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Königreich Deutschland: Überblick und Erläuterung zu laufenden Verfahren gegen den "König" von Deutschland

Archivmeldung vom 04.08.2017

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 04.08.2017 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Peter I, König von Deutschland (2016), Bürgerlich: Peter Fitzek
Peter I, König von Deutschland (2016), Bürgerlich: Peter Fitzek

Bild: Königreich Deutschland / Ott

Löste Anfangs die Verhaftung von Peter Fitzek, des sogenannten "Königs" von Deutschland noch ein großes Medienecho aus, so wird mittlerweile nur noch kurz in den lokalen Medien über die Gerichtsverfahren berichtet. Entgegen der landläufigen Meinung gibt es auch noch kein rechtskräftiges abschließendes Urteil, da Berufung eingelegt wurde. Über den aktuellen Stand der laufenden Gerichtsverfahren wurde vom "Königreich Deutschland" jetzt eine Erläuterung herausgegeben, die hier nachfolgend im original Wortlaut zu lesen ist.

Darin heißt es: "Im Juni 2016 wurde das Staatsoberhaupt des Königreiches Deutschland, Peter I., in Untersuchungshaft genommen. „Verdacht auf Verstoß gegen das Kreditwesengesetz (KWG) und Veruntreuung von Anlegergeldern“ lauteten die Anklagepunkte vonseiten der BRD-Staatsanwaltschaft. Da man Peter zusätzlich Flucht- und Verdunkelungsgefahr unterstellte, hält man ihn bis heute in Untersuchungshaft. Die aus dem Verfahren resultierende Haftstrafe von drei Jahren und acht Monaten darf jedoch erst vollzogen werden, wenn der Rechtsweg vollends erschöpft ist. Alle Beweismittel, die Gegenstand der Gerichtsverfahren sind, haben die Behörden der BRD beschlagnahmt. Auch wurden bereits die entsprechenden Zeugen vernommen. Somit ist die Behauptung der Verdunkelungsgefahr zweifelhaft.

Das zweite Argument, es bestünde Fluchtgefahr, ist ebenfalls nicht haltbar: Peter ist gewillt, sich den Prozessen zu stellen und würde sich nicht einfach ins Ausland absetzen. Er hat stets den Kontakt zu den BRD-Behörden gesucht und war bemüht, einvernehmliche Lösungen zu finden.

Peter hat bereits mehrere Haftbeschwerden eingereicht und Haftprüfungsanträge gestellt, zudem wurde von den Inhaftierten der JVA Halle eine Petition gegen die menschenunwürdigen Haftbedingungen verfasst, die auch er unterzeichnet hat – bisher jedoch alles ohne Erfolg.

Nr. Verfahren / Vorwurf Instanz

Status

Kommentar

1 Betreiben eines aufsichtspflichtigen Versicherungsgeschäftes Landgericht Dessau-Roßlau (Berufungsverfahren)

Laufend – Urteil am 10.08.2017 erwartet

 
2 Fälschen eines Führerscheines/Fahren ohne Fahrerlaubnis

Landgericht Dessau-Roßlau (Berufungsverfahren)

Laufend – Urteil am 10.08.2017 erwartet wurde mit 1 zusammengelegt
3 Betreiben von aufsichtspflichtigen Bankgeschäften und Veruntreuung Landgericht Halle Urteil März 2017: 3 Jahre u. 8 Monate Gefängisstrafe Revisionsverfahren läuft

Nr. 1 - Betreiben eines aufsichtspflichtigen Versicherungsgeschäftes

Gegenstand der Verhandlung ist die Tätigkeit der NeuDeutschen Gesundheitskasse, die als konstruktive Alternative zum bestehenden Krankenkassensystem gegründet wurde. Erfolgreich wurden alternative Präventionsmaßnahmen und Behandlungsmethoden gefördert, die zur nachhaltigen Gesundheit der abgesicherten Mitglieder beigetragen haben. Obwohl die gemeinwohlfördernde Absicherung so ausgestaltet wurde, daß sie nicht in den Zuständigkeitsbereich der Versicherungsaufsicht fällt, meint die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) nun eine Zuständigkeit zu erkennen. Derzeit wird die Verhandlung mit Peter am Landgericht Dessau-Roßlau in zweiter Instanz fortgeführt. Nach dem ersten Urteil des Amtsgerichtes Dessau-Roßlau, das bereits recht positiv ausgefallen war, hatte Peter Sprungrevision beantragt, mit völligem Freispruch als Ziel. Die Staatsanwaltschaft hingegen hatte eine höhere Strafe gefordert und ist in Berufung gegangen.

Ziele:

  • Anerkannte alternative Gesundheitsabsicherung zu den bestehenden Krankenkassen
  • Wege aus der Zwangsversicherung über konventionelle Krankenkassen, die die Pharmalobby unterstützen >>> Entscheidungsfreiheit für Menschen
  • Kostengünstige Absicherung, die sich jeder leisten kann
  • Förderung und Erhaltung der Gesundheit der Abgesicherten >>> Zurverfügungstellung von Präventionsmaßnahmen (z.B. durch kostenfreie Seminarinhalte)
  • Nachhaltige Gesundheit für den Menschen >>> Förderung ursachenbezogener Behandlungen
  • Unabhängigkeit von der Pharmalobby
  • Einsatz der finanziellen Überschüsse zur Realisierung von gemeinnützigen Projekten

Nr. 2 - Fälschen eines Führerscheines/Fahren ohne Fahrerlaubnis

Kurzüberblick:

Peter wird in zweiter Instanz weiterhin vorgeworfen, es handle sich bei seinem paraguayanischen Führerschein um eine Fälschung. Seinen bundesrepublikanischen Führerschein hatte er bei der entsprechenden BRD-Dienststelle abgegeben – jedoch ohne auf seine Fahrerlaubnis, die ihm nach bestandener Führerscheinprüfung erteilt worden war, zu verzichten. Seine Intention hierfür war, überflüssige Vertraglichkeiten mit dem BRD-System zu beenden und bestehende Fahreignung durch ein eigenes qualifiziertes Dokument, dem KRD-Führerschein, nachzuweisen.

Ziele:

  • Anerkennung des KRD-Führerscheines als gültiges Ausweisdokument >>> Anerkennung der validen Staatlichkeit des Königreiches Deutschland
  • Feststellung, daß es sich bei dem paraguayanischen Führerschein um ein Original handelt
  • Schaffung eines Präzedenzfalles >>> Weiterbestehen der Fahrerlaubnis unabhängig von BRD-Führerschein-Abgabe
  • Alternative zu den Vertraglichkeiten und Ausweisdokumenten der BRD

Nr. 3 - Betreiben von aufsichtspflichtigen Bankgeschäften und Veruntreuung

Kurzüberblick: (siehe auch „Untersuchungshaft“)

Peter folgte stets dem Ziel, eine Alternative so aufzubauen, daß sie auch nach der bestehenden Rechtsordnung den Gesetzen entspricht. Neben vielen weiteren gemeinnützigen Strukturen und Projekten gründete er die "Kooperationskasse", die rechtlich so ausgestaltet wurde, daß die BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) erklärte, für diese nicht zuständig zu sein. Diese Kooperationskasse diente dem Aufbau eines alternativen Geldsystems und bot Unterstützern die Möglichkeit, gemeinnützige Projekte finanziell zu fördern und durch diverse Genußrechte davon zu partizipieren.

Dafür haben die Kapitalüberlasser (Unterstützer, die ihre finanziellen Mittel zur Verfügung stellen) ausdrücklich ihren Willen erklärt und vertraglich unterschrieben, daß sie keinen unbedingten Anspruch auf Rückzahlung der Gelder haben. Eine Rückzahlung war nur unter der Bedingung möglich, wenn der Kapitalempfänger dadurch nicht den Aufbau und Erfolg der gemeinnützigen Projekte gefährdet oder in rechnerische Insolvenz gerät.

Es war die Staatsanwaltschaft, die auf Anraten der BaFin die Anklage erhoben hatte. Keiner der Kapitalüberlasser sah sich durch Peter geschädigt, was auch in deren Zeugenaussagen zum Ausdruck kam. Daß erst durch die illegale Vorgehensweise der BRD-Behörden, vornehmlich der BaFin im Zusammenhang mit den Razzien – nicht etwa durch das Königreich Deutschland oder Peter – Investitionen der Kapitalüberlasser zunichte gemacht wurden, ignorierte die Richterin während der gesamten Verhandlung und berücksichtigte diesen Sachverhalt somit auch nicht in ihrem Urteil.

Ziele:

  • Möglichkeit für Menschen, sich mittels Kapitalüberlassungen für gemeinnützige Projekte zu engagieren
  • Mehrwert der gemeinnützigen Projekte, deren Überschüsse wiederum in den Ausbau weiterer gemeinwohlfördernder Strukturen fließen
  • Ein reformiertes Wirtschafts- und Geldsystem, das dem Menschen dient, anstatt ihn auszunutzen
  • Ende von Verschuldung durch Abschaffung von Zinswirtschaft, Ende von Spekulationsgeschäften, die auf Kosten von Mensch und Natur laufen
  • Unabhängigkeit von Bankenkrisen/Inflation
  • Förderung von Alternativen zum Euro >>> Schaffung von Regionalwährungen
  • Förderung der Region
  • Schaffung von Arbeitsplätzen
  • Wiederherstellung der Reputation von Peter und dem KRD"

Hier der Link zur Verfahrenszusammenfassung und dem Urteil.

Quelle: Königreich Deutschland

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