Bayern: Kläger mit Masken-Attest gesucht
Archivmeldung vom 24.01.2021
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 24.01.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.
Freigeschaltet durch André Ott"Ein kürzliches Urteil des OVG Berlin-Brandenburg gibt Anlass zur Hoffnung, dass die unselige Debatte um ärztliche Maskenatteste bundesweit eine Wende nimmt. Deshalb suchen wir jetzt einen Kläger aus Bayern mit einem Attest, das keine Diagnose enthält." Dies schreibt der Medizinjournalist Hans U. P. Tolzin auf Impfkritik.de.
Tolzin weiter: "Ärztliche Diagnosen sind sehr persönliche und deshalb schützenswerte Daten, die dem Datenschutz unterliegen. Einige Bundesländer setzen sich jedoch darüber hinweg und fordern auf ärztlichen Masken-Attesten auch die genaue Diagnose. Diese geht nun wirklich niemanden etwas an, schon gar nicht irgendwelchen Verkäufern oder Aushilfskräften.
Leider haben offenbar sogar die deutschen Richter auf allen Instanz-Ebenen zu viel Angst um ihre Karriere, denn den verfassungswidrigen Eskapaden unserer Politiker setzen sie bisher so gut wie keinen Widerstand entgegen. Doch hin und wieder gibt es kleine Lichtblicke. So hat kürzlich das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg die Diagnose auf ärztlichen Maskenattesten ausdrücklich unter den Datenschutz gestellt. Weitere Infos
Da
auch die Landesregierung von Bayern die Angabe der Diagnose fordert und
Zuwiderhandlungen entsprechend ahndet, suchen wir jetzt einen Kläger
aus Bayern mit einem Attest ohne (!) Diagnose, der bereit wäre, die
Anerkennung des Attestes einzuklagen. Da der AGBUG-Klagefonds
derzeit sehr im Minus ist, sollte der Kläger bereit und in der Lage
sein, die Erstellung der Klage finanziell selbst zu tragen. Sobald es zu
einer Verhandlung kommt, würde der Klagefonds alle weiteren Kosten beim
Gang durch die Instanzen übernehmen.
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Quelle: Impfkritik.de von Hans U. P. Tolzin