Experte: Anordnung von FFP2-Masken illegal - Bayrische Initative will Landtag absetzen
Archivmeldung vom 13.01.2021
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Freigeschaltet durch André OttDer renommierte Anwalt und Bürgerrechtler Ralf Ludwig bewertet auf Telegram die jüngste Verordnung der bayrischen Regierung zum Tragezwang von FFP2-Masken für nicht rechtens: "Ich halte die Anordnung FFP2-Masken zu tragen schlicht für rechts- und verfassungswidrig. Es ist erwiesen, dass FFP2-Masken einen erhöhten Atemwiderstand haben und im Arbeitsrecht eine solche nicht ohne ärztliche Untersuchung angeordnet werden darf und zwingende Tragezeitbegrenzungen gelten."
Ludwig weiter: "Die europäische Kommission hat hierzu auch noch einmal deutlich Stellung bezogen. Was Herr Söder hier macht, ist schlicht unverantwortlich.
Entgegen aller Evidenz, entgegen aller wissenschaftlicher Erkenntnisse hat Markus Söder jetzt eine Grenze überschritten. Er hat gezeigt, dass ihm das Leben von Menschen völlig egal ist. Warum auch immer er das macht, ist mir vollkommen egal. Jetzt ist ein breites gesellschaftliches Bündnis gefordert, dies zu stoppen.
Vielleicht ist es auch ein Hilferuf von ihm. Er kennt die Zahlen und die wissenschaftlichen Erkenntnisse und weiß, dass seine Maßnahmen wahrscheinlich tausende von Menschenleben gekostet haben und tausende Menschen traumatisiert haben. Er ahnt, dass er da nicht mehr rauskommt und benötigt Hilfe. Diese Hilfe können wir gewährleisten, indem wir die 3 Vorschläge befolgen.
Meine 3 Empfehlungen:
- Vorschlag 1: Folgen Sie dem Rat des RKI
- Vorschlag 2: Zeigen Sie, wenn Sie aus Bayern kommen oder nach Bayern reisen wolken, Herrn Markus Söder wegen Körperverletzung und aller anderer in Betracht kommenden Straftaten bei Ihrer zuständigen Staatsanwaltschaft an.
- Vorschlag 3: Beteiligen Sie sich, wenn Sie aus Bayern kommen, an dem Volksbegehren „Bündnis – Landtag – abberufen“. Jede Einwohnerin, jeder Einwohner aus Bayern kann sich hieran beteiligen. Sendet diesen Link weiter an jede Person aus Bayern, die Ihr kennt. Laut Umfragen halten in der Altersgruppe der 30 - 59jährigen die Maßnahmen für übertrieben. Insgesamt bis zu 35 Prozent. Wenn sich alle in Bayern, die diese Auffassung vertreten, an dem Volksbegehren beteiligen, kann es das erste Mal in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland sein, dass der Souverän von seinem Recht, eine Regierung auch wieder abzuwählen, Gebrauch macht. Es liegt an uns allen, endlich Grenzen aufzuzeigen und dafür zu sorgen, dass die wirklich gefährdeten Gruppen geschützt werden. Kein Bundesland hat so schlechte Zahlen, wie Bayern. Wenn alle mithelfen, können die Initiatoren erfolgreich sein", so Ludwig.
Volksbegehren „Bündnis – Landtag – abberufen“
Das Bürgerbündnis erläutert ihr Anliegen wie folgt: "Unser „Bündnis – Landtag – abberufen“ möchte nach Artikel 83 Landeswahlgesetz einen Antrag einbringen und mit einem Volksentscheid den Landtag in Bayern abberufen. Sobald die erforderliche Anzahl der persönlichen Unterschriften wahlberechtigter Stimmen erreicht ist und diese durch die Gemeinden als Wahlberechtigt bestätigt sind, werden wir den Antrag auf Volksbegehren nach Artikel 83 Landeswahlgesetz beim zuständigen Ministerium einreichen. Für die Einreichung des Antrages werden 25.000 Unterschriften benötigt.
Alle Unterzeichner müssen stimmberechtigt sein, d.h.:
- Deutsche im Sinne des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes sein.
- Das 18. Lebensjahr vollendet haben.
- Seit mindestens 3 Monaten in Bayern ihre Wohnung, bei mehreren Wohnungen ihre Hauptwohnung haben oder sich sonst in Bayern gewöhnlich aufhalten.
- Jede/Jeder Stimmberechtigte kann nur einmal und nur persönlich unterschreiben.
- Wer unbefugt unterschreibt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis des Antrags herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, der Versuch ist strafbar.
Unterschreiben können Sie auf jeder Veranstaltung unserer Bündnispartner von Querdenken, im Kalender können Sie weitere Termin erfahren, wo und wann Unterschriften geleistet werden können. Sie können sich den Stimmzettel aber auch direkt zusenden lassen, bequem zu Hause ausfüllen und uns zurücksenden."
Hintergrund Landeswahlgesetz Bayern:
Art. 83 Landeswahlgesetz: Abberufung des Landtags durch das Volk
Auf Antrag von einer Million Stimmberechtigter ist ein Volksentscheid über die Abberufung des Landtags herbeizuführen.
Landtagsabgeordnete Anschreiben
Ralf Ludwig ergänzt: "Nehmt an dem Volksbegehren teil und schreibt die freundlich eurem CSU-Landtsgsabgeordneten und kopiert den folgenden Text dazu:
Das Tragen von FFP2-(bzw. FFP3-)Masken durch geschultes und qualifiziertes Personal wird z.B. im medizinischen Bereich im Rahmen des Arbeitsschutzes vorgeschrieben, wenn patientennahe Tätigkeiten mit erhöhtem Übertragungsrisiko durchgeführt werden. Siehe hierzu auch die „Empfehlungen der BAuA und des ABAS zum Einsatz von Schutzmasken im Zusammenhang mit SARS-CoV-2“.
Beim bestimmungsgemäßen Einsatz von FFP2-Masken muss eine arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung im Voraus angeboten werden, um durch den erhöhten Atemwiderstad entstehende Risiken für den individuellen Anwender medizinisch zu bewerten.
Der Schutzeffekt der FFP2-Maske ist nur dann umfassend gewährleistet, wenn sie durchgehend und dicht sitzend (d.h. passend zur Gesichtsphysiognomie und abschließend auf der Haut, Nachweis durch FIT-Test) getragen wird. Bei der Anwendung durch Laien ist ein Eigenschutz über den Effekt eines korrekt getragenen MNS hinaus daher nicht zwangsläufig gegeben. In den „Empfehlungen der BAuA und des ad-Hoc AK „Covid-19“ des ABAS zum Einsatz von Schutzmasken im Zusammenhang mit SARS-CoV-2“ werden FFP2-Masken nicht zur privaten Nutzung empfohlen.
Gemäß Vorgaben des Arbeitsschutzes ist die durchgehende Tragedauer von FFP2-Masken bei gesunden Menschen begrenzt (i.d.R. 75 Minuten mit folgender 30-minütiger Pause), um die Belastung des Arbeitnehmers durch den erhöhten Atemwiderstand zu minimieren. Bedingt durch den zweckbestimmten, zielgerichteten Einsatz sind keine Untersuchungen zu den gesundheitlichen, ggf. auch langfristigen Auswirkungen der Anwendung von FFP2-Masken außerhalb des Gesundheitswesens z.B. bei vulnerablen Personengruppen oder Kindern verfügbar. Bei Gesundheitspersonal sind Nebenwirkungen wie z.B. Atembeschwerden oder Gesichtsdermatitis infolge des abschließenden Dichtsitzes beschrieben. Beim Einsatz bei Personen mit z.B. eingeschränkter Lungenfunktion oder älteren Personen sind gesundheitliche Auswirkungen nicht auszuschließen.
Die Anwendung durch Laien, insbesondere durch Personen, die einer vulnerablen Personengruppe angehören sollte grundsätzlich nur nach sorgfältiger Abwägung von potentiellem Nutzen und unerwünschten Wirkungen erfolgen. Sie sollte möglichst ärztlich begleitet werden, um über die Handhabung und Risiken aufzuklären, einen korrekten Dichtsitz zu gewährleisten, die für den Träger vertretbare Tragedauer unter Berücksichtigung der Herstellerangaben individuell festzulegen und gesundheitliche Risiken/Folgen zu minimieren. Weiterhin sollten FFP2-Masken grundsätzlich nicht mehrfach verwendet werden, da es sich i.d.R. um Einmalprodukte handelt."
Zur Sammlung von Unterschriften darf die Wohnung verlassen und der 15km Radius gilt nicht
Ludwig gibt für das Sammeln von Unterschriften noch folgende Ratschläge: "Im Übrigen zur Unterschriftensammlung darf man die Wohnung verlassen und muss sich auch an keinen Radius halten. Nehmt immer ein paar Unterschriftenbögen mit und erklärt, dass ihr gerade dabei seid, Unterschriften für das Volksbegehren zu sammeln.
Öffnet Geschäfte und macht dort Informationsveranstaltungen zum Volksbegehren und lasst die Menschen unterschreiben. Öffnet Kulturräume und macht dort kulturelle Informationsveranstaltungen zum Volksbegehren. Meldet Demonstrationen an und macht diese zu Unterschriftenaktionen über das Volksbegehren. Herr Söder wird die Opposition nicht anrühren! Achtet einfach auf ein Hygienekonzept. Niemand darf Euch bei der Ausübung eurer staatsbürgerlichen Rechte hindern."
Quelle: RA Ludwig / Volksbegehren "Bündnis - Landtag - abberufen"