, steigen Geldstrafe und Punktezahl deutlich an. Gleichzeitig wird der Führerschein für mindestens sechs Monate entzogen. - Fahranfänger sollten wissen: Sie dürfen bis zum 21. Geburtstag überhaupt keinen Alkohol trinken, wenn sie mit dem Auto unterwegs sind.

Soweit die strafrechtliche Seite. Sollte es zum Unfall kommen, wirkt sich das oft auch auf den Versicherungsschutz aus, warnt die HUK-COBURG. Hier spielt die Alkoholkonzentration im Blut ebenfalls eine wichtige Rolle. Hinzu kommt die Frage nach der individuellen Fahrtüchtigkeit, also ob der Fahrer eine Situation erkennen und angemessen reagieren kann. Wer Schlangenlinien fährt, Autos rammt oder von der Straße abkommt, hat diese Grenze überschritten.

Wie viel Alkohol zu Ausfallerscheinungen führt, ist bei jedem verschieden. Im Extremfall langt ein Glas Sekt. Ist der Alkohol eindeutig für den Unfall verantwortlich, greift in der Kfz-Haftpflichtversicherung die Trunkenheitsklausel. Sie befreit den Versicherer von seiner Leistungspflicht. Was das heißt? Der Schutz des Geschädigten steht im Vordergrund, darum reguliert die Kfz-Haftpflichtversicherung den Schaden, nimmt den Fahrer jedoch in Regress. Maximal 5.000 Euro kann sie sich vom Schädiger zurückholen.

Noch gravierender können die Folgen in der Kasko-Versicherung sein. Bei einem Fahrer mit mehr als 1,1 Promille Alkohol im Blut geht die Rechtsprechung von absoluter Fahruntüchtigkeit aus. Der Alkoholgenuss gilt automatisch als ursächlich für einen Unfall. Auch geringere Mengen können genügen, um den Versicherungsschutz zu gefährden. Entscheidend bleibt die Frage: War der Alkohol der Grund. - Übrigens sollte man als Autofahrer nicht vergessen, dass man um die zehn Stunden braucht, um ein Promille Alkohol wieder abzubauen.

Beifahrer mit in der Verantwortung

Auch wer nach einer fröhlich durchzechten Nacht bei seinem alkoholisierten Trinkkumpan in dessen Auto steigt, muss bei einem Unfall mit Konsequenzen rechnen. Wird man als Beifahrer verletzt, können Ansprüche gekürzt werden, die man im Normalfall gegen den Verursacher gehabt hätte. Dies gilt zum Beispiel für das Schmerzensgeld. Die Rechtsprechung unterstellt in solchen Fällen, dass ein Beifahrer, der zu einem Betrunkenen in dessen Auto steigt, sich selbst gefährdet und die Verletzungsfolgen dementsprechend mit verursacht hat.

Quelle:  HUK-COBURG

Videos
Daniel Mantey Bild: Hertwelle432
"MANTEY halb 8" deckt auf - Wer steuert den öffentlich-rechtlichen Rundfunk?
Mantey halb 8 - Logo des Sendeformates
"MANTEY halb 8": Enthüllungen zu Medienverantwortung und Turcks Überraschungen bei und Energiewende-Renditen!
Termine
Newsletter
Wollen Sie unsere Nachrichten täglich kompakt und kostenlos per Mail? Dann tragen Sie sich hier ein:
Schreiben Sie bitte locke in folgendes Feld um den Spam-Filter zu umgehen

Anzeige