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„Audianer-innen“-Streit: AUDI lehnt Kompromissvorschlag in Gendersprache-Prozess ab – neuer Irrsinn vor Gericht

Archivmeldung vom 15.06.2022

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 15.06.2022 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Bild: funpot.net / UM / Eigenes werk
Bild: funpot.net / UM / Eigenes werk

Weil er „mit dieser Gendersprache in Ruhe gelassen werden“ will, ist ein VW-Mitarbeiter gegen Audi vor Gericht gezogen und klagt gegen die Genderrichtlinie bei der VW-Konzern-Tochter AUDI, wie UNSER MITTELEUROPA berichtete gestern. Dies berichtet das Magazin "Unser Mitteleuropa".

Weiter berichtet das Magazin: "AUDI will nicht normal schreiben und beharrt auf Genderwahn

Inzwischen ist es zur Verhandlung gekommen. Obwohl der Kläger, ein Mann, der offensichtlich noch normal tickt, weitere „Blüten“ und Auswüchse des firmenintern verbreiteten Genderwahns vorlegte, blieb AUDI „hart“: So zitierte der Kläger Alexander B. am Dienstag vor dem Landesgericht aus Arbeitsanweisungen von AUDI an ihn mit Formulierungen wie:

„Der_die BSM-Expert_in ist qualifizierte_r Fachexpert_in“.

Der Kläger sieht durch den Leitfaden seine allgemeinen Persönlichkeitsrechte verletzt (Az. 83 O 1394/21). Der Vorsitzende Richter schlug zur gütlichen Einigung vor, Audi könnte ihm künftig „halt normal schreiben“. Die Audi-Anwälte lehnten dies aber als nicht praktikabel und nicht handhabbar ab, berichtet welt.de. Kurz gesagt: Bloß weil eine durchgeknallte Minderheit nicht mehr normal kommunizieren will, muss der Großteil der Mitarbeiter bei der VW-Tochter sich Irrsinniges bieten lassen.

„Gendersensible Formulierungen“ allgegenwärtig machen

Laut Leitfaden wolle Unternehmen „gendersensible Formulierungen von nun an in der internen und externen schriftlichen Audi Kommunikation allgegenwärtig machen“. Dazu dienten „neutrale Formulierungen“ wie „Führungskraft“ statt „Chef“ oder der sogenannte „Gender Gap“, der männliche und weibliche Formen mit einem Unterstrich verbindet wie „Mitarbeiter_innen“.

Den Grund für diese neue Sensibilität liefert der Firmenanwalt Sebastian Klaus gleich mit: Ziel sei es, Diskriminierung zu verhindern! Keine Person, die sich nicht eindeutig als Frau oder Mann sehe, müsse sich offenbaren und dürfe sich auch mithilfe der Gender Gaps trotzdem angesprochen und respektiert fühlen. Und welt.de berichtet, dass bei der Erstellung des Leitfadens „sich Audi von Experten beraten habe lassen“. Um Himmels willen! Warum nicht von Expert_innen? Wir hoffen dass niemand unserer Leser_innen sich jetzt nicht „respektiert“ fühlt, falls die betreffende Person (m/w/div) nicht weiß, ob sie ein „Mandl oder Weibl“ ist, wie man in Bayern sagen würde.

Lesen Sie dazu auch unseren Erstbricht von gestern: „AUDI-Mitarbeiter will nicht als „Audianer-innen“ bezeichnet werden und klagt gegen Richtlinie – Genderwahn auch bei Kriegsberichterstattung“

Quelle: Unser Mitteleuropa

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