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Sonnenschutz-Mythen und ihr Wahrheitsgehalt Apotheken in Nordrhein klären auf

Archivmeldung vom 22.06.2024

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 22.06.2024 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Mary Smith
Mit dem richtigen Sonnenschutz gesund bräunen.
Mit dem richtigen Sonnenschutz gesund bräunen.

Bildrechte: stock.adobe.com Fotograf: contrastwerkstatt

Sommer, Sonne, Strand und Meer. Das klingt nach einem perfekten Urlaubstag irgendwo im schönen Süden. Aber was sagt unsere Haut dazu? Die richtigen Antworten auf diese Frage geben die Apothekenteams in Nordrhein. Sie nehmen die wichtigsten Mythen, die rund um das Thema Sonnenschutz kursieren, genau unter die Lupe. Denn noch immer wird die Gefahr unterschätzt, die der Haut und damit der Gesundheit durch zu viel UV-Strahlung droht.

Mythos 1: An bewölkten Tagen und im Schatten braucht man keinen Sonnenschutz

"Diese Einschätzung ist falsch", erklärt Apotheker Thomas Preis, Vorsitzender Apothekerverband Nordrhein e.V. "Wolken lassen bis zu 90 Prozent der UV-Strahlen durch. Wie stark die Sonnenstrahlen tatsächlich sind, lässt sich am sogenannten UV-Index ablesen, den beispielsweise der Deutsche Wetterdienst bekannt gibt. Der UV-Index gibt den jeweils erwarteten Tagesspitzenwert der sonnenbrandwirksamen UV-Strahlung am Boden an. Dabei gilt: Je höher der UV-Index ist, desto höher ist die UV-Bestrahlungsstärke und desto größer ist das Risiko, bei ungeschützter Haut einen Sonnenbrand zu bekommen. Auch im Schatten können bis zu 50 Prozent der UV-Strahlen die Haut erreichen und zu einem Sonnenbrand führen. Besondere Vorsicht ist am Strand und Wasser geboten, da die Reflexion des Lichts auf dem Wasser und dem Sand die UV-Belastung weiter verstärkt.

Mythos 2: Ein guter Sonnenschutz hält den ganzen Tag

Sonnenschutzmittel wirken maximal so lange, wie der Lichtschutzfaktor (LSF) auf der Verpackung das angibt. Liegt die Eigenschutzzeit bei heller Haut beispielsweise bei 10 Minuten, verlängert sich der Schutz bei LSF 30 auf maximal 300 Minuten, also fünf Stunden. Voraussetzung ist allerdings, dass bereits beim ersten Eincremen ausreichend Sonnenmilch verwendet wird. Als Faustregel gilt: 3 bis 4 Esslöffel auf den ganzen Körper auftragen, wovon ein Teelöffel für Gesicht und Hals eingeplant werden sollte und alle zwei Stunden nachcremen. Denn durch Schwitzen, Wasser oder Abtrocknen mit dem Handtuch kann sich die Wirkzeit des Sonnenschutzes deutlich reduzieren.

Mythos 3: Sonnencreme aus dem vergangenen Jahr ist noch verwendbar

Bei vielen Familien ist häufig noch geöffnete Sonnenschutzcreme aus dem letzten Sommerurlaub vorhanden. Es besteht das Risiko, dass der UV-Schutz nicht mehr ausreichend gewährleistet ist. Das liegt an dem Sauerstoff, der in die Tube oder die Flasche eingetreten ist und die Inhaltsstoffe verändert haben kann. Ein französisch-amerikanisches Forschungsteam hat zudem bei einer aktuellen Untersuchung festgestellt, dass sich bei Sonnencremes mit der Zeit möglicherweise krebserregende Stoffe bilden können.

Zudem gilt: Wenn die Sonnencreme komisch riecht, sich Öl oder Wasser abgesetzt haben oder sich die Farbe verändert hat, sollte sie entsorgt werden.

Mythos 4: Mallorca-Akne entsteht durch zu viel Sonne

Die UV-Strahlung spielt zwar eine Rolle. Doch Mallorca-Akne entsteht in der Regel durch das Zusammenspiel von Sonne und bestimmten Inhaltsstoffen von Hautpflege- und Sonnenschutzpräparaten. "Wer zu Mallorca-Akne neigt, sollte am besten emulgator- und fettfreie Sonnenschutzgele nutzen", erläutert Apotheker Dr. Armin Hoffmann, Präsident der Apothekerkammer Nordrhein.

Mythos 5: Sonnenbrand lässt sich am besten mit Quark behandeln

Omas bekanntes Hausmittel verschafft tatsächlich Linderung. Denn Quark lässt sich gut verstreichen, wirkt kühlend und spendet Feuchtigkeit. Auch feuchtigkeitsspendende After-Sun-Produkte wirken wohltuend. Bei starker Entzündung oder Juckreiz können Gels mit Hydrocortison Linderung verschaffen. Allerdings darf hier im Anschluss nicht wieder in der Sonne gebadet werden. Der Einsatz von entzündungshemmenden Schmerzmitteln kann im Einzelfall auch sinnvoll sein.

Quelle: Apothekerkammer Nordrhein (ots)

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