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AGBUG: VGH Mannheim entscheidet am 11. April über Coronaverordnung

Archivmeldung vom 31.01.2024

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 31.01.2024 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Bild: kzenon - adobestock / Impfkritik.de
Bild: kzenon - adobestock / Impfkritik.de

Nach fast vier Jahren gehen die ersten Klagen gegen die verfassungswidrigen Corona-Maßnahmen endlich in das Hauptsacheverfahren. So auch der vom AGBUG-Fonds unterstützte Normenkontrollantrag gegen die Coronaverordnung in Baden-Württemberg. Der mündliche Verhandlungstermin ist am 11. April 2024. Für die Finanzierung müssen wir ca. 10.000 Euro aufbringen - und sind dankbar für jede Unterstützung! Dies berichtet der Medizinjournalist Hans U. P. Tolzin auf "Impfkritik.de".

Weiter schreibt Tolzin: "Im Mai 2020 klagte eine Verkäuferin aus Baden-Württemberg vor dem VGH Mannheim mit Unterstützung des AGBUG-Rechtsfonds gegen den Maskenzwang für Verkaufspersonal. Der VGH wies den Normenkontrollantrag gegen die Coronaverordnung Baden-Württembergs im Eilverfahren zurück, ohne überhaupt auf die Argumente der Klägerin einzugehen. Auch zwei Anhörungsrügen wurden abgelehnt.

Inzwischen waren wir auch zweimal vor dem BVerfG in Karlsruhe. Die erste Verfassungsbeschwerde scheint dauerhaft unbearbeitet archiviert worden zu sein, die zweite Beschwerde wurde ohne Begründung nicht zur Entscheidung angenommen, wie das beim BVerfG bei politisch unerwünschten Klagen inzwischen wohl üblich ist.

Aus Kostengründen verzichten wir Mitte 2021 auf die Fortführung des Eilverfahrens und auf eine weitere Verfassungsbeschwerde und warteten auf das Hauptsache verfahren.

Am 1. Juni 2023, also nach über drei Jahren, ging der VGH schließlich endlich ins Hauptsacheverfahren, indem er anfragte, ob wir die Anträge aufrecht erhalten wollen. Dies wird von unserem Anwalt am 21. Juli bestätigt.

Die Regierung Baden-Württembergs lässt sich von der Stuttgarter Anwaltskanzlei Oppenländer vertreten, die laut eigener Webseite die Pharmaindustrie zu ihren besten Klienten zählt.

Die Kanzlei Oppenländer ist in ihrer Stellungnahme vom 31. August 2023 der Ansicht, der Normenkontrollantrag sei unzulässig, da die Verordnungen nicht mehr in Kraft seien und keinerlei Wiederholungsgefahr bestünde. Zudem seien Maskenpflichten und andere Maßnahmen gar keine tiefgreifenden Grundrechtseingriffe.

Das ist natürlich beides völlig lächerlich, aber leider mussten wir in den letzten fast vier Jahren die bittere Erfahrung machen, dass die deutsche Justiz nicht mehr wirklich unabhängig von Politik und Industrieinteressen agiert.

Eigentlich hatte ich angesichts der bisherigen Erfolglosigkeit unserer Bemühungen bereits entschieden, den Rechtsfonds aufzulösen. Doch zu Weihnachten 2023 war erstmals nach langer Zeit das Konto des Fonds wieder im Plus. Zudem haben wir in diesem Verfahren am 11. April 2024 endlich einen mündlichen Verhandlungstermin vor dem VGH Mannheim.

Unsere Anwaltskanzlei war dankenswerterweise bereit, für die Vorbereitungen des Verhandlung und die Verhandlung selbst eine Pauschale zu berechnen, so dass die Kosten für den Fonds sich voraussichtlich auf maximal 10.000 Euro belaufen werden. Das ist für die meisten von uns viel Geld und angesichts der allgemein zunehmend angespannten finanziellen Lage wird es nicht leichter, es durch Schenkungen aufzubringen.

Andererseits stellt sich die Frage, ob wir es uns wirklich leisten können, den Kampf um unsere Grundrechte aufzugeben, angesichts der insgesamt vom Fonds bereits ausgegebenen Summe (etwa 370.000 Euro!) und der Möglichkeit, endlich das Unrecht der Corona-Maßnahmen juristisch aufzuarbeiten.

Wir werden also den Termin am 11. April 2024, 10 Uhr, vor dem VGH Mannheim wahrnehmen. Wer an der öffentlichen Verhandlung als Zuschauer und Zeitzeuge teilnehmen will, sollte sich über [email protected] anmelden, damit das Gericht bei entsprechendem Andrang ggf. in einen größeren Sitzungssaal wechseln kann. Irgendwelche Corona-Maßnahmen für den Aufenthalt im Gerichtsgebäude konnte ich auf der Webseite des Gerichts nicht finden."

Quelle: Impfkritik

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