Dummschwätzer beim Bundesverfassungsgericht
Archivmeldung vom 31.12.2008
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittDas Bundesverfassungsgericht veröffentlichte am 30.12.2008 eine Pressemitteilung »Bezeichnung als "Dummschwätzer" nicht zwingend eine Beleidigung«.
Darin heißt es: »Es begegnet keinen verfassungsrechtlichen Bedenken,
dass das Amtsgericht die Bezeichnung des Zeugen als "Dummschwätzer" als
ein ehrverletzendes Werturteil eingeordnet hat.« Das ist bereits
gelogen. Es gibt zahlreiche umfangreiche Studien, die unwiderlegbar
beweisen, dass "Beleidigung" eben keine Straftat ist, sondern ein
bloßes Willkürinstrument, ein Phantomdelikt zur Unterdrückung von
berechtigter und notwendiger Kritik. Infolge der fehlenden gesetzlichen
Bestimmtheit des §185 StGB, d.h. infolge des Verstoßes gegen den
Grundsatz "keine Strafe ohne Gesetz" (nulla poena sine lege, cf. Art.
103 Abs. 2 GG, Art. 7 EMRK, § 1 StGB) ist es schlichtweg unmöglich zu
wissen, ob man für eine Äußerung "bestraft" wird. Dieser Umstand wird
denn auch weidlich missbraucht, was sich an vollkommen
widersprüchlichen Urteilen zu denselben "Beleidigungen" wie z.B.
"Idiot" ablesen lässt. Eine "Beleidigung" ist eben "nicht zwingend eine
Beleidigung": Das wird einfach grundgesetz- und menschenrechtswidrig im
nachhinein vom jeweiligen Gericht nur für den jeweiligen Einzelfall
beschlossen.
Und selbst der jetzige Dummschwätzer beim Bundesverfassungsgericht ist
ein Paradebeispiel für rettungslose Orientierungslosigkeit, denn das
BVerfG hebt damit ja gleich mehrere vorinstanzliche Verurteilungen
wegen Beleidigung auf. Wenn schon Richter sich vollkommen
widersprechen, wie soll dann der Bürger irgendeine Ahnung haben, ob er
"beleidigt" hat resp. wurde?
Immerhin lässt sich der ganze BRD-"Ehrenschutz" noch auf eine
Faustregel bringen: "Ehrenschutz ist Täterschutz". Wer also berechtigte
und notwendige Kritik vorbringt (etwa bzgl. Abtreibung, bzgl.
Blasphemie etc.), der muss damit rechnen, wegen "Beleidigung"
verurteilt zu werden. Wer hingegen wegen seiner Bemühungen für Moral
und Anstand verspottet wird, der muss das hinnehmen; und falls er
dennoch klagt, bleibt er im günstigsten Fall nur auf seinen Kosten
sitzen.
Fairerweise ist einzuräumen, dass hiermit das Bundesverfassungsgericht
eine jahrzehntelange Tradition wahrt, Unrecht zu sprechen und zu
zementieren, und das in möglichst allen Bereichen. Zu den bekanntesten
derartigen Fällen gehören die Entscheidungen des BVerfG gegen Menschen
im Mutterleib und gegen das Kruzifix. Dementsprechend hat der
Europäische Gerichtshof für Menschenrechte festgestellt, daß die BRD
kein wirksamer Rechtsstaat ist (Az. EGMR 75529/01 v. 08.06.2006).
Zu den wichtigsten Rechtsbeugungen des BVerfG zählt insbesondere das
Konkordatsurteil von 1957, wobei das BVerfG unanfechtbar dokumentierte,
dass die BRD ein vertragsbrüchiges, schizophrenes Gebilde ist. Laut
BVerfG gelte zwar das von Adolf Hitler mit dem Vatikan geschlossene
Reichskonkordat in der BRD fort. Allerdings brauche sich die BRD nicht
an das Reichskonkordat zu halten, weil das Grundgesetz über dem
Völkerrecht und damit auch über dem Konkordat stehe. Die Artt. 25 und
26 GG sind also gem. BVerfG grundgesetzwidrig und folglich nichtig.
Fazit: Der Dummschwätzer beim Bundesverfassungsgericht verschafft den
Bürgern erneut die Sicherheit, dass in der Justiz nur grenzenlose,
undurchschaubare Willkür herrscht und dass insbesondere
Meinungsfreiheit in der BRD eine völlige Illusion ist.
Quelle: Pater Rolf Hermann Lingen