KRD: Der König von Deutschland unschuldig in U-Haft - 2. Die haltlose Anklageschrift!
Archivmeldung vom 11.01.2017
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 11.01.2017 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.
Freigeschaltet durch André OttIm ersten Teil der Artikelserie, die uns das KRD im unveränderten Wortlaut zur Veröffentlichung freigab, wurde über die Merkmale eines Rechtstaates berichtet und das Verhalten der Justiz daran gemessen. Im zweiten Teil geht es nun um die Einzelheiten der haltlosen und dürften Anklageschrift gegen den König von Deutschland, Peter I, bürgerlich Peter Fitzek.
Nachfolgend nun der zweite Teil, den wir hier ebenfalls wieder im Originaltext und ohne jeglichen Kommentar und ohne rechtliche Bewertung veröffentlichen. Der Text wurde von der ExtremNews Redaktion veröffentlicht, damit sich jeder aus verschiedenen Blickwinkeln ein unverfälschtes Bild über den Sachverhalt machen kann, da ansonsten in den meisten Medien nur aus einer bestimmten Perspektive berichtet wodurch eine unabhängige Meinungsbildung des Einzelnen nahezu unmöglich ist.
So heißt es auf der KRD Seite weiter:
"Zu den Einzelheiten der haltlosen und dürftigen Anklageschrift:
Datiert auf den 19.05.2016 verfaßte die „Staatsanwältin“ Voß von der „Staatsanwaltschaft“ Dessau eine Anklageschrift, in der Peter vorgeworfen wird,
- unerlaubt gewerbsmäßig Bankgeschäfte zu betreiben;
- fremden Vermögensinteressen Nachteile zugefügt zu haben;
- das Geld der Kapitalüberlasser veruntreut und sich selbst bereichert zu haben;
- einen Vermögensverlust großen Ausmaßes herbeigeführt zu haben;
- all diese Taten vorsätzlich begangen zu haben.
In der Anklageschrift wird behauptet, daß die vom Angeschuldigten Peter I. vom Konto abgehobenen Gelder von ihm zu eigenen Zwecken zur Führung seines eigenen Lebens veruntreut worden seien. Hierbei soll es sich um 1,347 Millionen Euro handeln. Des Weiteren soll der Verbleib der Gelder völlig im Unklaren sein.
Die Anklageschrift weist folgende formale Fehler auf:
- „Der Angeschuldigte hob (...) unter Vorlage seines Personalausweises (...)“ Ein solches Ausweisdokument hat Peter gar nicht, dies schon seit sehr vielen Jahren nicht. (siehe Seite 4 der Anklage)
- Der Meisterlehrgang wurde für den Gaststätten- und Hotelbereich abgeschlossen und nicht als Meisterlehrgang Koch. (Fehler auf Seite 6 der Anklage)
- Peter ging nicht in „Berufung“ beim Landgericht, sondern in „Revision“ beim Oberlandesgericht im Verfahren wegen angeblich unerlaubten „Versicherungsgeschäfts“. (siehe Seite 7 der Anklage)
(Die inhaltlichen Fehler werden in einem weiteren Artikel aufgezeigt.)
Wie sehen Peter und wir, die mit ihm tätig sind, die Gegebenheiten?
- Wir tätigen keine Bankgeschäfte;
- Wir sind nicht gewerblich tätig;
- Wir haben den Willen der Mitglieder und Kapitalüberlasser ausgeführt, um das Gemeinwohl zu fördern;
- Die Gelder sind in Kaufobjekte und Unternehmungen geflossen. Das bestätigen Dokumente und Zeugen;
- Peter erarbeitet das Geld für seinen Eigenbedarf selbst und gibt davon noch den größten Teil an die Gemeinschaft und die Projekte ab;
- Es gibt keinen Vermögensverlust. Das Vermögen steckt in den Projekten, Immobilien und Sachwerten.
Datenmaterial: Die haltlose Anklage zum herunterladen
Aus rechtlichen Gründen mussten wir Teile der Anklageschrift leider "schwärzen"."
Die vollständigen Beitrag der Artikelserie lesen Sie unter: http://koenigreichdeutschland.org/de/peter-unschuldig-in-u-haft-die-grosse-artikelserie.html
Quelle: Königreich Deutschland (KRD)