Spurwechsel für qualifizierte Asylbewerber wird bisher kaum genutzt
Archivmeldung vom 15.07.2024
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Freigeschaltet durch Sanjo BabićDer von der Ampel-Koalition eingeführte Spurwechsel für qualifizierte Asylbewerber wird bislang nur in sehr wenigen Fällen genutzt.
Das berichtet die "Welt am Sonntag" nach einer Abfrage bei den zehn
einwohnerstärksten Städten Deutschlands. Die 2023 im Rahmen des
Fachkräfteeinwanderungsgesetzes beschlossene Reform ermöglicht es
Asylbewerbern mit anerkannter Ausbildung, unter bestimmten Bedingungen
in einen sicheren Aufenthaltstitel als Fachkraft zu wechseln.
"Bislang
haben in Dortmund keine Asylbewerber diesen Spurwechsel vollzogen",
teilte ein Sprecher der Stadt der Sonntagszeitung mit. Bis dato seien
"keine Fälle bekannt", sagte derweil auch ein Sprecher der Stadt
Frankfurt am Main. Düsseldorf meldete einen Fall, von "sehr
vereinzelten" Anträgen berichtet Köln. Manche Städte teilten mit, keine
Angabe machen zu können. Nur München meldet etwas höhere Zahlen: Rund 25
Leute hätten den Spurwechsel beantragt. Einige davon seien bislang
bewilligt worden. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge teilte auf
Anfrage mit, keine bundesweiten Zahlen vorliegen zu haben.
Um
den Spurwechsel nutzen zu können, müssen Asylbewerber einige Kriterien
erfüllen: Sie müssen eine anerkannte Berufsausbildung oder ein Studium
haben und einen konkreten Arbeitsplatz. Ihren Lebensunterhalt müssen sie
sichern können und Deutsch sprechen. Ihr Asylantrag darf zum Zeitpunkt
des Wechsels noch nicht rechtskräftig abgelehnt worden sein. Der
Spurwechsel steht zudem nur jenen offen, die vor dem 29. März 2023
einreisten. Die Reform war vor allem den Grünen wichtig. Die FDP pochte
im Verfahren auf die Stichtagsregelung, um keine Anreize für
ungesteuerte Migration zu setzen.
"Die Debatte rund um den
Spurwechsel ist sinnbildlich für die deutsche Migrationsdebatte",
kritisierte nun Misbah Khan, Innenpolitikerin der Grünen, die das
Fachkräfteeinwanderungsgesetz mitverhandelt hatte. "Bedenken und
Vorurteile stehen im Vordergrund, während Fakten und die Suche nach
tatsächlichen Lösungen in den Hintergrund rücken." Der Spurwechsel in
seiner jetzigen Form weise "hohe Hürden" auf.
Die neue Vorschrift
sei aus Praktikersicht "verunglückt", heißt es aus einer
Ausländerbehörde. Sie sei nicht klar verständlich und "voller
Kasuistik", also voller spezifischer Einzelfallregelungen. In den
Behörden müsse man genau schauen: Ist die Person vor dem 29. März 2023
eingereist? Ist sie noch im Asylverfahren? Hat sie ihren Antrag
zurückgenommen? Oder wurde er bestands- oder rechtskräftig abgelehnt?
Wer keine anerkannte Ausbildung hat, könne ohnehin nicht wechseln.
Quelle: dts Nachrichtenagentur