Deutsche Telekom kassiert für Uralt-Verträge
Archivmeldung vom 13.09.2012
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittDie Deutsche Telekom stellt ihren Kunden noch immer Gebühren für nicht mehr verwendete Festnetzgeräte aus den 1980er- und sogar 1970er-Jahren in Rechnung. Nun sind allerdings einige Betroffenen hellhörig geworden und haben sich an die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein gewandt. Das erstaunliche Ergebnis: Die Kunden zahlen für ihre überalteten, nicht mehr in Gebrauch befindlichen und teilweise bereits entsorgten Telefone der Deutschen Post weiterhin die damals vereinbarte monatliche Gebühr. Ein Telekom-Kunde hat im Laufe der vergangenen 30 Jahre versehentlich sogar einen Gesamtbetrag rund 900 Euro gezahlt.
Während des bis 1990 bestehenden Monopols der Deutschen Post konnten sich Kunden zwischen dem Gratis-Standardtelefon und besseren Geräten entscheiden. Für die Apparate "Actron B" und "Dallas" verlangt die Deutsche Telekom bis heute 2,51 bzw. 3,74 Euro monatlich. Nach dem Fall des Monopols haben sich viele Verbraucher neue Apparate angeschafft, einige von ihnen dürften allerdings auf die nötige Kündigung ihres alten Modells bei der Deutschen Bundespost oder der Telekom vergessen haben, so die Einschätzung der Verbraucherzentrale. Möglich ist jedoch auch, dass es die Telekom bis heute nicht geschafft hat, den entsprechenden Rechnungsposten aus den Rechnungen zu löschen.
Die Konsumentenschützer aus Schleswig-Holstein raten potenziell Betroffenen, ihre bestehenden Verträge genau durchzulesen und bieten an, das darin enthaltene Juristendeutsch zu "übersetzen" und den Vertrag, sofern möglich, gleich vor Ort zu kündigen. "Wir vermuten, dass es sich bei den betroffenen Kunden vorwiegend um ältere Menschen handelt, bei denen die Hemschwelle nachzufragen mitunter sehr groß sein kann", so Thomas Hagen, Pressesprecher der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein, gegenüber pressetext.
"Vernünftige Lösung" angeboten
Die Telekom sieht sich auf der Seite ihrer Kunden: "Wir unterstützen die Aufforderung der Verbraucherzentrale. Jeder, der einen Vertrag hat, den er nicht mehr braucht, sollte diesen kündigen. Wenn man seinen Vertrag ordnungsgemäß gekündigt hat, entstehen keine weiteren Kosten", erklärt Telekom-Sprecher Niels Hafenrichter im Gespräch mit pressetext. Er geht davon aus, dass es sich bei diesen Extremfällen um eine minimale Größenordnung handelt und bietet jenen Betroffenen an, auf Kulanzbasis eine "vernünftige Lösung" zu finden.
Die Deutsche Telekom ging im Jahr 1995 aus der Privatisierung der staatseigenen Deutschen Bundespost hervor. Wie groß die Anzahl der Betroffenen wirklich ist, lässt sich gegenwärtig schwer abschätzen. Auch wenn es die Kunden selbst sind, die für eine etwaige Kündigung eines von ihnen unterzeichneten Vertrages verantwortlich sind, stellt sich die Frage, inwiefern sich die Deutsche Telekom dieses Umstandes in der Vergangenheit bewusst war.
Hier werden einige Stimmen laut, die die Telekom in die Pflicht nehmen. Guter Kundenservice sehe anders aus. Man hätte zumindest Verbrauchern, die für zigfach überholte Festnetzgeräte aus der Zeit des Kalten Krieges zahlen und sie offenkundig nicht mehr nutzen, auf ihren bestehenden Vertrag aufmerksam machen und eine Kündigung anbieten können, so der Tenor im Lager der Verbraucherschützer.
Quelle: www.pressetext.com/Sebastian Köberl