Opiate im Straßenverkehr: Sicher am Steuer trotz Schmerzmitteln
Archivmeldung vom 19.04.2008
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 19.04.2008 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.
Freigeschaltet durch Thorsten SchmittIn Deutschland leiden immer mehr Menschen an akuten und chronischen Schmerzen. Opiate helfen dabei, mittelstarke bis starke Nervenschmerzen, wie schwere rheumatische Beschwerden oder Tumorschmerzen, zu mildern. Sie beeinträchtigen jedoch die eigene Leistungsfähigkeit. Das kann verheerende Folgen haben, vor allem im Straßenverkehr, wo Autofahrer oft blitzschnell reagieren müssen.
"Zu Beginn einer Schmerzmitteltherapie, wenn ein Patient auf ein Opiat eingestellt wird, treten häufig Nebenwirkungen wie Konzentrationsschwäche, Kreislaufreaktionen, Sehstörungen, oder Müdigkeit auf, die die Wahrnehmung beeinträchtigen", warnt Dr. Christiane Weimann-Schmitz, verkehrsmedizinische Gutachterin von TÜV Rheinland. "Deshalb dürfen Betroffene in dieser Einstellungsphase oder bei größeren Dosiskorrekturen auf keinen Fall Auto fahren." Achtung: Auch zusätzlicher Alkoholkonsum oder Wechselwirkungen mit anderen Medikamenten können die Leistungsfähigkeit beeinflussen.
Ein generelles Fahrverbot für Schmerztherapiepatienten gibt es aber nicht. "Nach der Einstellungsphase dürfen sie ein Fahrzeug führen, müssen ihre Fahrtauglichkeit aber immer mit ihrem behandelnden Arzt klären", sagt Dr. Weimann-Schmitz. "Dieser ist verpflichtet, seine Patienten genau über die Opiatwirkung aufzuklären und seine Zustimmung zum Auto fahren zu dokumentieren." Vorraussetzungen für die Zustimmung: ein guter Allgemeinzustand, Zuverlässigkeit in der Einnahme sowie ein stabiler Therapieverlauf. "Wer möchte, kann auch eine unverbindliche Leistungsüberprüfung bei TÜV Rheinland machen", so die Expertin. Weiterhin rät sie Schmerzpatienten, mögliche Unfallsituationen von vornherein zu umgehen. "Am besten sie bereiten längere Fahrten gut vor, steigen nicht bei schlechten Sichtverhältnissen ins Auto und meiden verkehrsstarke Zeiten, wie zum Beispiel den Feierabendverkehr."
Kommt
es dennoch zu einem selbst verschuldeten Unfall, sind Schmerzpatienten
gesetzlich nicht dazu verpflichtet, ihre Medikamente gegenüber der
Polizei oder der Versicherung anzugeben. "Die Polizei darf allerdings
eine Blutentnahme veranlassen, die eventuell ein rechtsmedizinisches
Gutachten nach sich zieht", so Dr. Weimann-Schmitz. "Im schlimmsten
Fall drohen dem Patienten dann der Verlust des Versicherungsschutzes,
ein Bußgeld oder sogar der Entzug des Führerscheins." Deshalb gilt:
Herrscht Unklarheit über die Folgen der Medikamenteneinnahme, besser
das Auto stehen lassen und auf öffentliche Verkehrsmittel umsteigen.
Quelle: TÜV Rheinland