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Internationaler Verkehr in Europa: Was er ist und wie er funktioniert

Archivmeldung vom 16.11.2023

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 16.11.2023 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Mary Smith
Güterzug, Transport
Güterzug, Transport

Bild von Korneel Luth auf Pixabay

Viele Unternehmen, die in Europa tätig sind, nutzen täglich Transportmittel, um Waren im gesamten Gebiet der EU und darüber hinaus zu befördern. Die in der Europäischen Gemeinschaft geltenden Vorschriften ermöglichen nämlich einen weniger eingeschränkten Personen- und Warenverkehr. Darüber hinaus gibt es verschiedene Sonderfälle, die auch Länder betreffen, die zwar territorial in Europa liegen, aber nicht Teil der Union sind.

Gütertransport in der Schweiz

Die Schweiz ist ein klassisches Beispiel für den Warenverkehr zwischen der Europäischen Gemeinschaft und außereuropäischen Ländern. Der Schweizer Staat verfügt über autonome Gesetze, und bei der Durchfuhr von Waren und bei der Ausfuhr müssen andere Länder stets prüfen, ob Beschränkungen bestehen oder ob besondere Genehmigungen erforderlich sind, wie z. B. die Ausfuhranmeldung Schweiz.

Es ist auch wichtig, den konkreten Fall zu beurteilen, denn man kann sich sowohl in der Situation befinden, dass die Waren nur durch das schweizerische Hoheitsgebiet befördert werden, als auch in der Notwendigkeit, Waren auf schweizerischem Boden zu transportieren, um sie vor Ort zu verarbeiten oder um Unternehmen in der Region zu beliefern. Ein Sonderfall, der häufig vorkommt, ist die so genannte vorübergehende Ausfuhr: ein Unternehmen verlagert Waren nur für kurze Zeit aus dem nationalen Hoheitsgebiet und führt sie dann wieder ein.

Nach geltendem Recht besteht keine Pflicht zur Entrichtung von Zollabfertigungsgebühren, wenn die Waren im Ausland verarbeitet, montiert oder repariert werden sollen. Auch in diesem Fall ist es jedoch zwingend erforderlich, über die richtigen Unterlagen zu verfügen und bei den zuständigen Behörden in der Schweiz und im Herkunftsland der Waren spezifische Genehmigungen einzuholen. Wird diese Art von Transport nur gelegentlich durchgeführt, wendet man sich in der Regel an spezialisierte Unternehmen, um eine Kontrolle an der Grenze oder hohe Strafen zu vermeiden.

Gütertransport zwischen europäischen Ländern

Innerhalb der Europäischen Gemeinschaft gibt es, wie bereits erwähnt, Regelungen zur Liberalisierung des Waren- und Personenverkehrs. Dies bedeutet jedoch nicht, dass der Warenverkehr völlig frei ist. Zunächst ist zu bedenken, dass für die Beförderung von Waren innerhalb des Unionsgebiets über die verschiedenen Grenzen der Mitgliedstaaten hinweg eine besondere Genehmigung erforderlich ist, die es dem Unternehmen, das sie besitzt, erlaubt, die Waren zu befördern.

Es gibt jedoch eine genaue Definition der Merkmale, die diese Waren aufweisen müssen, und die so genannte Gemeinschaftslizenz ermöglicht die Verbringung oder Durchfuhr von Waren zwischen allen Ländern der Gemeinschaft sowie zwischen diesen und Norwegen, der Schweiz, Island und Liechtenstein. Auch die Unternehmen, die eine Lizenz beantragen, müssen bestimmte Merkmale aufweisen, um sie zu erhalten.

Umzüge ohne Lizenz

Genauso wie es bei Waren, die in einem anderen Land als dem Herstellungsland veredelt werden, in einigen Ländern möglich ist, eine vorübergehende Ausfuhr zu tätigen, gibt es Waren und Transportmittel, die ohne eine Gemeinschaftslizenz zirkulieren können. Zum Beispiel kann ein leeres Transportmittel ohne Ladung frei zwischen den Ländern verkehren.

Das Gleiche gilt für den Transport beschädigter Fahrzeuge. Auch für Medikamente und Ausrüstungen, die für die medizinische Behandlung bei tragischen Ereignissen oder Naturkatastrophen am Bestimmungsort erforderlich sind, gilt der freie Verkehr.

Schließlich können auch Fahrzeuge mit einer Gesamtmasse von weniger als 3,5 Tonnen innerhalb der Gemeinschaft frei verkehren.

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