Mutter entsetzt: „Ich würde das Jugendamt nie wieder um Hilfe bitten!”
Archivmeldung vom 28.05.2022
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 28.05.2022 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.
Freigeschaltet durch Sanjo BabićEltern, die sich den Corona-Maßnahmen nicht unterordnen, sind dem Zwangs-Regime ein Dorn im Auge. Sie werden von Behörden schikaniert und ihnen wird das Leben schwer gemacht. So ergeht es Sieglinde Käferböck. Anstatt Hilfe und Unterstützung zu bekommen, droht man der Oberösterreicherin gar mit Kindesabnahme. Wochenblick sprach mit der verzweifelten Mutter. Dies berichtet das Magazin "Wochenblick.at".
Weiter berichtet das Magazin: "Sieglinde Käferböck sieht sich mit dem Vorwurf der
Kindeswohlgefährdung konfrontiert. Das ist ein Vorwurf, der der
vierfachen Mutter natürlich extrem zusetzt. „Ich habe bereits drei
erwachsene Kinder. Bei meinem Jüngsten will man mir nun die
Erziehungsfähigkeit absprechen. Ich kann das gar nicht glauben”, ist die
Alleinerziehende außer sich.
Um ihren Sohn vor den schrecklichen Corona-Maßnahmen zu schützen, habe sich die Mutter dazu entschieden, mit ihm den Unterricht zu Hause fortzusetzen, wie sie erzählt: „Ich habe meinen Sohn nach den Lockdowns auch weiterhin zu Hause unterrichtet. Ich möchte ihn vor diesen fürchterlichen Maßnahmen schützen. Anfangs war es kein Problem.“ Durch Lockdowns und Schulschließungen seien die Eltern durch angeordneten Hausunterricht völlig überrumpelt worden. Dass man ihr einen Strick daraus drehen würde, wenn sie ihr Kind zum Schutz zu Hause lässt, hätte sich Sieglinde Käferböck nicht vorstellen können, sagt sie: „Mein Sohn hätte aber mit der Zeit eine Lernbetreuung benötigt. Deshalb habe ich mich mit der Bitte um Lernunterstützung für ihn selbst an das Jugendamt gewandt. Dass man mir im Endeffekt mit Kindesabnahme drohen würde, daran hätte ich im Leben nicht gedacht.“ Anstatt die Mutter und ihren Sohn zu unterstützen, hätte man ihnen einen Umzug in ein SOS-Kinderdorf oder gar eine gemeinsame Betreuung in einem Krankenhaus nahegelegt, weil der Junge unter Ängsten leidet. Mittlerweile sei sogar ein psychologisches Gutachten über den Zustand des Kindes vom Gericht in Auftrag gegeben worden.
Nie mehr ans Jugendamt wenden
Die Untersuchung müsse in der Ordination der Gutachterin stattfinden.
Sollte die Mutter die Untersuchung ihres Kindes bei sich zu Hause
wollen, könnte ihr das bei der Beurteilung ihrer Eignung als
Obsorgeberechtigte vom Gericht negativ ausgelegt werden, erzählt die
46-Jährige bestürzt: „Mein Sohn hat Angst vor der Untersuchung bei
dieser fremden Ärztin in der Ordination. Genau das habe ich auch der
Behörde und dem Gericht geschildert. Deshalb bat ich um die Untersuchung
bei uns zu Hause. Man sagte mir, ich müsste mein Kind zwingen, mit mir
zu dieser Untersuchung zu fahren. Schaffe ich das nicht, würde es
aussehen, als könnte ich meinen Sohn nicht erziehen. Das muss man sich
einmal vorstellen. Man ist demnach also nur erziehungsfähig, wenn man es
schafft, seinem Kind etwas gegen seinen Willen aufzuzwingen!“ Sieglinde
Käferböck, die selbst gesundheitlich stark angeschlagen war, versteht
die Welt nicht mehr. Vor zwei Jahren hat die 46-Jährige einen
Herzinfarkt erlitten.
Die gesundheitlichen Probleme seiner Mama hätten bei dem 10-Jährigen zu enormen Verlustängsten geführt. Genau deshalb habe die besorgte Mutter ihr Kind vor dem Masken- und Testregime schützen wollen, schildert sie: „Für ihn sind die Corona-Zwangsmaßnahmen schrecklich, deshalb habe ich ihn zu Hause gelassen. Ich möchte, dass es meinem Sohn gut geht und ich will ihn beschützen. Ich habe nicht gewusst, dass ich mein Kind zum häuslichen Unterricht von der Schule abmelden kann oder muss, damit ich keine Probleme mit den Behörden bekomme. Das hat mir zu diesem Zeitpunkt niemand gesagt.“ Die vierfache Mutter fühlt sich im Stich gelassen. Sie bereut es mittlerweile, sich überhaupt ans Jugendamt gewandt zu haben. Für sie ist klar: „Könnte ich die Zeit zurückdrehen, ich würde das Jugendamt nie um Hilfe bitten! Mir kommt auch vor, dass eine Alleinerziehende für die Behörden ein gefundenes Fressen ist. Es ist offenbar leicht, eine alleinstehende Frau zu schikanieren!“
Angst, dass er abgeholt wird
Für Sieglinde Käferböck stehe das Wohl ihres Kindes an oberster
Stelle. Deshalb käme es für sie auch nicht in Frage, ihr Kind „mit
Gewalt“ zu einem Termin zu zerren, meint sie: „Ich erziehe doch keinen
Roboter. Ich respektiere es, wenn mein Kind sagt, dass es Angst hat. Ich
bin gewillt, dieses Gutachten erstellen zu lassen. Aber eben unter
solchen Umständen, dass es Justin dabei gut geht. Genau das habe ich der
Gutachterin mitgeteilt und auch bei Gericht vorgebracht.“ Das Wohle des
Kindes sei aber anscheinend für die Behörden nicht von Interesse.
Sonst müsste man doch sehen, dass es dem 10-Jährigen durch diese Drohungen schlecht geht, klagt die Mutter: „Justin hat mitbekommen, dass mir gedroht wurde, ihn von mir wegzunehmen. Daheim haben wir die Situation, dass er alle Türen versperrt. Wir schlafen sogar im Wohnzimmer, damit er beruhigt in Richtung Vorzimmer und zur Eingangstüre sieht. Er hat Angst, dass ihn jemand abholen kommt.“ Dass ihr Sohn so unter dem Behördendruck leidet, macht die Mutter furchtbar traurig. Justin habe durch die Ängste nämlich auch körperliche Beschwerden. Diese würden sich vor allem durch immer wiederkehrende Bauchschmerzen äußern. Diese starken Ängste würden den 10-Jährigen nun sogar vom Schulbesuch abhalten, sagt Sieglinde Käferböck, die mit dem Direktor ihres Sohnes ein gutes Auskommen hat: „In Absprache mit dem Schuldirektor haben wir es immer mal wieder probiert, dass Justin in die Schule geht. Wir hätten uns auf wenige Stunden geeinigt, damit er sich wieder angewöhnen kann. Sobald wir uns aber auf den Weg machen, bekommt er extreme Bauchschmerzen und ihm geht es so schlecht, dass wir wieder umkehren. Zum Glück hat der Direktor Verständnis. Wir wollen es aber wieder probieren. Aber mittlerweile hat er sogar Angst, dass ihn das Jugendamt von der Schule abholt.“"
Quelle: Wochenblick