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Land Oberösterreich wegen Diskriminierung verurteilt. Blindes Paar darf Kind adoptieren

Archivmeldung vom 13.06.2013

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 13.06.2013 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Dietmar Janoschek und Elfriede Dallinge Bild:  freiraum-europa die expertInnen für barrierefreiheit (ots)
Dietmar Janoschek und Elfriede Dallinge Bild: freiraum-europa die expertInnen für barrierefreiheit (ots)

Seit 3 Jahren kämpft das erblindete Paar, Dietmar Janoschek und Elfriede Dallinger aus OÖ, darum ein blindes Waisenkind adoptieren zu dürfen. Den Antrag auf die Ausstellung einer Adoptionseignungsbestätigung, die das Paar nach Artikel 5 des Haager Übereinkommens benötigt, um ein Kind adoptieren zu können, haben Sie im Sommer 2010 bei der BH Linz Land eingebracht und die BH hat im 2. Halbjahr 2010 ein Prüfungsverfahren durchgeführt. Dabei mussten die Adoptivwerber medizinische, psychologische und sozialarbeiterische Untersuchungen machen. Ihre Vermögenswerte, Einkommen, Lebensverhältnisse, Lebenslauf, Strafregisterauszug udgl. offen legen sowie ein 3-tägiges Seminar für Adoptivwerber absolvieren.

Mit Schreiben vom 23.12.2010 hat die BH Linz Land dem blinden Paar mitgeteilt, dass es aufgrund diverser psychologischer Gründe als Adoptiveltern nicht geeignet sei. Wobei die Gründe nicht bekannt gegeben wurden.

Da das blinde Paar aber davon überzeugt ist, geeignet zu sein und hinter der Ablehnung eine Diskriminierung aufgrund ihrer Behinderung sehen, haben Sie bei 2 Sachverständigen Fachpsychologen sich überprüfen lassen und Gutachten eingeholt. Beide Gutachter kamen zum selben Ergebnis, das beide als Adoptiveltern geeignet seien. Außerdem schaltete das Paar die Bundesbehindertenanwaltschaft und Volksanwaltschaft ein. Während die Volksanwaltschaft dem Paar nicht helfen konnte stellte auch die Behindertenanwaltschaft die Diskriminierung fest. Die BH Linz Land die mit den Gutachten konfrontiert wurde, negierte diese. Außerdem musste das Paar 5 Monate mit Unterstützung eines Anwaltes darum kämpfen, die Ablehnungsgründe zu erfahren.

Die im Mai 2011 im Beisein der Behindertenanwaltschaft mitgeteilten Gründe, bezogen sich im wesentlichen auf die Bereiche Sicherheit, Pflege, Gesundheit, Erziehung, Förderung und das im Zusammenhang mit der Erblindung des Paares die Behörde hier der Meinung ist, dass das Paar nicht die am besten geeignetsten Eltern sei. Der für die Jugendwohlfahrt zuständige SPÖ Landeshauptmann-Stv Josef Ackerl ergänzte medial, dass blinde Eltern vielleicht einen Sonnenbrand oder Zeckenbiss beim Kind nicht rechtzeitig erkennen könnten.

Dietmar Janoschek: "Diese Aussagen sind nicht nur Diskriminierend sondern ein Schlag ins Gesicht der hunderten blinden Paare, die leibliche Kinder haben und diese verantwortungsbewusst, selbstbestimmt und problemlos aufziehen. Als Präsident und Geschäftsführer von freiraum-europa kämpfe ich seit 10 Jahren gegen solche Vorurteile und für Gleichstellung. Daher haben sich meine Lebensgefährtin und ich dazu entschlossen, gerichtlich für uns und für alle Menschen mit Behinderung, gegen diese Diskriminierung vorzugehen."

Zwtl.: Das Gerichtsurteil ist nun da und die Diskriminierung klar festgestellt.

Das Bezirksgericht Linz, kommt nach 3 Verhandlungen und nach einer Prüfung durch die vom Gericht bestellte Sachverständige, Univ. Prof. Dr. Willinger zum Ergebnis, dass das blinde Paar von der BH Linz Land und damit von dessen Rechtsträger dem Land OÖ diskriminiert wurde.

Bereits in der letzten Verhandlung hat die Gerichtssachverständige die Arbeit des psychologischen Fachdienstes des Landes OÖ sehr kritisiert und der Berufsrichter legte dem Land OÖ eine einvernehmliche Lösung und die Ausstellung der Adoptionseignung sehr nahe. Das Land OÖ war damit nicht einverstanden.

Das Land OÖ so das Gericht in seinem Urteil vom 5.6.2013, habe in ihrem Vorgehen das Gleichheitsrecht gemäß Artikel 7 B-VG sowie das Diskriminierungsverbot gemäß Artikel 14 MRK verletzt. Ebenso verstoße das Vorgehen des Landes OÖ gegen das Diskriminierungsverbot gemäß § 1 OÖ Antidiskriminierungsgesetz, welches gemäß § 2 Abs 2 Z 2 auch im Bereich der Privatwirtschaftsverwaltung gelte. Das Land OÖ wurde verurteilt, dem blinden Paar die Adoptionseignungsbestätigung auszustellen und Kostenersatz zu Leisten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Das blinde Paar befürchtet, dass nun das Land OÖ gegen dieses Gerichtsurteil beruft. "Jedenfalls haben wir das Gefühl das Geld und Zeit für das Land OÖ keine Rolle spielt. Denn im Endeffekt bleiben die Steuerzahler auf den Kosten von verlorenen Rechtsstreitigkeiten sitzen und leider nicht verantwortliche Beamte oder Politiker. Uns jedoch läuft die Zeit davon, da wir aus rechtlichen Altersgründen nur noch sehr wenig Zeit haben, um ein Waisenkind adoptieren zu können. Wir hoffen und appellieren daher an das Gewissen, aller Verantwortlichen beim Land OÖ uns und unserem Kinderglück, nicht weitere Steine in den Weg zu legen": so das blinde Paar.

Die international tätige Non-Profit-Organisation freiraum-europa setzt sich für ein selbstbestimmtes, gleichberechtigtes und barrierefreies Leben für alle Menschen ein und steht als Interessenvertretung mit seinen Bildungs- und Beratungsstellen in Österreich, Deutschland und Bulgarien zur Verfügung. Außerdem unterstützt freiraum-europa von Armut und Behinderung betroffene Kinder mit Geld- und Sachspenden. freiraum-europa bietet weiteres Fachberatungs- und Planungsleistungen, Mitarbeiterschulungen, Produkte udgl. an. Weitere Infos über die Leistungen und Referenzen finden Sie auf: www.freiraum-europa.org

Quelle: freiraum-europa die expertInnen für barrierefreiheit (ots)

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