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DDR-Bürgerrechtlerin: Frau muss in Knast, weil sie 2020 auf offener Straße keine Maske trug

Archivmeldung vom 22.03.2023

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 22.03.2023 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Gefängnis, Gefängniszelle, Gefangener und hinter Gittern (Symbolbild)
Gefängnis, Gefängniszelle, Gefangener und hinter Gittern (Symbolbild)

Bild: Pixabay / Alex Van

Am 9. Februar sagte Gesundheitsminster Lauterbach in der Sendung von Markus Lanz: “Was Schwachsinn gewesen ist, wenn ich so frei sprechen darf, sind diese Regeln draußen” Er bezog sich zum Beispiel auf das zeitweise Verbot, ohne Maske joggen zu gehen. “Das ist natürlich klar, das sind Exzesse gewesen”. Die Länder hätten massiv überreizt. Dies berichtet die DDR-Bürgerrechtlerin Angelika Barbe auf dem Blog "vera-lengsfeld.de".

Weiter berichtet Barbe: "Nachdem das nun von höchster Stelle eingestanden wurde, gibt es aber immer noch Menschen, die bis heute gemaßregelt werden, sogar im Gefängnis sitzen, weil sie sich diesem Schwachsinn widersetzt haben.

Nach einem Vortrag wendet sich eine Dame an mich und berichtet mir von einem empörenden Ereignis. Sie müsse sich in ein paar Tagen in der JVA für Frauen melden und eine Ersatzstrafhaft antreten. Ich lasse mir ihre Tel. Nr geben und ein paar Tage später das Vorgefallene in allen Einzelheiten telefonisch schildern, weil es mir zu absurd erscheint.

Der Vorfall

Den 26. Oktober 2020 in der Schloßstraße – eine beliebte Einkaufsmeile in Berlin-Steglitz hatte sich Sabine W. anders vorgestellt. Sie fiel zwei Mitarbeitern des Ordnungsamts auf, als sie ohne einen „Mund-Nasen-Schutz“ auf der Straße unterwegs war, um einzukaufen.

Zwei Tage zuvor war die achte Änderung zur SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung in Berlin in Kraft getreten. Seitdem galt eine Maskenpflicht auf Märkten, in Warteschlangen und in zehn Berliner Einkaufsstraßen. So auch in der Schloßstraße, in die S.W. nichtsahnend zu Fuß einbog.

Wer hätte zu dieser Zeit für möglich gehalten, auf offener Straße eine Atemschutzmaske tragen zu müssen – nicht überall, sondern in ausgewählten Arealen, die sich kein Mensch merken konnte und deshalb nach wie vor als behördlicher Willkürakt der ro-rot-grünen Berliner Regierung zu werten ist?

Seit vier Wochen besuche ich nun wöchentlich Sabine Wohlgemuth in der JVA für Frauen, die dort eine Ersatzfreiheitsstrafe verbüßt. Obwohl sie dafür bereits ein Bußgeld von rund   300 € unter Vorbehalt entrichtete, bekam sie später zusätzlich einen Strafbefehl von 2700 €, der ihr nie ausgehändigt wurde und von dem sie erst erfuhr, als eine Mahnung eintraf.

Der Widerspruch erfolgte nicht in vorgegebener Frist, eine Anhörung fand bis heute nicht statt, ein Zeuge wurde nie gehört. Diesen mit dem InfSG notdürftig getarnten Willkürakt will Frau Wohlgemuth nicht akzeptieren und sitzt lieber die verhängte 3 monatige Freiheitsstrafe ab, als willkürliche Corona-Zwangsmaßnahmen hinzunehmen.

Das Ungeheuerliche daran ist der Vorwurf, sie hätte Widerstand gegen Ordnungsamtsmitarbeiter geleistet, die sie ohne Maske in frischer Luft auf der Straße angetroffen hatten.

Frau W. widerspricht vehement dem Vorwurf, Widerstand geleistet zu haben. Sie wäre längst auf freiem Fuß, wenn in deutschen Landen nicht Willkür statt Recht herrschen würde.

Das Schicksal der Sabine W. liegt mir sehr am Herzen, weil es mein Schicksal wäre, hätte nicht zufällig ein Reporter auf dem Alexanderplatz meine brutale Zuführung im Mai 2020 gefilmt. Auch ich erhielt damals einen Strafbefehl wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte. Böswillige Lügen der Polizisten konnte nur der Videobeweis entkräften.

Groteske Gegenwart

Frau S. W. muss seit 3. Februar als Strafgefangene in der ehemaligen U-Haftanstalt der DDR-Staatssicherheit in Lichtenberg  Freiheitsentzug erleiden, weil sich Ex-Gesundheitsminister   Spahn, Ex-Bürgermeister Müller, Ex-Kanzlerin Merkel und das gesamte Regierungspersonal einig waren, den Bürgern Grundrechte zu entziehen, um ihnen Angst vor einer Grippe einzubläuen und sie zu zwingen, das Unterwerfungsattribut Maske  zu tragen.

Die unverhältnismäßige, ungeeignete und mit dem Ermächtigungsgesetz begründete „Strafe“ setzt sich zusammen aus 90 Tagessätzen a 30 € und soll mit 2700 € die „böse Tat“- auf offener Straße keine Maske getragen zu haben, sühnen.

Wie man sieht, scheint sich Maos Strategie „Bestrafe einen und schrecke Hunderte ab“ auch im „neuen Deutschland“ zu bewähren.

Widerspruch wird mit Schikane geahndet

Die Schikane geht weiter.  Als erste Forderung der Vollzugsleitung nach Haftantritt, sollte sich Sabine W. röntgen lassen – das sei Tbc-Vorsorge. Sie ist asymptomatisch, gesund und war nie Tbc-gefährdet. Ihr Einwand, man könne Tbc auch aus dem Sputum erkennen, wurde von der Haftärztin abgewiesen. Dabei wird die Ziehl/Neelson-Färbungs-Methode der Sputum-Untersuchung von Prof. Dr. Schneider (Infektiologe) in der Charité angewandt. Danach reichen 3 negative Resultate, um Tbc auszuschließen.

Ihre Frage an die Strafvollstreckungskammer, warum Röntgen zwingend vorgeschrieben wird, obwohl das einen Eingriff in die Grundrechte des Häftlings darstellt, wurde nicht beantwortet.

Weil sie Zwangsröntgen ablehnt, sitzt Sabine W. nun in Einzelhaft in einer acht Quadratmeter-Zelle. Viermal im Monat darf sie besucht werden, allerdings ohne etwas Mitgebrachtes – weder Buch noch Obst oder Süßes.

Gottesdienste, auch ein Bibliotheksbesuch sind ihr verwehrt- siehe oben!

Lediglich Münzgeld im Wert von 2 x 20 € monatlich kann den Vollzugsbediensteten für Frau W. übergeben werden, dass Frau W. an einem Automaten einlösen darf.  Gespendetes Geld wurde ihr wochenlang mit fadenscheinigen Begründungen vorenthalten.

Mein schriftlicher Antrag an JVA-Direktorin, Dr. Bardarsky, Frau Sabine W. am 8. März, dem Frauentag, Hafturlaub zu gewähren, wurde abgelehnt. Was beweist das? Sogenannte „wertegestützte feminstische“ Politik ist nichts andres als ein ideologisches Feigenblatt.

Frau W.s Bitte, im offenen Vollzug – wie es Egon Krenz erlaubt war- die Strafe zu verbüßen, wurde abgelehnt. Kein Wunder – Justizsenatorin Kreck in Berlin kommt von der SED/Linke.

Obwohl Lauterbach in der Sendung „Lanz“ am 9.Februar erklärte, daß „diese Regeln draußen“ Schwachsinn gewesen sind“, wird an der „Schwachsinns“- Haft von Sabine W. festgehalten.

Funktion von Bußgeldern

Bußgelder haben keine Sühne-Funktion wie Strafe, sondern vor allem einen Regelungs- und Erziehungscharakter, im Sinne von „Mach das nicht noch einmal“. Das ist m. E. zutiefst verfassungswidrig. Zwangsgeld hat den Charakter, jemanden zu etwas zu zwingen. Und diesem Zwang, dieser angemaßten Allmacht stellt sich Sabine W. mit Selbstachtung und Mut entgegen. Denn wer Allmacht demonstriert, suggeriert, dass der Widerstand des Gefangenen sinnlos ist. „Du stehst unter totaler Kontrolle und alles, was mit dir geschieht, entscheiden wir“ – ist die unübersehbare Botschaft einer Regierung, die es mit den Grundrechten der Bürger nicht so genau nimmt, aber bis zum Erbrechen das Word „Demokratie“ im Munde führt.

Rechtsdurchsetzung statt Demokratiefördergesetz  

Am 16.3 beriet der Bundestag über einen Gesetzesentwurf, den D mit Sicherheit nicht braucht, der wahrscheinlich trotzdem verabschiedet wird; das sogenannte „Demokratie-Fördergesetz“.  Das ist nichts anderes als eine Verhöhnung des Grundgesetzes.

Demokratiefördernd würde es dagegen sein, wenn Staatsanwälte nicht länger weisungsgebunden durch die Politik sind, was der EuGH seit Jahren beanstandet. Dann hätte Sabine W. niemals einen solchen Strafbefehl bekommen, der lediglich der Abschreckung aufmüpfiger Bürger dient.

Übrigens: Ein Tag Ersatzfreiheitsstrafe kostet den Steuerzahler in Berlin 226 € – nach Auskunft der General-Staatsanwältin Margarete Koppers vom 28.2.23 im rbb-inforadio – d.h. insgesamt müssen wir unnötige 20 340 € für Sabines Haft in der ehemaligen Stasihaftanstalt zahlen."

Quelle: Vera Lengsfeld

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