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Prozeßbericht vom 9. Verhandlungstag gegen den König von Deutschland - Teil 1/3

Archivmeldung vom 29.11.2016

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 29.11.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Peter I, König von Deutschland (2016), Bürgerlich: Peter Fitzek
Peter I, König von Deutschland (2016), Bürgerlich: Peter Fitzek

Bild: Königreich Deutschland /Ott

Florian Steinlein schreibt in seinem Erlebnisbericht zum 9. Verhandlungstag gegen den König von Deutschland, Peter Fitzek, am Landgericht Halle über seine Einblicke in die Geschehnisse des laufenden Gerichtsprozesses: "Die juristischen Ereignisse dieses Tages bzw. den bisherigen Prozessverlauf insgesamt, kann ich dabei nicht detailliert wiedergeben. So sehr ich mich auch darum bemühe, letztendlich reicht mein rechtliches Wissen dafür nicht aus. Erneut wird das Geschehen aufgrund meiner umfangreichen Prozessaufzeichnungen und Erinnerungen in meinen Worten sinngemäß wiedergeben – so wie ich es verstanden habe.

Heute bin ich bereits zum 5. Mal im Landgericht Halle. Was eigentlich nach wenig klingt, kommt mir dagegen ganz anders vor, da sich bereits eine gewisse Gewohnheit abzeichnet. So ist mir das Gebäude mittlerweile genauso vertraut wie die gesamte Einlassprozedur zum Saal 90, bestehend aus Metalldetektoren, ggf. Leibesvisitation, Erfassung der Personalien und der Jacken- bzw. Gepäckabgabe. Die dazugehörigen einzelnen Abläufe sind schon derart verinnerlicht, dass ich sie mehr oder weniger automatisch ausführe.

Wie schnell die Dinge doch zur Gewohnheit werden…

Aus meiner Sicht der Dinge haben Gewohnheiten – bezogen auf Denken, Fühlen, Handeln – viel mit dem laufenden Prozess zu tun. Es sind individuelle Muster, die wir Menschen mit uns tragen. Wenn sie von außen tief eingeprägt wurden oder sich durch eigene Verhaltensweisen tief eingeschliffen haben, dann tragen wir diese wohl sogar in uns. Je ausgeprägter unsere Muster sind, desto weniger fallen sie uns selbst in der Regel noch auf. Aber nach außen hin sind Gewohnheiten kaum zu verbergen…

Zudem lassen sich einmal ausgeprägte Muster kaum ändern, wenn wir verschlossen für Neues – Ungewohntes – sind und bleiben. Wenn wir denken und fühlen, wie wir immer schon gedacht und gefühlt haben – dann tun wir das, was wir immer schon getan haben und werden auch immer wieder nur das erreichen, was wir bisher immer schon erreicht haben…

Achten wir auf die Gewohnheiten!!!

Zu den einzelnen Abläufen vor Gericht gehören natürlich Menschen. So sind mir inzwischen auch die meisten der Justizbeamten vertraut, da es in der Regel immer wieder dieselben sind, die außerhalb wie innerhalb des Saales ihren Dienst tun. Wenn ich sie sehe, erscheinen sie mir fast schon wie alte Bekannte – man ‚kennt‘ sich irgendwie. Von Mal zu Mal tauscht man das ein oder andere Wort oder Lächeln mehr aus und plötzlich ist dieser gewisse ‚magische‘ Punkt erreicht, ab dem man höflich miteinander scherzt und lacht. Ich liebe diesen Punkt, da er mir symbolisiert, dass man sich nun für den jeweils anderen öffnet. Man beginnt sich gegenseitig zu vertrauen. Man begegnet sich als gleichwertige Menschen.

Darum nenne ich diesen Punkt auch: ‚magisch‘!

An diesem 9. Verhandlungstag sind über 25 Prozessbeobachter anwesend – der Großteil davon sind wie gewohnt Apollensdorfer. Daneben haben auch 3 am Königreich Deutschland Mitwirkende wieder keine Mühe gescheut, um hier vor Ort dabei zu sein. An diesem Tag lerne ich auch Peters Mutter Erika kennen, welche zusammen mit Annett angereist ist. Leider sollte es für beide, aus emotionaler Sicht, kein gewöhnlicher Tag werden…

Um 10:02 Uhr wird Peter in bereits gewohnter Manier hereingeführt. „Guten Morgen!“ sagt er wie gewohnt lächelnd. Und doch erscheint er mir heute sofort irgendwie anders als sonst. Näher betrachtet hat er deutliche Tränensäcke, wirkt erschöpft und müde.

Von den Handschellen befreit, spricht er sogleich mit den Anwälten und bereitet nebenbei den ‚Arbeitsplatz‘ für seine Verteidigung vor. Der berühmte, halb kaputte und teils nur noch von silbergrauem Klebeband zusammengehaltene, Umzugskarton, steht schon mit seinen Unterlagen bereit. Alles wie gewohnt.

Die vorsitzende Richterin eröffnet gegen 10:10 Uhr die Verhandlung. Sogleich ruft sie Peter zur Ordnung auf – auch das bin ich schon gewohnt. Peter hat sich noch immer mit seinen beiden Anwälten besprochen. Die Vorsitzende verweist darauf, dass man hier nicht in der Schule sei. Ich bin etwas irritiert, da ich diese Reaktion als unpassend und übertrieben empfinde. Nicht nur, dass sich die Verteidigung meines Erachtens nach gemäßigt und nicht störend unterhalten hat, sondern ihr die erste ¾ Stunde im Vorfeld sowieso zugesprochen wurde – zum Stellen von Beweisanträgen. Aber ich bin es ja auch schon gewohnt, dass die Vorsitzende auch mal etwas ‚bissiger‘ sein kann. Da sich ihre Laune im Laufe der bisherigen Verhandlungstage für gewöhnlich immer wieder beruhigte, war ich überzeugt, dass das diesmal genauso sein würde. Ich sollte mich täuschen…

Der Grund für die Unterhaltung stellt sich schnell heraus: Peter hat am 8. Verhandlungstag, am letzten Freitag, mündliche Beweisanträge gestellt, welche einer der Rechtsanwälte noch schriftlich ausarbeiten wollte. Dafür ergab sich bis zum heutigen Dienstag jedoch noch keine Gelegenheit. Peter ist ungeduldig und möchte dies gerne beschleunigen, um den Prozess voranbringen.

Wer Peter kennt, ist auch seine Ungeduld gewohnt

In Bezug auf die Beweisanträge beantragt die Oberstaatsanwältin ihrerseits deren Nichteinführung in die Verhandlung. Der Aufwand diesen nachzukommen ist „… viel zu groß …“ und deren „… Ergebnis ist ein rein pragmatisches.“ Zudem hätte es keinen Beweiswert und nichts mit dem Prozess zu tun. Sie verweist darauf, dass es vor Gericht darum geht, „… Tatsachen unter Beweis [zu] stellen.“

Die Aussage der Oberstaatsanwältin verwirrt mich. So wie sie den Begriff „pragmatisch“ verwendet hat, verstehe ich nicht, was sie damit aussagen will. Es ist als würde sie darauf anspielen, dass Peter mit den Beweisanträgen die Dauer dieses Prozesses „pragmatisch“ in die Länge ziehen wolle. Aber dies würde ja nur dann Sinn ergeben, wenn er noch auf freiem Fuß wäre…

Vielleicht liegt es auch an meiner Auffassung der Begrifflichkeiten. Denn ich gehe davon aus, dass wenn das Gericht diesen Beweisanträgen nachkommt, so einige ungewöhnliche „Tatsachen (zum ersten Mal) unter Beweis“ gestellt werden. Diese sollten sogar zu einem höchst „pragmatischen“, den Prozess beschleunigenden, Ergebnis führen.

Im Zusammenhang mit den Beweisanträgen werden von der Oberstaatsanwältin weitere vermeintliche „Tatsachen unter Beweis“ gestellt. Zu den Bescheiden vom Finanzamt Wittenberg, welches die Immobilien- bzw. Grundstückswerte (Reinsdorf ca. 800.000 €, Apollensdorf ca. 700.000 €) schätzte, sagt sie folgendes aus: „… Bescheide treffen keine Aussage über den Wert des Grundstückes.“ Eigentlich dienen sie nur der Vereinfachung der Steuerfestsetzung, „… als Bemessungsgrundlage für Grund- und Schenkungssteuer.“

In der ungewöhnlichen Aussage der Oberstaatsanwältin liegt meiner Meinung nach viel ‚Zündstoff‘. Denn sie kann nur dahingehend verstanden werden, dass der reale Immobilien- bzw. Grundstückswert geringer sein muss als der, den das Finanzamt als Steuerbemessungsgrundlage annimmt. Dies würde im Umkehrschluss bedeuten, dass Immobilien- und Grundstücksbesitzer vom Finanzamt für gewöhnlich über den Tisch gezogen werden!

Eine weitere „Tatsachen unter Beweis“ stellende Aussage betrifft den Beweisantrag, dass der Euro keinen Rechtsanspruch auf Konsum gewährleistet. Damit verbunden war, das Statut des Einlagensicherungsfonds zu den Akten zu nehmen.

Der Lug und Trug, um eine angebliche gesetzliche Einlagensicherheit für die Sparer, war einer der ursprünglichen Gründe, warum Peter 2009 – ‚nach‘ der offiziellen Finanzkrise – eine Alternative zu den etablierten Banken erschaffen wollte.

Dazu offeriert die Oberstaatsanwältin ihre Sicht der Dinge: Für das Gerichtsverfahren ist es „… vollkommen bedeutungslos, ob der Euro oder Einlagensicherungsfond sicher ist.“

Seltsamerweise scheint sie im Anschluss daran geradezu für dessen Sicherheit zu werben. Sie erklärt, viel ausführlicher als ich es mitschreiben konnte, dass es neben dem gesetzlichen Einlagen­sicherungsfond ja auch noch einen freiwilligen gäbe, den die etablierten Banken bestücken würden. Dabei unterstreicht sie auch den, in diesem Zusammenhang oft erwähnten, gesetzlichen Anspruch auf eine Entschädigung jedes Anlegers von bis zu 100.000 €.

Ob man diesen „Anspruch“ geltend machen kann ist fraglich. Nach meiner Erfahrung versucht sich jegliche Versicherung für gewöhnlich aus ihren Verpflichtungen herauszuwinden.

Das Einlagensicherungsgesetz (EinSiG) wurde übrigens 2015 gemäß der Richtlinien der EU erneuert und dabei grundlegend von der BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) entworfen. Ein Schelm wer Böses dabei denkt…

Da der Zeuge erst für 10:45 geladen wurde und die Zeit bis dahin ursprünglich für das Stellen der Beweisanträge reserviert war, wird die Verhandlung bis dahin unterbrochen. Die Verteidigung nutzt diese Zeit, um intensiv an den Beweisanträgen zu arbeiten.

Ab 10:55 wird der einzige Zeuge des Tages befragt: der als Abwickler beauftragte Rechtsanwalt. Mich erinnert dieser in Aussehen und Verhalten sofort an Josef Ackermann.

Peter begrüßt ihn lächelnd und dankt ihm für sein Erscheinen.

Wer Peter nicht kennt würde darin Sarkasmus oder Zynismus vermuten, doch er meint es genau so wie er es sagt. Er verwies des Öfteren darauf, dass alle Menschen ihre Entwicklungsschritte zu gehen hätten und für ihren gewählten Weg nicht verurteilt werden sollten. Ich halte dies für eine weise Grundeinstellung, um das Entstehen von Feindbildern schon im Ansatz zu vermeiden. Dies zu jeder Zeit im Alltag zu leben, gelingt mir zwar noch nicht – doch wird es eines Tages auch bei mir zur Gewohnheit werden…

Nach erfolgter Belehrung gibt die vorsitzende Richterin dem Zeugen eine kurze Einführung zum Gegenstand des Prozesses, dem Vorwurf des Betreibens unerlaubter Bankgeschäfte sowie der Veruntreuung von Anlegergeldern. Danach fragt sie den Rechtsanwalt nach seiner Beauftragung als Abwickler und seinem Zwischenbericht zum aktuellen Stand der Abwicklung:

Der Rechtsanwalt hatte bereits 2012 mit der Abwicklung von Verträgen der NeuDeutschen Gesundheitskasse (NDGK) zu tun. 2014 „… wurde [ihm] von der BaFin mitgeteilt, dass nun eine umfassendere Abwicklung geschehen sollte.“ Es gab ein Treffen in Bonn mit zahlreichen Stellen: Hauptzollamt, Steuerfahndung, BaFin und Polizei. Ich „… wurde gebeten, diese [umfassende Abwicklung] von meiner Seite entsprechend vorzubereiten.“ Ein Datum für die Maßnahme sei nicht genannt worden.

Als Nächstes spricht der Rechtsanwalt von seiner Vorbereitung des Großeinsatzes. Nahezu im Wortlaut stellt der klar: Der Auftrag der BaFin erteilte ihm als Abwickler die Vollmacht alle Gegenstände von Wert in Besitz zu nehmen. Für die finanzielle Verwertung dieser Gegenstände „… wurde ein zertifiziertes Verwertungsunternehmen eingesetzt.“ Mit diesem wurden seitens des Rechtsanwaltes bereits sehr gute Erfahrungen gemacht. „Bis spätestens 18:00 Uhr sollte der Vorgang abgeschlossen werden.“ Dies sei so gewesen, weil das Verwertungsunternehmen das zu Verwertende ja noch einen weiten Weg abtransportieren müsste.

Die ungewöhnliche Sorge um das Verwertungsunternehmen, um lange Arbeitstage, Überstunden, … der Mitarbeiter kaufe ich dem Rechtsanwalt in keinster Weise ab. Zu sehr klang es wie eine hohle Ausrede. In den verschiedensten Situationen meines Lebens durfte ich gewöhnlich erfahren, dass wohlhabende und vermeintlich besser gestellte Leute sich gar nicht für die Lebensumstände der – aus ihrer Sicht – Niederen interessieren. Diese werden ja schließlich dafür bezahlt!

So wie der Abwickler bislang auftrat, zähle ich ihn zu diesen Leuten. Ich will ihn dadurch nicht abwerten, möchte mich aber von ihm distanzieren, um möglichst nicht mit ihm in Resonanz zu gehen.

Dies mag voreingenommen wirken und sicherlich bin ich das diesbezüglich auch – allerdings ist mein Gedächtnis hierbei der ausschlaggebende Misstrauensfaktor. Denn ich kann mich noch sehr gut daran erinnern, wie am 27. November 2014 die Polizisten nach 18 Uhr plötzlich zunehmend unruhig wurden, verstärkt miteinander tuschelten und ungewöhnlich oft auf ihre Uhren geschaut haben. Den ganzen Tag über waren sie ruhig und gelassen, verwiesen darauf: „nur ihre [gewohnte?] Pflicht zu tun“. Nach 18 Uhr schien sich daran eindeutig etwas geändert zu haben…

Sind Einsatzbefehle der Polizei für gewöhnlich, womöglich aus rechtlichen Gründen, zeitlich begrenzt?

Zurück zur Aussage des Rechtsanwaltes: Vor Ort war er zunächst vom ungewohnt großen Polizeiaufgebot überrascht gewesen. Bei der Durchsuchung der Räumlichkeiten hätte die Steuerfahndung stets Vorrang gehabt. Erst danach war er mit seinen Mitarbeitern an der Reihe, zu denen für ihn wohl auch diejenigen des beauftragten Verwertungsunternehmens zählten. „Bis 19, 20 Uhr war die Aktion beendet.“ Dabei wurden geringe Bestände an Bargeld vorgefunden, aber große Mengen „Königreich-Währung“, die ja leider nicht verwertet werden konnte, da sie ja „… kein echtes Geld …“ darstellt.

Ich möchte an dieser Stelle erneut auf die im Detail liegenden Widersprüche hinweisen. Diese entlarven auch an diesem 9. Verhandlungstag wieder einige der bereits gewohnten Winkelzüge. Die diesen zugrundeliegenden Zeugenaussagen mögen sogar der Wahrheit entsprechen, doch erzeugen sie, wenn aus dem ursprünglichen Kontext gerissen, ein die Wahrheit verfälschendes Gesamtbild. Wird auf Nachfragen verzichtet, so kann ein eventuell verzerrtes Bild nicht mehr korrigiert werden. Dann bleibt dieses verfälschte Bild im Kopf des Richters, Schöffen oder Zuschauers bestehen und prägt sich dort für gewöhnlich ein.

Erkennbar sind solche Ungereimtheiten daran, dass z.B. zu verschiedenen Zeitpunkten der Befragung gemachte Zeugenaussagen einfach nicht zusammenpassen, sich widersprechen und verstricken. Was ich damit nicht meine, sind Aussagen bei denen sich der Zeuge nicht mehr genau erinnert und folglich irgendetwas verwechselt oder falsch wiedergibt. In solchen Situationen artikulieren die Zeugen für gewöhnlich sehr deutlich ihre Unsicherheit und bleiben dabei innerhalb ihrer Sprachgewohnheiten. Wenn aber juristisch ausgebildete Zeugen zuallererst eine klare Aussage innerhalb ihrer Sprachgewohnheiten machen, welcher dann eine gestammelte, widersprüchliche Aussage außerhalb ihrer Sprachgewohnheiten folgt, dann ist mir das verdächtig!

Die Wahrheit fügt sich für gewöhnlich – wie bei einem Puzzle – nahtlos passend ineinander…

Zur Aussage des Abwicklers, bezüglich der mitgenommenen, aber wertlosen „Königreich-Währung“, fragt Peter später: Warum er all die nicht aktivierten Engel (private Regionalwährung) – in Millionenhöhe, teilweise noch in Form von Druckbögen zusammengefasst und mitsamt den Druckplatten – mitgenommen hat, wenn er diese doch gar nicht als Geld betrachtet und folglich nicht verwerten kann?

„Haben sie eine Ahnung, was man alles verwerten kann!“, sagt der Abwickler in einem ungewöhnlichen, deutlich veränderten Tonfall.

Peter bezweifelt, dass der Abwickler die Engel deswegen mitgenommen hat, um sie später an „Liebhaber“ zu verkaufen. Der Abwickler versichert im Gegenzug, er hätte deswegen bereits einige Nachfragen gehabt. Er lässt allerdings offen, ob irgendwas daraus wurde.

Das Gericht scheint ihm dies zu glauben – damit ist dieses Thema abgeschlossen!

Der deutlich veränderte Tonfall in der Stimme des Abwicklers, als er versucht hat glaubhaft zu machen, die Engel sollten an Liebhaber verkauft werden, sprach für mich mehr als 1000 (Rechts-) Bände. Ganz ähnlich verhielt sich der BaFin-Referatsleiter EVG2. Momente der Unsicherheit werden von solchen Leuten ganz einfach mit viel lauterer Stimme in einem noch überheblicheren und belächelnd herabwürdigenden Ton überspielt. Ich höre diesen noch immer: „Haben sie eine Ahnung, was man alles verwerten kann!“

Mit solchen rhetorisch-psychologischen Mitteln versucht man das Gegenüber offensichtlich zu beeinflussen. Peter sieht man wohl als Emporkömmling, denn es auf seinen Platz zu verweisen gilt…

Der Engel ist eine private Regionalwährung – ursprünglich herausgegeben vom Verein NeuDeutschland, als vereinsinternes Zahlungsmittel! Für private Währungen ist die BaFin grundsätzlich nicht zuständig. Doch sah man hier offenbar die Chance, sich dieser unbequemen alternativen Währung auf bequeme Weise zu entledigen. Man wusste genau, dass wenn diese gewaltige Geldmenge mitsamt den Druckplatten beschlagnahmt ist, der Engel als private Regionalwährung gestorben ist. Er kann nicht länger gültiges Zahlungsmittel sein, da die Währungshoheit gestohlen wurde.

So hat der Abwickler einerseits nicht gelogen als er behaupte, der Engel sei nicht von Wert für die Verwertung! Andererseits stimmt es genauso, dass er den Auftrag der BaFin als Vollmacht alle Gegenstände von Wert in Besitz zu nehmen betrachtet hat! Die Engel-Währung hatte sehr wohl einen Wert – allerdings hierbei für die BaFin bzw. deren Herren und Meister!

Damit hat der Abwickler wiederum nur gemäß seines Auftrages gehandelt – wie er an diesem Tag noch oft aussagen wird. Und deshalb wird er sich dafür wohl auch nicht verantwortlich fühlen…

Ich bin erstaunt und – zu meiner Schande – sogar ein wenig beeindruckt, welch genial perfide Winkelzüge in diesem Spiel ausgeführt werden!!!

Zurück zur Aussage des Rechtsanwaltes: Er wusste im Vorfeld des Großeinsatzes von den Kontoverbindungen nach Polen. Doch leider kam man der – für ihn offenbar gewöhnlichen – Bitte nach Herausgabe der Zugangsdaten nicht nach. So konnte er die Konten zwar für einen kurzen Zeitraum sperren lassen, aber keinen Zugriff darauf erhalten. Er hatte Kontakt zum polnischen Gegenstück der BaFin aufgenommen, doch sei diese leider nicht mit den gleichen – von ihm gewohnten Rechten ausgestattet.

Ein Schelm wer Böses dabei denkt…

Dass die Zugangsdaten für die polnischen Konten nicht herausgegeben wurden, führt er später als Hauptargument dafür an, warum er nicht der Meinung sein kann, dass sich Peter um Zusammenarbeit bemüht hat.

In der Folge stellt der Abwickler schon damals vor Ort fest: „Die sichergestellten Gegenstände ließen nicht erwarten, dass die unerlaubten Bankgeschäfte rückabgewickelt werden könnten.“ Deshalb machte er sich an die Vermarktung der Immobilien. Dies gestaltete sich ungewöhnlich schwierig, da es nicht leicht fällt in einer wirtschaftlich und auch sonst unattraktiven Region wie Wittenberg Interessenten zu finden. Dennoch gelang es ihm die Immobilie Reinsdorf (fast 10.000m², 2-3 ausgewiesene und erschlossene Bauplätze) zu verwerten. „Höchstbietend“, wie er sagt, für 25.000€ verkauft!

Dies zu hören verblüfft mich zwar, doch in Gedanken tadle ich den Rechtsanwalt nur: Du wolltest doch eigentlich ‚verramscht‘ sagen! Jetzt, da ich noch einmal darüber nachdenke, bin ich darüber verwundert, warum mich dies so kalt gelassen hat. Wie es scheint, haben die 5 Prozesstage noch ganz andere Spuren von Gewohnheit hinterlassen…

Auf Peters spätere Nachfrage kommt heraus, dass die Immobilie ungewöhnlicherweise nicht öffentlich ausgeschrieben wurde. Sie wurde lediglich über „Foren im Internet“ angeboten!

Ein Schelm wer Böses dabei denkt…

Der Verkauf der Immobilie in Apollensdorf-Nord zögert sich allerdings bis zum heutigen Tag hinaus. „Zwischenzeitlich hat die Bewertung eines Immobiliensachverständigen stattgefunden …“, doch den ermittelten Schätzwert will der Abwickler nicht nennen, was er auch so ausspricht. Er deutet in einer schwammigen und für ihn ungewöhnlichen Sprechweise an, dass dies ungünstig für seine weiteren „Preisverhandlungen“ mit Interessenten sein könnte. Er selbst schätzt daraufhin den Verkaufserlös auf 4-500.000 €.

Gleich darauf erklärt er allerdings, dass laut Einschätzung des Immobiliensachverständigen ein höherer Wert erreichbar sein müsste. Diesem vertraut der Rechtsanwalt auch, da der Sachver­ständige jahrelange Erfahrungen mit derartigen „Problemimmobilien“ habe.

Dies kommt mir zu diesem Zeitpunkt schon merkwürdig vor…

Später wird der Zeuge von einem Verteidiger nach diesem Immobiliensachverständigen gefragt. Widerstrebend sagt der Zeuge dazu: „Er [Immobiliensachverständiger] schätzt, dass die Immobilie für 6-700.000 € verwertbar sein müsste.“

Ich bin ziemlich irritiert. Irgendwie passen mir Aussagen und Verhalten des Abwicklers nicht so recht zusammen: Wenn die Bewertung des Sachverständigen, dessen Kompetenz er deutlich hervorhebt, 2-300.000 € höher liegt als seine eigene, warum will er diese Bewertung dann zunächst geheim halten?

Bei mehreren Interessenten ergibt die Aussage meiner Meinung nach gar keinen Sinn: Erhöhte Nachfrage ist wohl kaum schlecht für ein begrenztes Angebot! Der ausgesagte Grund – bzgl. einer möglichen Störung der „Preisverhandlungen“ – ergibt also bloß Sinn, wenn es nur einen einzigen Interessenten gäbe, der zudem mehr geboten hätte als den Schätzwert des Experten…

Doch welcher Investor würde dies tun, bei einem Objekt in einer so unattraktiven Lage?!

Zudem hätte der Abwickler doch dann sofort den Zuschlag erteilt!

Ein Schelm wer Böses dabei denkt…

Im weiteren Verlauf der Befragung sagt der Abwickler aus, dass derzeit ein Angebot über 450.000 € vorliegt und es noch weitere Interessenten gäbe.

Dieses Thema wird mir immer fadenscheiniger! Meiner Meinung nach verstrickt sich der Abwickler hier eindeutig: Wenn bereits ein solches Angebot vorliegt, wieso sagt er das dann nicht gleich am Anfang!? Warum druckst er um die Bewertung eines Sachverständigen herum und schätzt dann selbst einen Verkaufserlös von 4-500.000 €, wenn mit 450.000 € bereits ein konkretes Angebot vorliegt, welches er nennen könnte?!

Höchst ungewöhnlich

Dies scheint dem Verteidiger auch ‚spanisch‘ vorzukommen, denn er hakt in Bezug auf dieses „Gutachten“ nach. Der Abwickler antwortet plötzlich in ungewöhnlich erregter Stimme: „Es ist kein Immobiliensachverständigengutachten! Dieses kostet Geld!“ Es sei jemand, der sich jahrelang mit Problemimmobilien beschäftigt hat und deshalb „realistische“ Einschätzungen treffen könnte.

Das wird ja immer doller! Was ist das schon wieder für ein Winkelzug?!

Ich nehme mal an, dass ein echtes Gutachten nur von einem echten, vermeintlich „zertifizierten“, Immobiliensachverständigen erstellt werden darf. Ansonsten darf man es wohl sicher nicht als solches bezeichnen. Da eingangs dagegen von einer „Bewertung“ gesprochen wurde, kann die wohl jeder durchführen, der sich gern mal ‚Immobiliensachverständiger‘ nennen möchte.

Ungewöhnlich ist aber, dass dieser „Immobiliensachverständige“ dennoch kompetent zu sein scheint – immerhin hat er denselben Schätzwert wie das Finanzamt Wittenberg ermittelt, womit dieser wohl höchst realistisch ist! Der Abwickler dagegen scheint 2-300.000 € weniger, aufgrund des ungewöhnlich geringen Interesses, durchaus für akzeptabel zu halten…

Bestimmte Leute scheinen Beträge mit vielen Nullen derart gewohnt zu sein, dass sie dabei vergessen, dass der gewöhnliche Deutsche für 2-300.000 € gute 10 Jahre tatsächlich etwas arbeiten muss!

Da ich ja bereits festgestellt habe, dass der Abwickler wesentlich perfidere Winkelzüge beherrscht als die beiden BaFin-Mitarbeiter, bin ich überzeugt, dass mehr hinter seinen verstrickten Aussagen steckt. Ich überlege, ob er mit seinem ungewöhnlich formulierten Verweis auf eine mögliche Störung der „Preisverhandlungen“, die entscheidende, ehrliche Antwort gegeben hat:

Wenn der Abwickler vorhatte, das Apollensdorfer Anwesen für 450.000 € zu verscherbeln – dann könnte die Erwähnung einer realistischen Bewertung über 6-700.000 € vor einem öffentlichen Gericht, eventuell dem ‚guten‘ Ruf des Abwicklers abträglich sein…

Vielleicht wurde deshalb auch auf die Erstellung eines echten Gutachtens verzichtet: Würde es diesen Wert bestätigen, wäre das für den Abwickler wohl noch verhängnisvoller!

Auch wenn es dafür einen anderen guten Grund geben sollte – ungewöhnlich finde ich an dieser Stelle, dass der Rechtsanwalt einerseits die „Zertifizierung“ eines – meines Erachtens fragwürdigen – Verwerters ständig hervorhebt, während er andererseits, des Geldes wegen, auf die Erstellung eines ‚zertifizierten‘ Gutachtens verzichtet. Stattdessen lässt er lieber eine „Bewertung“ vornehmen, deren ‚Minderwertigkeit‘ er dann allerdings zu verheimlichen und zu verschleiern versucht!

Womöglich sorgt sich der Abwickler bereits darum, dass nun doch bald einmal der Tropfen fallen könnte, der das Fass zum überlaufen bringt. Schließlich sollten schon mehr als genug Beweise existieren, die mehr als deutliche Zweifel an der ‚Heldenrolle‘ des Abwicklers aufkommen lassen!

Jedoch scheint man aus Gewohnheit davon auszugehen, dass solche Leute stets rechtschaffen sind!

Ein Schelm wer Böses dabei denkt…

Zurück zum ursprünglichen Verlauf: Der Rechtsanwalt fährt mit seiner Aussage bezüglich der Immobilienverwertung fort…

Anfang 2015 entstand die Idee, das ehemalige Kreiskrankenhaus Apollensdorf zur Flüchtlings­unterbringung zu nutzen. Er hoffte damit „… ertragskräftiger an Investoren zu verkaufen.“ Die Gebäude seien sehr gut geeignet: Sie haben viele Zimmer und eine gute sanitäre Ausstattung. Dies sei besonders wichtig, sagt der Rechtsanwalt, und verweist mitfühlend auf die diesbezüglichen Bedingungen in den Flüchtlingslagern. Es kam zu einigen Gesprächen und sogar Besichtigungen vor Ort mit Amtsträgern der Region. Die gemeinsamen Pläne sind sehr weit gediehen, doch kurz vor der Unterzeichnung, brach 2016 der „Flüchtlingsstrom“ ab. Die Pläne wurden aufgegeben.

Dieses Geschehen wird vom Rechtsanwalt überraschenderweise mit einer Informationsaktion des Königreiches Deutschland in Verbindung gebracht. Die Aktion sollte die bis dato unwissende Bevölkerung über die vorliegenden Pläne zur Flüchtlingsunterbringung aufklären.

Die Aussage des Abwicklers amüsiert mich noch immer. Erstaunlich, was er den wenigen vor Ort am Königreich Deutschland Mitwirkenden für ein ungewöhnliches Potential einräumt. Denn durch diese bescheiden verlaufene Aktion wurde wohl kaum der „Flüchtlingsstrom“ aufgehalten!

Sollte dies, wider erwarten, doch der Fall gewesen sein, dann hoffe ich inständig, dass dies dem Königreich Deutschland nur gemäßigte – den Nächsten liebende – Sympathien einbringt…

Nach einigen unbedeutenden Details kommt der Abwickler plötzlich zu dem 200.000€ Anzahlung für das Gelände in Apollensdorf und dem Namen des Überlassers. Die Vorsitzende wird hellhörig und fragt den Rechtsanwalt, ob er mit diesem Kontakt hat, da das Gericht diesen Zeugen bereits sucht. Zunächst hatte der Rechtsanwalt den Kontakt klar bestätigt. Danach erklärt er, ungewöhnlich schwammig, keinen Briefkontakt zu haben, da die Post zurückgekommen sei.

Die Vorsitzende vermutet daraufhin Telefonkontakt und fragt nach der Nummer. Plötzlich redet der Abwickler verwirrend und noch schwammiger herum. In einer seltsamen Art, die nicht seinen bisherigen Sprachgewohnheiten entspricht, erklärt er, dass er die Telefonnummer nicht hat, aber besorgen kann.

Die Vorsitzende scheint nun völlig irritiert. Sie fragt: Ob diese in seinem Büro sei? Darauf antwortet der Zeuge widerwillig, dass es da jemanden gäbe, der ihm den Kontakt zu diesem Mann vermittelt hat. Der Abwickler will die Telefonnummer jedoch beschaffen…

Was sollte dieses neuerlich Herumgedruckse wegen einer gewöhnlichen Telefonnummer?

Oder ist es dieser vermittelnde Mann? Arbeitet der vielleicht für jemand interessantes?

Für manchen mag dies schon nach ‚Hexenjagd‘ aussehen, aber wer erlebt, wie ein 57-jähriger Rechtsanwalt aus der Führungsetage einer wirklich großen und renommierten Kanzlei vor Gericht wegen einer Telefonnummer derart ins Straucheln gerät, dass selbst die vorsitzende Richterin höchst irritiert scheint, der interessiert sich auch für den wahren Grund!

In dieser Situation empfinde ich erstmals die Anwesenheit eines Psychiaters als sehr hilfreich, aber ich fürchte, dieser erledigt auch nur die ihm übertragene Aufgabe und konzentriert sich rein auf Peter…

Ich wünsche mir sehr, dass dieser Überlasser vor Gericht aussagt. Nach meinen Informationen wurden die einstigen Unstimmigkeiten mit Peter 2015 beigelegt, nachdem der Überlasser damals in einem Videobericht des MDR zu sehen war. Er ist wohl sehr verärgert darüber, wie seine Aussagen in dem Bericht des MDR verfälscht wurden und wie ‚unvorteilhaft‘ er dadurch in der Öffentlichkeit dargestellt wurde.

Die ‚Heldenrolle‘ dieses Schauspiels übernahm übrigens der an diesem Prozesstag anwesende Abwickler. Prädikat: ungewöhnlich sehenswert!

Fortsetzung folgt…

Quelle: KRD-Blog von Florian Steinlein

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