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Prozeßbericht vom 20. Verhandlungstag gegen den König von Deutschland

Archivmeldung vom 14.03.2017

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 14.03.2017 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Peter I, König von Deutschland (2016), Bürgerlich: Peter Fitzek
Peter I, König von Deutschland (2016), Bürgerlich: Peter Fitzek

Bild: Königreich Deutschland / Ott

Florian Steinlein schreibt in seinem Erlebnisbericht zum 20. Verhandlungstag gegen den König von Deutschland, bürgerlich Peter Fitzek, am Landgericht Halle über seine Einblicke in die Geschehnisse des laufenden Gerichtsprozesses: "Mein subjektiver Erlebnisbericht – ein etwas anderer Einblick in die Geschehnisse des laufenden Gerichtsprozesses. Die juristischen Ereignisse dieses Tages bzw. den bisherigen Prozessverlauf insgesamt, kann ich dabei nicht detailliert wiedergeben.

Steinlein schreibt weiter: "So sehr ich mich auch darum bemühe, letztendlich reicht mein rechtliches Wissen dafür nicht aus. Erneut wird das Geschehen aufgrund meiner umfangreichen Prozessaufzeichnungen und Erinnerungen in meinen Worten sinngemäß wiedergeben – so wie ich es verstanden habe.

Ca. 9:00 Uhr: Peter ist gut gelaunt – geradezu ausgelassen. Anstatt wie gewohnt die wenigen Minuten vor Eröffnung der Verhandlung für Gespräche mit seinen Anwälten zu nutzen, scherzt er heute mit dem Publikum. Er zeigt auf einen neben ihm auf dem Tisch stehenden, ca. 25 cm hohen, DIN-A4-Dokumentenstapel und sagt dazu lächelnd: „Den muss ich bis nächste Woche lesen!“ Danach entschuldigt er sich bei seinen ‚Fans‘, weil er deswegen wohl weniger Zeit zum Briefe beantworten hätte …

Ich grinse vor mich hin – Peter schauspielert Starallüren. Ihn so zu sehen freut mich sehr, denn ich erlebe ihn viel zu selten so. Den Grund dafür nennt er gleich im Anschluss: Er spricht vergnügt mit einem seiner Anwälte und scheint ihn von seinem Gefühl eines bevorstehenden guten Verhand­lungstages überzeugen zu wollen: „Heute ist der Herr [Name des Psychologen] nicht da, da kann ich mal von 20% auf 50% hochfahren!“

Daraufhin scheint er vom Anwalt auf den Inhalt des psychologischen Gutachtens angesprochen zu werden, doch Peters Laune bleibt ungetrübt. Er antwortet sinngemäß: ‚Ach, dass er [Psychologe] mir eine narzisstische Persönlichkeitsstörung nachweisen würde, stand für mich vorher schon fest.‘

Nach wie vor grinse ich vor mich hin …

Als Zeugen sind 2 hohe ‚Beamte‘ der Deutschen Bundesbank (DBB) geladen – einer davon ist mittlerweile Filialleiter. Im Verlauf des Prozesses nannte Peter deren Namen, da er von ihnen Mitte 2009 den Hinweis zur sogenannten „Qualifizierten Nachrangabrede erhielt, die zum eigentlichen Kapitalüberlassungsvertrag (KÜV) führten. Da beide ‚Beamte‘ zusammenarbeiteten, sind ihre Aus­sagen sehr ähnlich und so will ich lieber versuchen, den Kontext verständlich wiederzugeben.

Während der Befragung wird erklärt, dass die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und die Deutsche Bundesbank kooperieren. Letztere übernimmt allerdings lediglich die „Sachverhaltsaufklärung“ – die Vorermittlungen. Alles weitere wird dann der BaFin überlassen. Damit waren es wohl diese beiden ‚Beamten‘, die sich als erstes mit Peter und seinem Wirken beschäftigt haben …

Der 1. Zeuge sagt aus, dass er durch die Internetseite auf die damaligen Tätigkeiten der Kooper­ationskasse (KK) aufmerksam wurde. In Absprache mit seinem Vorgesetzten – dem 2. Zeugen – sah man darin eine „begründete Annahme auf unerlaubtes Bank-, Einlagen- und Kreditgeschäft“. (Entsprechendes gilt auch für Gesundheitsfond bzw. -kasse, doch lasse ich beide zum besseren Verständnis außen vor …)

Ende April 2009 gab es das erste Anschreiben, welches Anfang Mai beantwortet wurde. Es folgt ein weiterer Briefwechsel, ein Telefonat und am 11. Juni 2009 ein gemeinsames Treffen zwischen Peter und den beiden ‚Beamten‘ in Wittenberg. So wie ich es verstanden habe, stammte das Angebot dazu von den ‚Beamten‘ sie bevorzugten offenbar, den Sachverhalt in einem persönlichen Gespräch zu klären. Meinen Respekt für diese Haltung!

Zu dem 4-stündigen Gespräch wird in gegenseitiger Übereinstimmung folgendes ausgesagt: Peter bekräftigte seinen Willen, die KK so auszugestalten, dass sie legal – außerhalb der Zuständigkeit der BaFin – agieren kann. Die ‚Beamten‘ legten ihm nahe, dass dies mit der derzeitigen Vertragsausge­staltung wohl nicht der Fall sei. Exakt konnte man sich nicht festlegen, denn: „Im Zweifelsfall entscheidet die BaFin, ob es aufsichtspflichtig ist“, so der 1. Zeuge. Später formuliert er das Gleiche nochmals drastischer: Die DBB ist nur „hilfsweise tätig“ und „Die BaFin ist Herrin über das Verwaltungsverfahren.“

Es wurde vereinbart, dass Peter die Vertragsbedingungen überarbeitet und an die DBB sendet. Dies geschah dann am 15. Mai 2009 – nur 4 Tage nach dem Treffen – per Mail, mit der Bitte um rechtliche Prüfung. Doch auch dieses Vertragsmuster genügte nach Rechtsauffassung der beiden ‚Beamten‘ nicht.

Soweit die Übereinstimmungen …

Über den Gesprächsinhalt gibt es interessante Kontroversen, die Peter auf seine Art zu klären ver­sucht: Er fragt den 1. Zeugen nach Miyamoto Musashi (jap. Schwertkampfmeister des 17. JH) und seinem Werk: „Das Buch der fünf Ringe“ …

Der Zeuge bestätigt, beides zu kennen und sogleich wird die Befragung von der Vorsitzenden unter­brochen, weil das völlig irrelevant für den Prozess sei …

Peter widerspricht und gibt in seinen Worten wieder, worauf der damals vom 1. Zeugen hinge­wiesen wurde: „Das was sie versuchen, haben andere schon versucht und die sind nun tot!“

Der Zeuge widerspricht: „Sowas würde ich nie sagen!“

Peter nennt auch seine darauffolgende Antwort – ein Zitat aus dem bereits genannten Buch:

„Wer den Tod umarmt, wird siegen!“

Daraufhin wurde ihm angeraten, mal zum Thema „Qualifizierte Nachrangabrede“ zu recherchieren und sich dann wieder bei der DBB zu melden …

Die oben genannte Warnung in Bezug auf Peters Leben kannte ich schon. Peter erzählt sie genauso während seiner Seminare oder Vorträge. Mit dem darauffolgenden Zitat gab er dem ‚Beamten‘ zu verstehen – indem er sich einer, sie beide verbindenden, Sprache bediente – dass er es ernst meine. Somit glaube ich Peters Aussagen – sie passen zu seinem Charakter …

Beide ‚Beamte‘ bestreiten diesen Teil des Gespräches vehement …

Peter erklärt dagegen, dass er sich genau an diesen Tag erinnern kann. Er erklärt unter anderem, dass der 1. Zeuge das oben genannte Buch bei seinem damaligen Besuch in Wittenberg entdeckte, weil er es kannte. Man kam ins Gespräch und es stellte sich heraus, dass sich beide für fernöstliche Kampfkünste interessierten.

Der Zeuge sagte bereits aus, Autor und Buch zu kennen. Er bestätigt nun auch sein Interesse für Kampfkunst – an ein Gespräch darüber, könne er sich allerdings nicht erinnern …

Peter verweist des Öfteren darauf, dass er seine damaligen Handlungen von den rechtlichen Hinweisen eines offiziellen Merkblattes der BaFin abgeleitet hat. Auf die Idee der „Qualifizierten Nachrangabrede“ ist er aber definitiv nicht von selbst gekommen. Sein rechtliches Wissen um solche Dinge, wäre damals viel zu gering gewesen. Deshalb wurde ja auch sein Vertragsmuster von der DBB abgelehnt.

Etwa zur Zeit dieser Ablehnung ist zufällig eine Anwältin aus Berlin auf ihn zugekommen. An ihren Namen kann er sich bedauerlicherweise nicht mehr erinnern. Diese konnte er dazu gewinnen, an der „Qualifizierten Nachrangabrede“ für den KÜV mitzuwirken. Dieses 2. Vertragsmuster – davon ist Peter überzeugt – sei dann in einer weiteren Mail an die DBB gesendet worden. Nach dessen Prüf­ung hätten die beiden ‚Beamten‘ geantwortet, dass man damit nun an die BaFin herantreten könne.

Das Gericht fragt beide Zeugen mehrfach nach noch bei der DBB vorhandenen Fallunterlagen. Prinzipielle Antwort: Die DBB besitze keine Unterlagen – diese sind allesamt der BaFin übergeben worden …

Kurioserweise hat aber der 2. Zeuge irgendwelche Fallunterlagen dabei, die ihm angeblich vom 1. Zeugen zusammengestellt worden sind …

Wie ist das denn bitte möglich?!

Hat man etwa Unterlagen von der BaFin angefordert?!

Beide ‚Beamte‘ werden nach einem 2. Vertragsmuster gefragt. Beide betonen: Es befinde sich nichts dergleichen in den Unterlagen. Erst auf Nachfrage ergänzen beide, dass man sich an eine 2. Mail mit überarbeitetem KÜV nicht erinnern könne …

Die Art und Weise, wie beide Zeugen mit dieser speziellen Frage umgehen, passt nicht zu ihrer sonstigen Verhaltensweise. Dies erinnert mich sofort an die Aussagen der BaFin-Mitarbeiter bzw. des Abwicklers. Auch bei diesen Zeugen hatte ich das Gefühl, dass sie versuchen die Wahrheit zu umschiffen, ohne dabei Lügen zu müssen …

Erneute altbekannte Winkelzüge …

An diesem Verhandlungstag scheint Peter derjenige zu sein, der am Erinnerungsvermögen der Zeugen zweifelt. Denn er kann sich offenbar genau an diesen Tag erinnern …

Peter zählt eine erstaunliche Reihe Details auf, um sein diesbezügliches Erinnerungsvermögen unter Beweis zu stellen. Mittendrin wird er allerdings erneut von der Vorsitzenden unterbrochen, weil sie das alles mal wieder für belanglos hält …

Während der Befragung des 2. Zeugen bin ich mehrfach darüber irritiert, dass ihm die Vorsitzende Hinweise über die Antworten des 1. Zeugen gibt und erst danach die dazugehörige Frage stellt …

So wundert es kaum, warum beide Zeugen wie einer wirkten und ich somit beide zusammenfasse. Der 2. Zeuge soll dadurch aber keinesfalls abgewertet werden. Er machte einen sehr korrekten und aufrichtigen Eindruck – ein angenehmer Kontrast zum sonstigen erlebten Klientel. Zudem bin ich ihm dankbar, schenkt er uns doch ein höchst interessantes Puzzleteil: Er bestätigt zumindest eine Unterhaltung über Kampfkunst zwischen Peter und seinem Kollegen während des Gespräches in Wittenberg …

Geschehen ist dies auf direkte Nachfrage des beisitzenden Richters. Es freut mich sehr, dass er noch an der Wahrheit interessiert ist.

Einen Anlass zur Spekulation liefert eine Aussage des 1. Zeugen der DBB:

Am 29.06.2009 erfolgte laut ihm die „Weiterleitung des Falles an die BaFin“. Zur Erinnerung: Am 15.06.2009 wurde das 1. Vertragsmuster des KÜV übersandt, welches abgelehnt wurde. Wann dies geschah, wurde nicht genannt – bestimmt erst einige Tage später. Peter ist davon überzeugt, dass es danach noch ein – mit der Anwältin überarbeitetes – 2. Vertragsmuster gab …

Wenn dieses, wie von Peter ausgesagt, für ‚genügend‘ befunden wurde, so war es vielleicht sogar der Grund dafür, dass alle Daten so schnell – nur etwa 10 Tage später – an die BaFin gesandt wurden. Dann muss es sich auch in deren Unterlagen befinden …

Von dieser Wahrscheinlichkeit gehe ich unter anderem aus, weil die Alternative bizarr wirkt: Wenn die ‚Beamten‘ der DBB ihre Gesprächsbereitschaft beweisen, mit Peter Lösungsansätze ausarbeiten und zur Prüfung entgegennehmen, dann wurde eine eindeutige Kommunikationsbasis geschaffen. Dass diese – ohne drastischeren Zwischenfall als die Ablehnung des 1. Vertragsmusters – nur etwa 10 Tage überdauert haben soll, wirkt befremdlich. In logischer Konsequenz müsste dies bedeuten, dass Peter keine Kooperationsbereitschaft erkennen ließ und die DBB ihren Handlungsspielraum bereits ausgeschöpft hatte …

Das betrachte ich als unglaubwürdig!

Eher spekuliere ich auf die Wahrscheinlichkeit, dass die BaFin die DBB im Auge behalten und somit von Peters Optimierung des KÜV´s – vielleicht in Form des 1. Vertragsmusters – Wind bekommen hat. Möglicherweise sah sie sich daraufhin gezwungen zu handeln und hat der DBB sofort – nach nur etwa 10 Tagen – der Fall entzogen?!

Dann müsste auch das sich in den Unterlagen der BaFin befinden …

Weitere Spekulation: Wenn das 2. Vertragsmuster vielleicht erst nach dem 29.06.2009 an die DBB gesandt wurde, was wäre dann damit geschehen?

Wäre es einfach weiter an die nun zuständige BaFin gesendet worden?

Wäre es mit einem Verweis auf die neue Zuständigkeit zurückgesendet worden?

Wäre gar nichts passiert?

Oder bestand da etwa ein Austausch über etwas, vom dem Peter gar nicht wusste, dass die Zu­ständigkeit darüber längst bei der BaFin lag?

All diese Spekulationen eröffnen sich, weil Peter vom Datum der Weiterleitung an die BaFin zuvor nichts gewusst zu haben schien. Erstaunt fragte er, dass man doch bis in den Herbst Kontakt gehabt hätte …

Beide ‚Beamten‘ bestätigen dies – können sich aber nur erinnern, dass es dabei um Gespräche bezüglich der Herausgabe einer eigenen Währung ging …

(E)X-Akten!?

Die BaFin-Fallakten stellen wohl einen der interessantesten – weil undurchsichtigsten – Bestandteile dieses Prozesses dar …

Ein weiteres Beispiel: Dem Gericht wurde seitens der beiden vernommenen BaFin-Mitarbeiter die Übersendung aller weiteren Fallunterlagen zugesichert – bereits am 11. November 2016. Faktisch muss dies wohl erst vor wenigen Wochen passiert sein. Die Vorsitzende entschuldigte sich in einer der letzten Sitzungen für die Verzögerung bei der Weiterleitung dieser Unterlagen an Staatsan­waltschaft, Verteidigung, beisitzende Richter und Schöffen. Grund: Sie habe allein über eine Woche dazu gebraucht, die Akten auch nur zu sichten. Demnächst wären sie aber für alle verfügbar …

Doch es wird noch abenteuerlicher …

Zurück zum 20. Prozesstag und der Antwort des 1. Zeugen auf die Frage nach Unterlagen der DBB: „Müsste alles bei der BaFin in den Akten sein!“

Daraufhin entgegnet die Vorsitzende, dass deren Unterlagen lückenhaft sind …

Und sogleich wird ihre Aussage von einem von Peters Verteidigern bestätigt …

Später, bei der Vernehmung des 2. Zeugen, äußert die Vorsitzende ihren Unmut über den Zustand der Fallakten. Der Zeuge versucht die BaFin noch in Schutz zu nehmen: „Den Tatbestand [Verstoß gegen Kreditwesengesetz] festzustellen ist nicht ganz so einfach!“

Die Vorsitzende spricht gereizt von „unvollständigen Unterlagen“: „Wenn ich zuständig gewesen wäre – hätte ich erst mal alles beigesammelt!“

Sie lässt insgesamt erkennen, dass die Unterlagen weder geordnet noch vollständig waren. Zudem wurde wohl noch nicht mal die Spreu vom Weizen getrennt, denn sie fährt fort:

„Die BaFin hat uns [einfach] alles Mögliche geschickt!“

Doch einer der Verteidiger korrigiert:

„Ja, alles beginnend mit 2013!“

Ich empfinde es bereits in hohem Maße irritierend, wenn erst jetzt die Unterlagen der BaFin zur Verfügung stehen – jetzt, da erklärt wurde, dass der Prozess nach nunmehr 20 Verhandlungstagen eigentlich dem Ende entgegen gehen soll. Wenn diese Unterlagen dann auch noch von entscheid­enden Stellen als lückenhaft und unvollständig erklärt werden, steigert sich meine Irritation zum Höchstmaß …

Was passiert hier eigentlich?!

Zur Erinnerung: Ausgangspunkt für den aktuellen Prozess, war der Antrag der BaFin an die Staats­anwaltschaft mit der „Bitte um Aufnahme von Vorermittlungen“ (Aussage Referatsleiter EVG2 vom 6.VT). An die Staatsanwaltschaft übersandte sie auch zahlreiche Ermittlungsunterlagen – vielleicht nicht alle, aber zumindest doch wohl die belastendsten – oder?!

Wann das war, kann ich nicht sagen, ließe sich aber leicht von der Oberstaatsanwältin erfragen. Ihre darauffolgenden Ermittlungsergebnisse müssen eindeutig gewesen sein – schließlich waren sie die Rechtfertigung für Peters Untersuchungshaft Anfang Juni 2016. Danach dauert es allerdings weitere 4,5 Monate bis zum Prozessbeginn, weil die Staatsanwaltschaft immer wieder zusätzliche Zeit benötigte, um ihre Anklage ‚sorgfältig‘ vorzubereiten.

Was sie dann Ende Oktober präsentieren konnte, war ‚überraschend‘ unbelastend!

Die von der BaFin an die Staatsanwaltschaft und von dieser wiederum an das Gericht weiterge­reichten Unterlagen waren wohl sehr … mager. So äußerte die Vorsitzende an einem der ersten Verhandlungstage, dass sie bei Eröffnung eines Gerichtsverfahrens gewohnt ist, umfangreiche Vorer­mittlungen von Polizei und Staatsanwaltschaft in Händen zu halten. Doch hier war das offensicht­lich ganz anders. Seltsam erschien ihr das nicht, denn sie hatte ja noch nie zuvor mit der BaFin zu tun …

Als die Vorsitzende Mitte November (Vernehmung der beiden Referatsleiter) erfährt, dass die BaFin im Besitz weiterer Unterlagen ist, bittet sie um deren zeitnahe Übersendung …

Zeitnah dauert bei der BaFin offenbar weitere 2-3 Monate …

Und nun stellt sich faktisch heraus, dass die von der BaFin übergebenen Unterlagen lückenhaft sind und erst mit 2013 beginnen!

Im ernst?!

ECHT JETZT?!

Die BaFin scheint seit Monaten (oder gleich Jahren?) hochgradig überfordert zu sein! Sie war und ist bis dato absolut unfähig, Beweise – für einen von ihr selbst initiierten Prozess – zu liefern. Sie war und ist ganz offensichtlich außerstande, die Staatsanwaltschaft mit konkretem Ermittlungsmat­erial – mit Beweisen – zu versorgen, weshalb es dieser bisher wiederum unmöglich war, das Gericht in dessen gewohntem Ermittlungsstandard zu bedienen.

Dieser Prozess scheitert offensichtlich bereits an den grundsätzlichsten Voraussetzungen!

Was die BaFin hier offenbart, ist Dilettantismus par excellence!

Dieser Dilettantismus scheint soweit auszuufern, dass er die Staatsanwaltschaft – allen voran die Oberstaatsanwältin – gleich mit blamiert. Was sie bis heute an ‚Beweisen‘ liefern konnte, ist die Bezeichnung nicht wert! Sie klammert sich nun an einen letzten Strohhalm – versucht Untreue anhand mangelhafter Buchführung zu beweisen …

Und das, obwohl die vielen Kapitalüberlasser nahezu unisono zufrieden waren, bis die BaFin 2013 erstmals zu ‚ihrem Schutz‘ (wahrscheinlicher dem der BaFin bzw. des Bankenkartells) eingegriffen hatte!

Ich kann die komplette Anklage nur als erbärmlichen Witz bezeichnen …

Zum Thema rechtfertigt sich die Oberstaatsanwältin: „Die BaFin hat das geliefert, was wir ange­fordert haben – die Akten der Durchsuchung!“

Angesichts der Tatsache, dass das Gegenteil ihrer Aussage zuvor bereits vom Gericht festgestellt wurde, wirkt sie wie ein Trotzverhalten. Bei der Staatsanwaltschaft scheint vom einstigen Feuereifer nur noch blasser Rauch – Trotz – übriggeblieben zu sein. Die Oberstaatsanwältin gleicht einem zahnloser Tiger mit stumpfen Krallen. Durch den Prozessverlauf ist sie immer stiller geworden – oft geradezu mucksmäuschenstill, wenn sich wieder jemand über die Unterlagen der BaFin beschwert. Aus wohl purer Verzweiflung hat sie jüngst die Mammutaufgabe auf sich genommen und sämtliche Belege und ‚Sparbücher‘ der KK nochmals analysiert, weil vorangegangene – angeblich seriöse – Auswertungen, noch nicht mal einer oberflächlichen Überprüfung standgehalten haben …

Ich nehme an dieser Stelle vorweg, dass Peter am 22. Prozesstag äußerte, dass er auch in der Auswertung der Oberstaatsanwältin zahlreiche Ungereimtheiten entdeckt habe.

Ich glaube, der Oberstaatsanwältin ist längst bewusst geworden, dass sie von der BaFin für deren Zwecke missbraucht wurde: Bei diesem Fall gab es nie etwas zu gewinnen. Schlimmer noch – sie muss damit rechnen, dass der ‚Dreck der unsauberen Arbeitsweise der BaFin‘, an ihrer Weste kleben bleiben könnte …

Zurück zum vermeintlichen Dilettantismus par excellence …

Zur Erinnerung: Bezugszeitraum des aktuellen Prozesses ist 27.04.2009 bis 25.04.2013! Den beiden BaFin-Referatsleitern wurde der Bezugszeitraum genannt, zu dem das Gericht weitere Akten anforderte. Und überhaupt: Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ist die BaFin über den  Verlauf des Prozesses exakt im Bilde – schließlich hat sie ein Eigeninteresse an dessen Negativ-Ausgang für Peter und sein Wirken!

Die DBB hat im Frühjahr 2009 die „Sachverhaltsaufklärung“ für die BaFin übernommen. Demnach müssen seit 2009 umfangreiche Fallunterlagen existieren – lückenlos vollständig und chronologisch geordnet archiviert, so wie es sich für ein deutsches Amt gehören würde – gemäß der Tugend des berühmten deutschen Beamtentums …

Wieso übersendet die BaFin dann nur einen chaotischen Haufen ‚neuerer‘ Fallakten?!

Die BaFin muss eine Menge Material von vor 2013 besitzen – entlastendes Material, das Peters Bemühen um Kooperation mit dem bestehenden System beweist. Entlastendes Material, wie die vielen Bitten um „Bankenaufsichtsrechtliche Stellungnahme“, die Peter weiterhin vermisst. All dies ist entlastendes Material, auf das Peter heute – dank der gründlichen Razzien der BaFin – keine Zugriffsmöglichkeiten mehr besitzt. All dies ist entlastendes Material, das für seine Verteidigung fehlt …

Ist all dieses entlastende Material etwa ebenfalls „außer Kontrolle geraten“?

Das Gericht, allen voran die Vorsitzende, beklagt zwar immer wieder den Zustand der Akten – den Inhalt, die Aufbereitung, die Weiterleitung – doch scheint es all das als eine Art ‚normales Maß an Sorglosigkeit bei ‚Behörden‘‘ zu betrachten. Geradezu eine alltägliche und somit belanglose Lappalie …

Die BaFin-Fallakten sollten das eigentliche Fundament des Gerichtsverfahrens sein – doch was eine stabile Stütze sein müsste, gleicht einem dünnen Faden. Dieser Faden ist leuchtend rot und wirrt sich kreuz und quer durch den gesamten Prozess!

Spärlich waren sie am Anfang …

Inhaltsarm und beweisschwach sind sie bis heute …

Was ich zuvor nur vermutet habe – es wirkte verdächtig, da vor allem entlastendes Material fehlte – bestätigt sich klar mit dem heutigen Prozesstag: Sie sind lückenhaft und unvollständig!

Kann irgendjemand derlei unseriöse Fallakten als stabiles Fundament eines Falles ansehen?!

Ich nicht!

Für mich ist das ein unkalkulierbarer Unsicherheitsfaktor!

Die vorsitzende Richterin äußert dagegen nahezu im Wortlaut: „Die BaFin hat rechtmäßig ent­schieden und deswegen wurden sie [Peter] gemaßregelt!“

‚BaFin‘ und ‚rechtmäßig‘ scheinen für die Vorsitzende noch selbstverständlicher zu sein, als das sprichwörtliche Amen in der Kirche.

Wenn das Rechtsprechung sein soll, dann kann ich darauf verzichten!

Dann muss künftig auch ein neues Wort dafür geschaffen werden – so wie für ‚Bildung‘ oder ‚Schule‘ –, da das alte zu negativ vorbelastet ist.

Die Aktionen der BaFin waren nur eines: Recht mäßig in ihrer Rechtmäßigkeit!

Ich wünsche mir, dass Richter und Schöffen endlich aufwachen …

Dass sich jeder von ihnen die wohl einzig in diesem Fall relevante Frage stellt:

Wie kann es denn möglich sein, dass die BaFin – eine Institution mit über 2.500 Mitarbeitern, 3-stelligem Millionenbudget – nach nunmehr 8 Jahren intensiver Ermittlungen und mehreren Razzien, …

derart DILETTANTISCH dabei VERSAGT, …

… für einen Prozess wegen Verdacht auf Verstoß gegen KWG (Kreditwesengesetz) und Untreue, …

… stichhaltige Beweise zu liefern, die sie selbst seit bereits über 2 Jahren besitzen muss?

Die BaFin muss doch im Vorfeld der Abwicklung vom 27. November 2014 hinreichend Beweise angehäuft haben, um ihre Aktion zu rechtfertigen – oder?

Warum kollabiert die berühmte deutsche Verwaltungskunst nur bei der BaFin?

Warum ausgerechnet jetzt?

Wo sind die stichhaltigen Beweise, welche die BaFin seit fast 2,5 Jahren besitzen müsste?

Warum hat die BaFin sie nicht längst ausgeliefert?

Antwort: Wo nichts ist, da ist auch nichts zu holen oder gar vorzuzeigen!

Wenn das Gericht unter all diesen zweifelhaften Umständen noch immer von der Rechtmäßigkeit der BaFin ausgeht, dann fehlen mir jegliche Worte. Denn alles um die BaFin und deren Fallakten entpuppt sich immer deutlicher als Mysterium – als Akte-X, oder besser: Akte-P. Darin geht rein gar nichts mit rechten Dingen zu, ansonsten hätte die BaFin ja schon längst Beweise liefern können. Medienwirksam wäre dies feierlich zelebriert worden!

Da sie dazu in historisch dilettantischem Ausmaß unfähig ist, beschränkt sie sich auf das was sie tun kann: entlastendes Beweismaterial ausfiltern, zurückhalten und – wenn sie schlau ist – vernichten!

Die BaFin weiß genau, dass Peter kaum Beweismittel von vor 2014 einbringen kann – sie selbst hat hinreichend dafür gesorgt …

Richter, Schöffen, Staatsanwaltschaft täten gut daran, dieses falsche Spiel der BaFin endlich zu erkennen und zu durchschauen – falls sie das nicht längst getan haben …

Haben sie nun auch den Mut zur Wahrheit!

Sie alle sollen genau auf die Reinheit ihrer Westen achten – denn letztendlich zupft sich die BaFin gerade deren Dreck von deren schmutziger Weste und wirft ihn rücksichtslos in ihre Richtung …

Die BaFin will schnellstens ihre Verantwortung loswerden, denn beim rechtlichen Fundament ihrer Handlungen wurde nicht nur gepfuscht – sie hat es einfach weggelassen und darauf gehofft, dass es niemanden auffällt …

Sie hat gehofft, dass niemand danach fragt … 

Wer wäre schon so dumm das rechtliche Fundament wegzulassen?

Richter, Schöffen, Oberstaatsanwältin müssen demnächst eine wichtige Entscheidung für sich treffen: Den leichten Weg wählen oder den richtigen?!

Beides obliegt ihrem Freien Willen …

Doch sie sollten erkennen: ‚Schuldig‘ haben sich bisher nur die BaFin samt ihrer Handlanger gemacht. Sie haben einen Turm aus Lug und Trug errichtet, der den Turm zu Babel in den Schatten stellt!

Stockwerk um Stockwerk wird er immer noch höher gebaut …

Gleichzeitig versucht die BaFin diese ‚Immobilie‘ – den Fall – schnellstmöglich loszuwerden, bevor sich Lug und Trug offenbaren: Hier wurde auf Sand gebaut – auf Treibsand sogar!

Das Gericht – allen voran die Vorsitzende – scheint derzeit ein williger Abnehmer zu sein. Der BaFin kann dies nur Recht sein …

Soll doch das Gericht – allen voran die Vorsitzende – die Verantwortung übernehmen …

Wenn das Lügengebilde des nahenden Tages unausweichlich zusammenbricht, wird es einen geeigneten  Sündenbock abgeben …

Und die BaFin samt ihrer Handlanger wird – wie zur Zeugenvernehmung erlebt – wieder jegliche Verantwortung abstreiten …

Frau Vorsitzende: Sie sollten vor diesem Tag dringend die Notbremse ziehen! Sie sollten diese Farce beenden, bevor dieses Lügengebilde ihnen und anderen Unschuldigen auf die Füße fällt!

Ansonsten laufen Sie Gefahr – durch ihre Weigerung in Bezug auf die Untersuchung und Feststell­ung der (un-)rechtmäßigen Verhaltensweise der BaFin – sich selbst dieses Unrecht aufzuladen!

Denken Sie lieber an die wahre Grundlage Ihres Eides und sorgen Sie mit Ihrer Macht dafür, dass die BaFin ihre gezinkten Karten aufgedeckt und sich der Kern der Wahrheit offenbart!

Haben Sie den Mut, für die richtigen, weil wahren, weil nachhaltigen, Dinge einzustehen!

Für uns selbst und uns alle – unsere Kinder und Kindeskinder … 

Tun Sie es und Sie wären in guter Gemeinschaft!

Es obliegt ihrem Freien Wille!

 „Mut ist nicht die Abwesenheit der Angst, sondern die Erkenntnis, dass es etwas gibt, das wichtiger ist als die Angst.“                                                                                                              Ambrose Redmoon

Wenn Wissen Macht ist …

… dann muss Unwissen Ohnmacht sein!

Was ist dann Machtmissbrauch?

Mit Wissen und Macht zu Unwissen und Ohnmacht beizutragen!

Quelle: KRD-Blog von Florian Steinlein

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