Telekom: Neue Magenta Affäre
Archivmeldung vom 05.09.2007
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittEin neues Opfer für die in Deutschland fortschreitende Abmahnwelle ist gefunden: Dolphin Telecom, ein junger Anbieter aus Köln, wurde jüngst vom Rosa Riesen Telekom sehr unsanft abgemahnt. Dolphin, Anbieter einer patentierten Handysoftware, die Anrufe zu einem deutlich reduzierten Tarif erlaubt, verstößt nach Meinung der Bonner mit der Nutzung einer Farbe gegen die Regeln des Markenschutzes.
Auf Großflächenplakaten, im Internet und in Print-Titeln hatte das
junge Unternehmen unter Verwendung der jeweiligen 'Hausfarben' mit
der Aussage: "Günstiger telefonieren als T Mobile, e-plus, Vodafone,
O2 erlaubt" geworben - inhaltlich richtig, haben doch Dolphin Nutzer
die Möglichkeit, günstiger zu telefonieren, als es die Tarife der
Provider vorsehen.
"Natürlich war klar, dass wir die Provider mit unserer Strategie
etwas ärgern werden, wir sind jedoch der Meinung, das sehr charmant
gelöst zu haben", so Oliver Wilps, CEO der Dolphin Telecom. "Umso
mehr hat uns der Gegenstand der Abmahnung erstaunt - bezieht sich
diese nicht auf unsere Aussage, sondern einzig und allein auf die
Verwendung der Farbe Magenta in unseren Anzeigen und Werbemitteln",
so Wilps weiter.
Magenta, so der Fachname der gängigen Druckfarbe, sei nach Angabe
des abmahnenden Anwaltsbüros die exklusive Farbe der Telekom. Dolphin
habe mit der Nutzung gegen das Markenrecht verstoßen, außerdem werde
mit der Farbe die 'Wertschätzung und der gute Ruf' der bekannten
Marke unlauter benutzt.
Dennoch will Dolphin Telecom die Kampagne fortführen, so Oliver
Wilps: "Sie drückt sehr charmant aus, was unsere Handysoftware
ausmacht: Bestehender Provider plus Dolphin ist gleich günstiger. Und
das werden wir in Bezug auf T-Mobile in Zukunft dann schwarz-weiß
kommunizieren."
Zumindest sind auch Rechtsexperten erstaunt, dass ein deutsches
Unternehmen die Farbpalette einfach um eine Farbe ärmer machen kann -
und das mit Deckung eines Markengesetzes. Aktuell wird die
Verfassungswidrigkeit dieses Vorgehens geprüft.
Michael Kaune, Geschäftsführer der für die Dolphin-Kampagne
verantwortlichen Agentur 'Kaune, Sudendorf' spricht von einer
skandalösen Übervorteilung: 'Objektiv betrachtet wird hier genau die
von der Telekom angeprangerte wettbewerbsrechtliche Situation auf
höchster darstellerischer Ebene ad absurdum geführt. Wäre diese
Abmahnung in letzter Instanz zulässig, würde es bedeuten, dass pro
Branche noch genau so viele Unternehmen aktiv sein können, wie 'der
Konsument' in der Lage ist Farben zu unterscheiden und zuzuordnen.'
Im Internet ist nachzuvollziehen, dass die Telekom ihr
einzigartiges 'Monopol auf eine Farbe' brutal durchsetzt. Selbst
kleine Buchverlage sind betroffen. Ob auch Autolackierungen,
Kleiderfarben oder andere bunte Bereiche des Lebens in den Strudel
der Magenta-Affäre gerissen werden, steht noch nicht fest. Zumindest
sind auch Rechtsexperten erstaunt, dass ein deutsches Unternehmen die
Farbpalette einfach um eine Farbe ärmer machen kann - und das mit
angeblicher Deckung eines Markengesetzes. Die einen sagen, es sei
potentiell verfassungswidrig, die anderen vermuten den ersten Schritt
der Bundesregierung zu einer nationalen 'Farbensteuer'.
'Schwarzmalerei'? Stimmt - alsbald.
Magenta war eine der ersten künstlich hergestellten Anilinfarben. Sie wurde 1859 kurz nach der Schlacht von Magenta erstmals hergestellt und nach dem damals aktuellen Ereignis benannt. Obwohl die Telekom die Farbe weder erfunden hat, noch selbst herstellt, genießt sie nach 'deutschem Recht' Markenschutz für die Verwendung dieser Farbe.
Quelle: Pressemitteilung Dolphin Telecom GmbH