Impfkritik: Update der AGBUG-Musterverfahren
Archivmeldung vom 16.12.2023
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 16.12.2023 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.
Freigeschaltet durch Sanjo BabićDer AGBUG-Rechtsfonds ist dank Ihrer zahlreichen Unterstützung derzeit ausgeglichen. Doch wie geht es weiter mit den Klagen gegen das begangene Corona-Unrecht? Dies berichtet der Medizinjournalist Hans U. P. Tolzin auf "Impfkritik.de".
Weiter berichtet Tolzin: "Wie Sie vermutlich wissen, gehe ich seit April 2020 mit Hilfe des AGBUG-Rechtsfonds
juristisch gegen die aus meiner Sicht verfassungswidrigen
Corona-Maßnahmen vor. Insgesamt wurden € 376.000 Euro an Schenkungen
gesammelt und ausgegeben, vor allem für Rechtsanwalts- und
Verfahrenskosten. Sowohl die Einnahmen als auch die Ausgaben werden von
Beginn an auf www.agbug.de offengelegt.
Die gute Nachricht zuerst
Ich habe dank Ihrer großzügigen finanziellen Unterstützung sämtliche noch offenstehenden Anwaltsrechnungen begleichen können. Im Moment bin ich noch dabei, mit der Anwaltskanzlei Lipinski letzte noch ungeklärte kleinere Posten abzuklären, so dass der Fonds mit einem sauberen Abschluss ins neue Jahr gehen kann.
Was haben wir bisher erreicht?
Es stellt sich nun die Frage, was wir mit dieser nicht unerheblichen
Summe nach 3,5 Jahren erreicht haben. Die Erfolge waren bisher sehr
bescheiden, um es vorsichtig auszudrücken.
Ist es also richtig
gewesen, insgesamt 21 (!) Verfahren zu starten? Einige davon hätte ich
mir aus heutiger Sicht wahrscheinlich sparen können, wäre ich weniger
naiv und mit etwas mehr Gelassenheit (statt heller Empörung)
vorgegangen. Doch hinterher ist man natürlich immer schlauer.
Der bisher größte Erfolg war vermutlich die gerichtliche Durchsetzung
einer impfkritischen Großveranstaltung in einer kommunalen Halle der
Stadt Filderstadt, was es auch anderen coronamaßnahmenkritischen
Veranstaltern erleichtert, sich gegen unrechtmäßige Kündigungen
kommunaler Räume zu wehren.
Wie soll es jetzt weitergehen?
Der AGBUG-Fonds
ist derzeit ausgeglichen, d. h. alle Schulden sind beglichen.
Gleichzeitig sind jedoch auch keine Reserven für ein weiteres Vorgehen
vorhanden.
Es gibt ein paar Verfahren, die liegen z. T. seit mehr
als 3 Jahren in den Gerichten herum warten vor allem darauf, dass die
Richter endlich damit beginnen, ihren Job zu machen.
Das gilt
nicht ganz für das OLG Stuttgart, das im Mai dieses Jahres (nach drei
Jahren!) meine Klage gegen die Maskenpflicht tatsächlich direkt zur
Prüfung an das BVerfG Karlsruhe verwiesen
hat. Dies ist sicherlich ein beachtenswerter Teilerfolg, welcher den
Druck auf das BVerfG erhöht, sich aus seiner politischen Schlagseite
aufzurichten.
Im Normenkontrollverfahren
gegen die Corona-Verordnung in Baden-Württemberg haben wir (endlich!)
vom Verwaltungsgerichtshof Mannheim einen Termin für April 2024 für eine
mündliche Verhandlung bekommen. Es geht konkret um die Maskenpflicht
für Verkaufspersonal in BaWü, gegen die eine Verkäuferin mit unserer
Hilfe klagt. Im Eilverfahren ging dieser Fall allerdings schon zweimal
vergeblich zum Bundesverfassungsgericht. Die Kosten für die Vorbereitung
der Verhandlung und die Verhandlung selbst können leicht auf 20.000
Euro und mehr kommen, mit Gutachten und Zeugen.
In einem
Parallelverfahren vor dem Mannheimer VGH, auch ein Normenkontrollantrag,
hat uns das Gericht mitgeteilt, dass man anhand der schriftlichen
Stellungnahmen ohne mündliche Verhandlung entscheiden will und wir bis
Neujahr Gelegenheit zur letztlichen Stellungnahme haben. Hier muss die
bisherige Argumentation noch einmal überprüft und ggf. ergänzt werden.
Auch hier wären mit weiteren anwaltlichen Kosten von wenigstens 1000
Euro zu rechnen.
Weitere Verfahren liegen seit bis zu 3 Jahren im Hauptsacheverfahren in den Gerichten herum und sammeln Staub an.
Einerseits
finde ich es wichtig, den Druck auf die Gerichte und
Entscheidungsträger aufrecht zu erhalten, um "irgendwann" eine
Aufarbeitung des begangenen Unrechts zu erzwingen. Andererseits ist der
Ausgang ungewiss, ebenso ungewiss, wie viel Ausdauer und Geduld wir noch
aufbringen müssen, bis sich unser Rechtswesen wieder erholt.
Zudem ist die finanzielle Situation der meisten Menschen und damit auch potenzieller Spender, zunehmend angespannt. Sollte es jedoch noch genügend Menschen mit ausreichenden finanziellen Reserven geben, denen es wichtig ist, dass zumindest die aktuell akuten Verfahren weitergeführt werden, würde ich das auch tun.
Aktueller finanzieller Status des AGBUG-Rechtsfonds
Der Fonds ist derzeit ausgeglichen.
Aktueller Kontoauszug
Jede Schenkung hilft!
Kontoinhaber: AGBUG
IBAN: DE13 6039 1310 0379 6930 03
BIC GENODES1VBH
Stichwort: "Schenkung Gerichtsverfahren Grundrechte"
oder Paypal: [email protected]
Quelle: Impfkritik