Jeder fünfte Asylbewerber kommt per Visum oder visumbefreit
Archivmeldung vom 20.07.2024
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Freigeschaltet durch Sanjo BabićDie Bundesrepublik erteilt in großem Umfang Visa an Bürger der Hauptasylherkunftsländer, die nach der Einreise häufig hierzulande Asylanträge stellen.
Wie die "Welt am Sonntag" unter Berufung auf das Bundesamt für Migration
und Flüchtlinge (Bamf) berichtet, waren unter den 351.915 Personen, die
2023 einen Asylerstantrag stellten, 37.329 zuvor per Visum eingereist,
also ein gutes Zehntel. Im ersten Quartal des laufenden Jahres war das
sogar bei mehr als jedem achten (8.411 von 65.419 Erstanträgen) Bewerber
der Fall. Insgesamt stammt etwa die Hälfte der so eingereisten
Asylbewerber aus den Ländern Syrien, Afghanistan, Türkei und Iran. Die
ersten drei sind auch insgesamt die quantitativ wichtigsten
Asylherkunftsländer, Iran liegt auf Platz fünf.
Im Einzelnen
waren laut Bamf im ersten Quartal 2024 darunter 2.281 Syrer, 812 Türken,
662 Afghanen und 611 Iraner. Im Gesamtjahr 2023 wurde 8.493 Syrer,
4.740 Iraner, 3.870 Türken und 3.511 Afghanen gezählt.
Der
Einschätzung von Insidern zufolge kommt diese Gruppe bis auf
Ausnahmefälle nicht mit einem der besonders zahlreich vergebenen
Familiennachzugsvisa oder humanitäre Visa ins Land. Die Begründung:
Nachziehenden Angehörigen oder per Kontingent eingeflogene Flüchtlinge
haben ja bereits einen Schutztitel oder einen gesicherten Aufenthalt und
müssen nicht zusätzlich Asyl beantragen. Deshalb handelt es sich
offensichtlich vor allem um Personen, die mit den übrigen Arten von Visa
einreisen, etwa per Familienbesuchs-, Tourismus- oder Arbeitsvisa. Dies
sind zum Beispiel in der Türkei oder im Libanon lebende Syrer, die ihre
seit Langem in Deutschland lebenden oder sogar schon eingebürgerten
Verwandten besuchen möchten.
Das Bamf wollte diese Einschätzung
weder bestätigen noch dementieren. Eine statistische "Differenzierung
nach Visaarten" sei bei Asylbewerbern nicht möglich, so das Amt. "Die
Visadatei und der allgemeine Datenbestand des Ausländerzentralregisters"
seien "voneinander getrennt". Ausgewertet werden konnte aber: Neben den
Asylbewerbern, die per Visum einreisten, kommt ungefähr ein weiteres
Zehntel der Antragsteller aus Staaten, die von der Visumpflicht befreit
sind. So waren 2023 von den 351.915 Erstantragstellern 34.952 von der
Visumpflicht befreit (Im ersten Halbjahr 2024: 12.911 von 132.201). Ein
Fünftel aller Asylbewerber fliegt also per Visum oder Visumbefreiung
nach Deutschland. 2023 waren die wichtigsten Gruppen der visumbefreit
eingereisten Antragsteller, Georgier (9.399), Nordmazedonier (5.999),
Venezolaner (3.756), Serben (3.526) und Kolumbianer (3.337).
Quelle: dts Nachrichtenagentur