Arbeiten im Ausland: Was heißt das für die Rente?
Archivmeldung vom 02.11.2005
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittIn Europa gibt es zwar eine Wirtschafts- und Währungsunion, aber kein einheitliches Rentenrecht. Wer im Ausland arbeiten möchte, sollte sich also vorher rechtzeitig informieren, wie sich das auf die Rente auswirkt. Dabei sind zwei verschiedene Fälle zu unterscheiden, erklärt Ulrich Theil, stellvertretender Pressesprecher der Deutschen Rentenversicherung Bund:
"Man nimmt im Ausland eine neue, eine völlig eigenständige
Beschäftigung auf. Dann gilt das Recht des jeweiligen
Beschäftigungslandes. Es kann aber auch sein, dass ein Arbeitnehmer
von seinem Arbeitgeber ins Ausland entsendet wird. Dann bleibt er
weiterhin in der Deutschen Rentenversicherung versicherungspflichtig,
wenn sein Arbeitgeber seinen Sitz in Deutschland hat."
Die Entsendung muss zeitlich befristet sein und damit im Prinzip
eine Fortsetzung seines inländischen Beschäftigungsverhältnisses
sein.
Die Ansprüche, die man sich im Laufe seines Arbeitslebens in
verschiedenen Ländern erwirbt, münden allerdings nicht in eine
EU-Gesamtrente: "Wer in verschiedenen Ländern Rentenansprüche erworben hat, bekommt
später auch die Renten aus diesen jeweiligen Ländern separat
überwiesen. Allerdings werden die rentenrechtlichen Zeiten aus diesen
Ländern für die Erfüllung von Wartezeiten oder sonstigen
Rentenansprüchen zusammengerechnet."
Voraussetzung dafür ist, dass in diesen Ländern das europäische
Gemeinschaftsrecht gilt oder mit ihnen ein
Sozialversicherungsabkommen besteht. Um die Rente zu erhalten, muss
man nur einen Antrag stellen, den Rest erledigt der
Rentenversicherungsträger: "Es muss nur einmal ein Rentenantrag gestellt werden, und zwar in dem
Land, in dem man wohnt. Damit hat man dann sozusagen das europäische
beziehungsweise das internationale Rentenverfahren in Gang gesetzt.
Der Antrag gilt dann auch in allen anderen betroffenen Ländern als
gestellt."
Für alle, die im Ausland arbeiten wollen, bieten die
Rentenversicherungsträger internationale Beratungstage an. Orte und
Termine gibt es im Internet unter www.deutsche-rentenversicherung.de
Die Deutsche Rentenversicherung Bund bietet eine Broschüre
"Beschäftigung im Ausland" an. Diese wird gegen eine Schutzgebühr von
3 Euro abgegeben. Sie kann bei der Deutschen Rentenversicherung Bund
unter der Telefonnummer 030 865-24536, per Fax 030 865-27089, per
E-Mail an [email protected] und im Internet unter
www.deutsche-rentenversicherung-bund.de bestellt werden.
Quelle: Pressemitteilung Deutsche Rentenversicherung Bund