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Alte Frau starb nach Polizei-Gewalt auf Berliner Corona-Demo

Archivmeldung vom 05.08.2022

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 05.08.2022 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Symbolbild
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Bild: Eigenes Werk /OTT

Es sind Szenen, die einen wütend machen und den Glauben an den Rechtsstaat erschüttern. Die Rede ist von einem Video, dass einen Polizeieinsatz bei einer Demonstration gegen die Corona-Maßnahmen in Berlin am 22. April 2021 dokumentiert. Eine alte Frau starb anschließend. Dies berichtet das Magazin "Wochenblick.at".

Weiter berichtet das Magazin: "Das Ausmaß der Brutalität durch die Berliner Polizei ist für viele in einem demokratischen Staat unvorstellbar. Dieses Verhalten ging so weit, dass sich sogar der damalige Sonderberichterstatter der UNO für Folter, Nils Melzer, einschaltete. Im April dieses Jahres sprach der Schweizer ein vernichtendes Urteil: Es gebe eine „Kultur der Toleranz für Polizeigewalt” in Berlin.


Das Ausmaß der Brutalität durch die Berliner Polizei ist für viele in einem demokratischen Staat unvorstellbar. Dieses Verhalten ging so weit, dass sich sogar der damalige Sonderberichterstatter der UNO für Folter, Nils Melzer, einschaltete. Im April dieses Jahres sprach der Schweizer ein vernichtendes Urteil: Es gebe eine „Kultur der Toleranz für Polizeigewalt” in Berlin.

Dafür gibt es nun einen erschütternden neuen Beleg: Mit unvorstellbarer Brutalität beamtshandelten die Berliner Polizisten am 22. April 2021 eine alte Frau. Diese war zu Boden gegangen. Ein Polizist ergriff sie mit beiden Händen an ihrem linken Arm und schleifte die sichtlich schockierte Frau mehrere Meter an ihrem ausgestreckten Arm über den Boden aus dem Weg. Mehrere Polizisten zerren sie rabiat auf die Beine. Sodann führen sie zwei Polizisten im Polizeigriff, an jedem Arm fixiert, weg – sie halten sie dabei so weit von oben, dass es für sie maximal unbequem ist. Die alte Frau ruft mit schmerzverzerrtem Gesicht mehrfach „Aua“, beklagt sich, sie könne nicht so schnell. Die Polizisten sind gnadenlos, laufen genauso schnell weiter. So schnell, dass die alte Frau mehrfach stolpert und nur durch ihre Fixierung seitens der Polizisten gehalten wird. Hier können Sie sich die Szene ansehen.

Fahrlässige Tötung?

Durch Recherchen des Anwaltes Dr. Ingve Björn Stjerna aus Düsseldorf wurde nun bekannt: Die alte Frau ist nach dem Polizeieinsatz gestorben! Wann genau, ist laut Stjerna nicht bekannt. Dies aus den Unterlagen der Staatsanwaltschaft hervor. Der Anwalt schreibt dazu auf seiner Seite: „Ich erstattete daher am 4. Mai 2021 Strafanzeige gegen die an dem Vorgang beteiligten Polizeibediensteten, insbesondere wegen Körperverletzung im Amt, und bat darum, mich über den Ausgang der Ermittlungen zu informieren.“ Monatelang und trotz zweier Sachstandsanfragen, bekam er diese Angaben nicht. 14 Monate nach dem Vorfall erhielt er die Mitteilung, dass die Ermittlungen eingestellt sind. Die Rede war da aber nicht mehr von Ermittlungen wegen Körperverletzung, sondern wegen fahrlässiger Tötung!

Stjerna ist sicher: „Die ältere Dame ist offenbar im Zusammenhang mit den polizeilichen Maßnahmen gegen sie tatsächlich ums Leben gekommen!“ Denn, so führt der Anwalt auf seiner Seite aus: „Man sollte sich zunächst fragen, ob es eventuell eine Erklärung für den Tod der Dame geben könnte, die nicht mit polizeilichem Handeln in Verbindung steht. Allerdings wäre der ursprüngliche Tatvorwurf der Körperverletzung im Amt wohl kaum auf fahrlässige Tötung erweitert und der Tod der Dame in der Mitteilung der Staatsanwaltschaft Berlin thematisiert worden, wenn es keinerlei Zusammenhang mit polizeilichem Handeln gäbe.“

Multiorganversagen

Aus den Unterlagen der Staatsanwaltschaft geht hervor, dass es eine Obduktion gab. Dort steht:

„Im Ergebnis der rechtsmedizinischen Obduktion, konnten die von hier aus beauftragten Sachverständigen Herr Prof. Dr. med. [durch den Autor geschwärzt] und Frau [durch den Autor geschwärzt] feststellen, dass die späterhin Verstorbene an den Folgen eines Multiorganversagens bei schweren Vorschädigungen verstorben ist.“

Eine Verantwortung des beschuldigten Polizisten sei nicht feststellbar, heißt es in dem Schreiben:

„Zunächst bleibt festzustellen, dass bereits nicht mit der erforderlichen Sicherheit festgestellt werden konnte, dass die Handlung des Beschuldigten überhaupt eine kausale Ursache für diesen Tod setzte.“

Dass die ältere Dame bei ihrem Tod eine subdurale Blutung aufwies, also eine Blutung zwischen harter Hirnhaut und Gehirn, erwähnt die Staatsanwaltschaft nur ganz beiläufig, wie Stjerna beklagt. Und stellt zu den Ursachen dieser Blutung lapidar fest:

„Insbesondere konnten aus rechtsmedizinischer Sicht keine sicheren Feststellungen dazu getroffen werden, ob die eingetretene subdurale Blutung überhaupt eine Folge des Polizeieinsatzes war bzw. ob diese überhaupt mit dem Todeseintritt in Zusammenhang steht.“

“Nicht mit der erforderlichen Sicherheit”

Der Kommentar von Anwalt Stjerna: „Bemerkenswert ist auch das Ergebnis der staatsanwaltschaftlichen Prüfung, das eine Ursächlichkeit polizeilichen Handelns für die Verletzungen und den Tod der älteren Dame nicht ausschließt, sondern lediglich konstatiert, der Tod könne ‘nicht mit der erforderlichen Sicherheit‘ auf ein Verhalten des beschuldigten Polizisten zurückgeführt werden.“

Anwalt Stjerna verweist darauf, dass die Brutalität des Vorgehens gegen die Frau nicht verhältnismäßig war. Die Art und Weise, wie die Berliner Staatsanwaltschaft diesen Vorwurf zurückweist, bestätigt auf traurige Weise die Aussage des damaligen Sonderberichterstatters der UNO für Folter, von der “Kultur der Toleranz für Polizeigewalt”.

Dazu Stjerna: „Ebenso dürftig ist auch die Feststellung der Staatsanwaltschaft Berlin, es hätten ‘keine milderen und gleich gut geeigneten Mittel zur Erreichung der Identitätsfeststellung‘ zur Verfügung gestanden; die ältere Dame habe zunächst ergriffen, fixiert und zur Bearbeitungsstelle verbracht werden müssen, was ohne die Anwendung unmittelbaren Zwanges nicht möglich gewesen sei. Diese Ausführungen gehen ersichtlich an der Sache vorbei. Selbst wenn all diese Behauptungen der Staatsanwaltschaft zuträfen und zur Identitätsfeststellung der älteren Dame die Anwendung unmittelbaren Zwangs erforderlich war, sind ohne weiteres mildere Mittel ersichtlich, die dies gewährleistet, dabei aber – wie z. B. durch § 11 ASOG Bln vorgeschrieben – ihre Gesundheit geschont hätten.“

Hartnäckiger Anwalt

Stjerna will die Sache nicht auf sich beruhen lassen und weitere Schritte einleiten, wie er schreibt: „Es ist für ein Staatswesen, das ein Rechtsstaat sein will, nicht hinnehmbar, dass Polizeikräfte mit ersichtlich unangemessener Härte und Todesfolge gegen ältere, gebrechliche Menschen vorgehen, um hierfür nachfolgend – nach einer erkennbar dürftigen Prüfung – einen staatsanwaltschaftlichen Freibrief ausgestellt zu bekommen und sich nicht einmal einer gerichtlichen Überprüfung ihres Verhaltens stellen müssen. Hier ist eine rote Linie erkennbar überschritten, der Vorgang wird vollständig aufzuklären sein.“

Polizei unterbindet systematisch die Dokumentation ihres Fehlverhaltens

Die Polizei versucht immer wieder die gewalttätigen Bilder ihrer Amtshandlungen zu verstellen indem sie sich davor positionieren. So wird eine Dokumentationen von Fehlverhalten verunmöglicht. Dabei gehen die Beamten auch nicht zimperlich vor und stoßen, schubsen oder schlagen jene Personen die gerade filmen oder fotografiern. Meist ist diese Handlung gedeckt mit der Begründung „dass sich niemand in eine Amtshandlung einzumischen habe“. Ganz gleich ob diese Amtshandlung begründet ist oder nicht."

Quelle: Wochenblick

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