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Bayern: Kläger mit Masken-Attest gesucht

Archivmeldung vom 24.01.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 24.01.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Impfkritik.de / doucefleur - adobestock / Eigenes Werk
Bild: Impfkritik.de / doucefleur - adobestock / Eigenes Werk

"Ein kürzliches Urteil des OVG Berlin-Brandenburg gibt Anlass zur Hoffnung, dass die unselige Debatte um ärztliche Maskenatteste bundesweit eine Wende nimmt. Deshalb suchen wir jetzt einen Kläger aus Bayern mit einem Attest, das keine Diagnose enthält." Dies schreibt der Medizinjournalist Hans U. P. Tolzin auf Impfkritik.de.

Tolzin weiter: "Ärztliche Diagnosen sind sehr persönliche und deshalb schützenswerte Daten, die dem Datenschutz unterliegen. Einige Bundesländer setzen sich jedoch darüber hinweg und fordern auf ärztlichen Masken-Attesten auch die genaue Diagnose. Diese geht nun wirklich niemanden etwas an, schon gar nicht irgendwelchen Verkäufern oder Aushilfskräften.

Leider haben offenbar sogar die deutschen Richter auf allen Instanz-Ebenen zu viel Angst um ihre Karriere, denn den verfassungswidrigen Eskapaden unserer Politiker setzen sie bisher so gut wie keinen Widerstand entgegen. Doch hin und wieder gibt es kleine Lichtblicke. So hat kürzlich das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg die Diagnose auf ärztlichen Maskenattesten ausdrücklich unter den Datenschutz gestellt. Weitere Infos

Da auch die Landesregierung von Bayern die Angabe der Diagnose fordert und Zuwiderhandlungen entsprechend ahndet, suchen wir jetzt einen Kläger aus Bayern mit einem Attest ohne (!) Diagnose, der bereit wäre, die Anerkennung des Attestes einzuklagen. Da der AGBUG-Klagefonds derzeit sehr im Minus ist, sollte der Kläger bereit und in der Lage sein, die Erstellung der Klage finanziell selbst zu tragen. Sobald es zu einer Verhandlung kommt, würde der Klagefonds alle weiteren Kosten beim Gang durch die Instanzen übernehmen.

Interessenten melden sich bitte per Email bei [email protected]

Sie spenden, wir klagen!

Wir klagen mit Hilfe des AGBUG-Klagefonds gegen die verfassungswidrigen Corona-Maßnahmen. Das kostet natürlich Geld. Wer unsere Musterklagen finanziell unterstützen will, kann die untenstehende Kontoverbindung nutzen. Derzeit befindet sich der Spendenfonds etwa 18.000 Euro im Minus. Um weitermachen zu können, sind wir dringend auf Ihre Unterstützung angewiesen.

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Stichwort: "Gerichtsverfahren Grundrechte"

Bitte beachten Sie: Da AGBUG kein gemeinnütziger eingetragener Verein (mehr) ist, können wir leider keine Spendenquittung anbieten.

Quelle: Impfkritik.de von Hans U. P. Tolzin

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