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Telekom: Neue Magenta Affäre

Archivmeldung vom 05.09.2007

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 05.09.2007 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Ein neues Opfer für die in Deutschland fortschreitende Abmahnwelle ist gefunden: Dolphin Telecom, ein junger Anbieter aus Köln, wurde jüngst vom Rosa Riesen Telekom sehr unsanft abgemahnt. Dolphin, Anbieter einer patentierten Handysoftware, die Anrufe zu einem deutlich reduzierten Tarif erlaubt, verstößt nach Meinung der Bonner mit der Nutzung einer Farbe gegen die Regeln des Markenschutzes.

Auf Großflächenplakaten, im Internet und in Print-Titeln hatte das junge Unternehmen unter Verwendung der jeweiligen 'Hausfarben' mit der Aussage: "Günstiger telefonieren als T Mobile, e-plus, Vodafone, O2 erlaubt" geworben - inhaltlich richtig, haben doch Dolphin Nutzer die Möglichkeit, günstiger zu telefonieren, als es die Tarife der Provider vorsehen.

"Natürlich war klar, dass wir die Provider mit unserer Strategie etwas ärgern werden, wir sind jedoch der Meinung, das sehr charmant gelöst zu haben", so Oliver Wilps, CEO der Dolphin Telecom. "Umso mehr hat uns der Gegenstand der Abmahnung erstaunt - bezieht sich diese nicht auf unsere Aussage, sondern einzig und allein auf die Verwendung der Farbe Magenta in unseren Anzeigen und Werbemitteln", so Wilps weiter.

Magenta, so der Fachname der gängigen Druckfarbe, sei nach Angabe des abmahnenden Anwaltsbüros die exklusive Farbe der Telekom. Dolphin habe mit der Nutzung gegen das Markenrecht verstoßen, außerdem werde mit der Farbe die 'Wertschätzung und der gute Ruf' der bekannten Marke unlauter benutzt.

Dennoch will Dolphin Telecom die Kampagne fortführen, so Oliver Wilps: "Sie drückt sehr charmant aus, was unsere Handysoftware ausmacht: Bestehender Provider plus Dolphin ist gleich günstiger. Und das werden wir in Bezug auf T-Mobile in Zukunft dann schwarz-weiß kommunizieren."

Zumindest sind auch Rechtsexperten erstaunt, dass ein deutsches Unternehmen die Farbpalette einfach um eine Farbe ärmer machen kann - und das mit Deckung eines Markengesetzes. Aktuell wird die Verfassungswidrigkeit dieses Vorgehens geprüft.

Michael Kaune, Geschäftsführer der für die Dolphin-Kampagne verantwortlichen Agentur 'Kaune, Sudendorf' spricht von einer skandalösen Übervorteilung: 'Objektiv betrachtet wird hier genau die von der Telekom angeprangerte wettbewerbsrechtliche Situation auf höchster darstellerischer Ebene ad absurdum geführt. Wäre diese Abmahnung in letzter Instanz zulässig, würde es bedeuten, dass pro Branche noch genau so viele Unternehmen aktiv sein können, wie 'der Konsument' in der Lage ist Farben zu unterscheiden und zuzuordnen.'

Im Internet ist nachzuvollziehen, dass die Telekom ihr einzigartiges 'Monopol auf eine Farbe' brutal durchsetzt. Selbst kleine Buchverlage sind betroffen. Ob auch Autolackierungen, Kleiderfarben oder andere bunte Bereiche des Lebens in den Strudel der Magenta-Affäre gerissen werden, steht noch nicht fest. Zumindest sind auch Rechtsexperten erstaunt, dass ein deutsches Unternehmen die Farbpalette einfach um eine Farbe ärmer machen kann - und das mit angeblicher Deckung eines Markengesetzes. Die einen sagen, es sei potentiell verfassungswidrig, die anderen vermuten den ersten Schritt der Bundesregierung zu einer nationalen 'Farbensteuer'. 'Schwarzmalerei'? Stimmt - alsbald.

Magenta war eine der ersten künstlich hergestellten Anilinfarben. Sie wurde 1859 kurz nach der Schlacht von Magenta erstmals hergestellt und nach dem damals aktuellen Ereignis benannt. Obwohl die Telekom die Farbe weder erfunden hat, noch selbst herstellt, genießt sie nach 'deutschem Recht' Markenschutz für die Verwendung dieser Farbe.

Quelle: Pressemitteilung Dolphin Telecom GmbH

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