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Dummschwätzer beim Bundesverfassungsgericht

Archivmeldung vom 31.12.2008

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 31.12.2008 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Das Bundesverfassungsgericht veröffentlichte am 30.12.2008 eine Pressemitteilung »Bezeichnung als "Dummschwätzer" nicht zwingend eine Beleidigung«.

Darin heißt es: »Es begegnet keinen verfassungsrechtlichen Bedenken, dass das Amtsgericht die Bezeichnung des Zeugen als "Dummschwätzer" als ein ehrverletzendes Werturteil eingeordnet hat.« Das ist bereits gelogen. Es gibt zahlreiche umfangreiche Studien, die unwiderlegbar beweisen, dass "Beleidigung" eben keine Straftat ist, sondern ein bloßes Willkürinstrument, ein Phantomdelikt zur Unterdrückung von berechtigter und notwendiger Kritik. Infolge der fehlenden gesetzlichen Bestimmtheit des §185 StGB, d.h. infolge des Verstoßes gegen den Grundsatz "keine Strafe ohne Gesetz" (nulla poena sine lege, cf. Art. 103 Abs. 2 GG, Art. 7 EMRK, § 1 StGB) ist es schlichtweg unmöglich zu wissen, ob man für eine Äußerung "bestraft" wird. Dieser Umstand wird denn auch weidlich missbraucht, was sich an vollkommen widersprüchlichen Urteilen zu denselben "Beleidigungen" wie z.B. "Idiot" ablesen lässt. Eine "Beleidigung" ist eben "nicht zwingend eine Beleidigung": Das wird einfach grundgesetz- und menschenrechtswidrig im nachhinein vom jeweiligen Gericht nur für den jeweiligen Einzelfall beschlossen.
Und selbst der jetzige Dummschwätzer beim Bundesverfassungsgericht ist ein Paradebeispiel für rettungslose Orientierungslosigkeit, denn das BVerfG hebt damit ja gleich mehrere vorinstanzliche Verurteilungen wegen Beleidigung auf. Wenn schon Richter sich vollkommen widersprechen, wie soll dann der Bürger irgendeine Ahnung haben, ob er "beleidigt" hat resp. wurde?
Immerhin lässt sich der ganze BRD-"Ehrenschutz" noch auf eine Faustregel bringen: "Ehrenschutz ist Täterschutz". Wer also berechtigte und notwendige Kritik vorbringt (etwa bzgl. Abtreibung, bzgl. Blasphemie etc.), der muss damit rechnen, wegen "Beleidigung" verurteilt zu werden. Wer hingegen wegen seiner Bemühungen für Moral und Anstand verspottet wird, der muss das hinnehmen; und falls er dennoch klagt, bleibt er im günstigsten Fall nur auf seinen Kosten sitzen.
Fairerweise ist einzuräumen, dass hiermit das Bundesverfassungsgericht eine jahrzehntelange Tradition wahrt, Unrecht zu sprechen und zu zementieren, und das in möglichst allen Bereichen. Zu den bekanntesten derartigen Fällen gehören die Entscheidungen des BVerfG gegen Menschen im Mutterleib und gegen das Kruzifix. Dementsprechend hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte festgestellt, daß die BRD kein wirksamer Rechtsstaat ist (Az. EGMR 75529/01 v. 08.06.2006).
Zu den wichtigsten Rechtsbeugungen des BVerfG zählt insbesondere das Konkordatsurteil von 1957, wobei das BVerfG unanfechtbar dokumentierte, dass die BRD ein vertragsbrüchiges, schizophrenes Gebilde ist. Laut BVerfG gelte zwar das von Adolf Hitler mit dem Vatikan geschlossene Reichskonkordat in der BRD fort. Allerdings brauche sich die BRD nicht an das Reichskonkordat zu halten, weil das Grundgesetz über dem Völkerrecht und damit auch über dem Konkordat stehe. Die Artt. 25 und 26 GG sind also gem. BVerfG grundgesetzwidrig und folglich nichtig.
Fazit: Der Dummschwätzer beim Bundesverfassungsgericht verschafft den Bürgern erneut die Sicherheit, dass in der Justiz nur grenzenlose, undurchschaubare Willkür herrscht und dass insbesondere Meinungsfreiheit in der BRD eine völlige Illusion ist.

Quelle: Pater Rolf Hermann Lingen

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