Deutschland: Corona-Wahnsinn kostete Bund bislang fast eine halbe Billion Euro!
Archivmeldung vom 25.04.2023
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Freigeschaltet durch Sanjo BabićDas Bundesfinanzministerium hat für den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages eine Aufstellung über die Kosten vorgelegt, die in der sogenannten Corona-Pandemie allein beim Bund zu Buche geschlagen sind: Deren Gesamtsumme beläuft sich auf ungeheuerliche 439,7 Milliarden Euro. Dies berichtet das Portal "AUF1.info".
Weiter berichtet das Portal: " Selbst bei dieser Zahl handelt es sich jedoch nur um einen Teil der Gesamtschäden durch diesen dreijährigen, historisch beispiellosen politischen Amoklauf, weil die Kosten für Länder und Gemeinden noch gar nicht enthalten sind. Ebenso wenig wie die Folgeschäden für die Sozialsysteme durch Impfschäden oder verzögerte Firmenpleiten. Auch die erst auf Generationen hinaus wirkenden Defizite durch Entwicklungsstörungen von Kindern und Bildungsausfälle wirken sich erst später aus.
Beispiellose Steuergeld-Verschwendung
Von den Kosten des Bundes entfielen 66,2 Milliarden Euro auf Wirtschaftshilfen für Unternehmen, Profisportvereine und Kulturveranstalter. Für Schutzausrüstung, Impfungen und Tests kamen 63,5 Milliarden Euro zusammen – darunter auch die teils kriminellen Verschwendungen für Masken. Es folgen Haushaltsbelastungen durch das zweite Corona-Steuerhilfegesetz von knapp 28 Milliarden Euro, dazu gehörten die befristete Mehrwertsteuersenkung und der Kinderbonus. Sodann auch über 24 Milliarden Euro für Zuschüsse an die Agentur für Arbeit, mit denen sich der Bund unter anderem an den Kosten der Kurzarbeiterregelung beteiligte. Die Ausgleichszahlungen für bereitgestellte Bettenkapazitäten in Krankenhäusern betrugen weitere 18,5 Milliarden Euro. Außerdem sind auch Zuweisungen an den Klima- und Transformationsfonds in der Aufstellung enthalten. Diese lagen bei über 26 Milliarden Euro im Jahr 2020 und 2021 bei weiteren 60 Milliarden Euro.
Geldumschichtung auf Klimabudget verfassungswidrig?
Am
21. Juni steht zudem noch eine mündliche Verhandlung vor dem
Bundesverfassungsgericht an, weil die CDU/CSU-Fraktion die Umwidmung der
nicht gebrauchten Notlagenkredite von Corona hin zu Klima für
verfassungswidrig hält und deshalb in Karlsruhe geklagt hat. Da eine
juristische Aufarbeitung der Plandemie von den Verantwortlichen weiter
verhindert wird, bleibt die Schadensberechnung die vorerst einzige
Möglichkeit, die Dimension dieses inszenierten Alptraums, der alles
andere als ein unvorhersehbares Naturereignis war, zu ermessen. So hatte
der Deutsche Bundestag
mit den Stimmen der Systemparteien letzten Mittwoch den Antrag der AfD
„das Verhalten der Bundesregierung und ihrer Geschäftsbereichsbehörden
im Zusammenhang mit der Bewältigung der Maßnahmen gegen das Coronavirus
[zu] untersuchen“, abgeschmettert. "
Quelle: AUF1.info