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Razzien gegen "Hammerskins" und rechte Konzerte – aber Multikulti-Gewalt bleibt folgenlos

Archivmeldung vom 21.09.2023

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 21.09.2023 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Bild: Wikimedia Commons/Sandro Halank/CC BY-SA 4.0 / AUF1 / Eigenes Werk
Bild: Wikimedia Commons/Sandro Halank/CC BY-SA 4.0 / AUF1 / Eigenes Werk

Am gestrigen Dienstag verbot Bundesinnenministerin Nancy Faeser die rechtsextreme Gruppe „Hammerskins Deutschland“. Das harte Durchgreifen gegen die Gruppierung, die primär wegen der Verbreitung von politisch als anstößig empfundener Musik ins staatliche Visier geriet, steht in krassem Widerspruch zur Untätigkeit bei kriminellen Clans und zugewanderten Politaktivisten, etwa aus Eritrea. Dies berichtet das Portal "AUF1.info".

Weiter berichtet das Portal: "Da es sich um eine inländische, also deutsche Feindgruppe handelt, kennt der Rechts-, besser Linksstaat jedoch wie üblich keine Gnade: Unmittelbar nach dem Verbot führten Beamte von Bundeskriminalamt und Landespolizeien frühmorgendliche Razzien im Stile von Anti-Terror-Operationen in Wohnungen von 28 mutmaßlichen Führungsmitgliedern des Vereins in zehn Bundesländern durch.

„Herausragende Rolle innerhalb Europas“

Begründet wurde dies damit, dass die „Hammerskins“ sich „gegen die verfassungsmäßige Ordnung“ und „gegen den Gedanken der Völkerverständigung“ stellen würden. Letzteres ist eine durchaus interessante Begründung, wenn man daran denkt, dass in der BRD aktive ausländische Gruppierungen oftmals die ethnischen Konflikte ihrer Herkunftsländer importieren und dabei der Völkerverständigung wohl kaum positiv gegenüberstehen. Das Verbot erfolgte laut Bundesinnenministerium nach mehr als einjähriger Vorbereitung durch Bund und Länder, was einmal mehr unterstreicht, dass der gesamte BRD-Sicherheitsapparat seinen eigentlichen Kernaufgaben nicht mehr nachkommt.

Vom Verfassungsschutz – dessen Beurteilungen zuletzt immer öfter kritisch hinterfragt wurden – werden die in vielen Ländern Europas aktiven Hammerskins als „gewaltorientiert“ eingestuft. Das Verbot sei „ein harter Schlag gegen den organisierten Rechtsextremismus“, triumphierte Faeser.

Gericht stufte Gefährlichkeit wohl geringer ein

Damit werde „ein klares Signal gegen Rassismus und Antisemitismus“ gesetzt und „das menschenverachtende Treiben einer international agierenden Neonazi-Vereinigung“ beendet, erklärte die SPD-Innenministerin, die bekanntlich selber der Antifa nahesteht. Tatsächlich hatte noch im Dezember letzten Jahres das Landesarbeitsgericht Hamm die fristlose Kündigung aufgehoben, die die Stadt Bochum gegen einen technischen Sachbearbeiter wegen dessen „Hammerskins“-Mitgliedschaft verhängt hatte.

Die Kammer stufte die Gefährlichkeit der Organisation offenbar als keineswegs so hoch ein wie Faeser und ihr „Kettenhund“ Haldenwang vom politisch dauerinstrumentalisierten Verfassungsschutz. Bundesweit soll es 130 (!) konspirative Mitglieder geben. Der in Systemmedien beliebte „Extremismusexperte“ Felix Neumann von der Konrad-Adenauer-Stiftung erklärte, die Außenwirkung der „Hammerskins" sei eher gering.

Schlag gegen den rechten Popanz

Dies auch, weil es „eine Art elitäres Verhältnis“ in dieser Organisation gebe und man auch gar nicht so stark nach außen wirken wolle. Dennoch unterstützt er das Verbot wegen der großen Rolle, die die Gruppe bei rechten Konzerten spiele, die die „Einstiegstür in den Extremismus“ seien.

Während Faeser also wieder einmal einen öffentlichkeitswirksamen Schlag gegen den rechten Popanz führte, erklärte der grüne baden-württembergische Ministerpräsident Winfried Kretschmann den Bürgern, warum andrerseits Veranstaltungen wie „Eritrea-Festivals“, die regelmäßig in bürgerkriegsähnlichen Fällen von massenhaftem Landfriedensbruch münden, weder verboten noch unterbunden werden könnten.

Angeblich machtlos bei Eritreer-Unruhen

Unweit von Kretschmanns Stuttgarter Regierungssatz waren am Samstag – wie zuvor auch schon in Gießen und anderen Städten in Europa, Kanada und den USA – exzessive Straßenschlachten und Gewaltorgien ausgebrochen, als Regierungsgegner und -anhänger des Regimes in Eritrea aneinandergerieten. Bei den Zusammenstößen rivalisierender Gruppen wurden am Ende 31 Polizisten verletzt.

Kretschmann hingegen meinte: „Solche Veranstaltungen kann man nicht einfach verbieten. Das ist unmöglich.“ Hier gelten also offenbar andere Bedingungen als bei Skinhead-Gruppierungen, die die falsche Musik hören oder Konzerte besuchen, ohne dabei Außenstehende zu behelligen.

Massenhaft Konzerte verboten

Apropos Konzerte: Wenn es um „Festivals“ oder Live-Aufführungen von Bands aus dem rechten Spektrum geht, kann man diese sehr wohl „einfach verbieten“ oder auch mit Polizeigewalt aufzulösen. Erst am Samstag, fast zeitgleich zum Eritrea-Gewalt- „Festival“, stürmte die Polizei in Dresden ein „rechtes” Konzert mit 300 (!) Beamten, einschließlich eines Unterstützungskommandos der Bayerischen Polizei, der sächsischen Bereitschaftspolizei, Polizeihunden und einem Polizeihubschrauber.

Die Härte des Linksstaats

Gegen Rechte und biodeutsche „Gefährder“ kann der Linksstaat also mit aller Härte vorgehen – selbst wenn es nur um Konzerte geht –, während „Kulturveranstaltungen“, bei denen es zu hemmungsloser, völlig entfesselter Gewalt kommt, auf denen Polizisten massenweise verletzt werden und ganze Innenstädte in Mitleidenschaft gezogen werden, angeblich nicht verboten oder anderweitig verhindert werden können.

Hier zeigt sich die völlige Unverhältnismäßigkeit, die immer wieder zu beobachten ist. Dabei versinkt Deutschland in einer Lawine aus Migrantengewalt – von Morden, über Schlägereien, Drogenhandel und ständigen Vergewaltigungen und sexuellen Übergriffen."

Quelle: AUF1.info

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