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Mit Versicherungscheck nach Heirat Geld sparen Doppelversicherung vermeiden

Archivmeldung vom 11.05.2024

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 11.05.2024 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Mary Smith
Wer heiratet, ist unter Umständen doppelt versichert. Ein Versicherungscheck hilft, Geld zu sparen.
Wer heiratet, ist unter Umständen doppelt versichert. Ein Versicherungscheck hilft, Geld zu sparen.

Foto: HUK-COBURG

Wer heiratet, schwebt auf Wolke sieben. An so irdische Dinge wie Versicherungen denken die wenigsten. Doch oft lässt sich mit einem Versicherungscheck bares Geld sparen. Spätestens bei der Heirat zieht das Paar in eine gemeinsame Wohnung. Der richtige Zeitpunkt, so die HUK-COBURG, um über die Hausratversicherung nachzudenken. Oft haben beide eine Police. Gebraucht wird aber nur eine. In der Regel lässt sich einer der beiden Verträge vorzeitig beenden. Überversicherung und zu hohe Beiträge können so vermieden werden.

Vor der Kündigung steht die Frage: Welche Police passt am besten zu den individuellen Lebensumständen. Bei der Entscheidungsfindung hilft ein Blick in die Versicherungsbedingungen. Gerade beim Zusammenziehen gehört die Summe auf den Prüfstand, mit der der Hausrat versichert ist. Reicht sie im Schadenfall für den gemeinsamen Hausstand?

Inventarlisten können bei der individuellen Berechnung helfen oder eine Police mit generellem Unterversicherungsschutz. Bei Letzterer wird ein fixer Betrag pro Quadratmeter mit dem Versicherer vereinbart.

Doppelversicherung kann auch in der privaten Haftpflichtversicherung ein Thema sein. Bringen beide eine Police mit, ist eine überflüssig. Der Partner des Versicherungsnehmers ist automatisch mitversichert.

Ähnlich sieht es in der Rechtsschutzversicherung aus. Hier wird bei vorzeitiger Kündigung immer der Vertrag mit dem umfassenderen Versicherungsschutz weitergeführt: Bietet eine Police lediglich Verkehrsrechtsschutz, während im Vertrag des Ehepartners noch zusätzliche Risiken wie Privat- und Berufsrechtsschutz versichert sind, bleibt letzterer bestehen. Bei gleichwertigem Versicherungsschutz entscheidet die Vertragsdauer. Der Vertrag mit der kürzeren Laufzeit kann beendet werden.

Quelle: HUK-COBURG (ots)

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