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Königreich Deutschland: Peter Fitzek legt Klage vor dem "Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte" ein

Archivmeldung vom 12.06.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 12.06.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Königreich Deutschland
Bild: Königreich Deutschland

Das "Königreich Deutschland" äußert sich auf seiner Internetseite über das weiter geplante juristische Vorgehen von Peter I, bürgerlich Peter Fitzek, am Europäischen Gerichtshof.

Der nachfolgende Text wurde von der ExtremNews Redaktion ungekürzt und vollständig unverändert übernommen: "Seit vielen Jahren schon setzt sich Peter zusammen mit den Menschen des Königreiches Deutschland für die Etablierung neuer, gemeinwohlorientierter, staatlicher Strukturen ein. Um allen Menschen, die Teil unserer Gemeinwohlbewegung werden möchten, die Rechtssicherheit zu geben die sie sich wünschen - steht er seit Jahren vor BRD Gerichten. Dort möchte er höchstinstanzliche Entscheidungen herbeiführen, um für jeden sichtlich die Bestätigung zu haben:

"Unsere Strukturen sind selbst nach BRD-Recht völlig legal und sicher!"

Auf diesem Weg hat er allerlei Erfahrung mit dem sogenannten "Rechtsstaat BRD" gemacht - fast zwei Jahre unschuldig in U-Haft wäre da exemplarisch zu nennen. Eine andere Erfahrung ist die wiederholte Verwehrung von grundlegenden Menschenrechten wie z.B. das Recht auf "rechtliches Gehör".

Was bedeutet "rechtliches Gehör"? Rechtliches Gehör ist der Anspruch nach §103 Abs. 1 des Grundgesetzes das vor Gericht Aussagen, Beweise, etc. nicht nur gehört, sondern auch inhaltlich gewürdigt und bei der Urteilsfindung berücksichtigt werden.

In den Verfahren um die angeblichen unerlaubten Versicherungsgeschäfte und wegen des angeblichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis wurde durch BRD Gerichte mehrfach dieses Recht verletzt. Deshalb hat Peter vor dem "Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte" gegen die BRD Klage erhoben und noch weitere Punkte angeführt, wo er seine Menschenrechte verletzt sieht.

Um an diesen Punkt zu kommen, war einmal mehr eine kleine Odyssee nötig.
Ein Fachanwalt, der sich auf Klagen vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte spezialisiert hat, hat in Absprache mit Peter über 1 1/2 Monate an einer Klage gearbeitet um dann kurz vor dem Ende der Frist mit einem unbefriedigenden, unvollständigen Ergebnis das Mandat niederzulegen.

Dadurch musste Peter am Ende die gesamte Klage selbst schreiben und durch die enge Frist von wenigen Tagen wurden mal wieder mehrere Nachtschichten eingelegt. In der Nacht vor dem letzten Tag vor dem Ende der Frist ging es z.B. bis 02:30 Uhr in der Früh. Mithilfe der Gemeinschaft wurden zudem noch 4 große Aktenordner mit Anlagen zusammengestellt.

Am nächsten Tag wurde noch bis kurz vor dem Schließen der Post in Wittenberg an der Klage gearbeitet und Anlagen sortiert. Pünktlich um 17:16 (die Post schließt um 18 Uhr) konnten wir die Klage mit den Anlagen in einem großen Karton (12,3 kg schwer!) verpackt nachweislich bei der Post aufgeben (Siehe Foto).

Die Klage und alle Anlagen:

Zusätzlich zur Beschwerde hat Peter ein Ersuch um sog. "Vorläufige Maßnahmen" gestellt. Dieses Ersuch war einerseits dafür da, dem Gericht die Möglichkeit zu geben schnell zu handeln und einen "nicht wieder gut zu machenden Nachteil" zu verhindern. Ein rechtswidriger Entzug der Freiheit ist für Peter ein solcher Nachteil.

Andererseits wollte Peter auch erreichen, dass seine Beschwerde einen ersten Eindruck hinterlässt und hier eine Bestätigung eingeht, dass und wann die Beschwerde dort angekommen ist und er wollte sehen, wie schnell dort reagiert wird.
Das Schreiben zeigt, dass tatsächlich unverzüglich reagiert worden ist, dass somit Peters Beschwerdeschreiben angekommen ist und nun schon eine "Betreff-Nummer" existiert.

Einen "nicht wiedergutzumachenden Nachteil" wollte man dort aber nicht erkennen. Dieser Nachteil wäre z.B. gegeben, wenn eine abzuschiebende Person in ihrem Heimatland durch Folter bedroht wäre. Der Rechtsreferent hat in seiner Antwort auf das Ersuchen ausgeführt, dass Peters Antrag ausserhalb des Anwendungsbereiches des entsprechenden Artikels liegen würde. Deshalb wurde sein Ersuchen um vorläufige Maßnahmen keinem Richter vorgelegt und direkt vom Rechtsreferenten abgelehnt.

Da es Folter und Tod durch Folter offiziell in Europa nicht gibt und auch jahrelange, unschuldige Haft unter unwürdigen Bedingungen anscheind kein "nicht wiedergutzumachender Nachteil" sein soll, sind derartige Gesuche in Europa also unsinnig? Oder ist Freiheit ein so geringes Gut in der EU?

Fragen über Fragen - wir werden anhand der Antwort des Gerichtes auf diese Klage sehen, ob echte Menschenrechte in Europa respektiert werden oder ob weiter der Weg der Desktruktivität gegangen werden wird. Wir halten weiter die Hand hin und bieten eine Möglichkeit, individuell und kollektiv in eine positive Richtung zu gehen."

Hier herunterladen:

Quelle: Königreich Deutschland

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