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Peter Fitzek erneut verhaftet

Archivmeldung vom 01.11.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 01.11.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Peter I, bürgerlich Peter Fitzek (2016),
Peter I, bürgerlich Peter Fitzek (2016),

Bild: Königreich Deutschland / Eigenes Werk /Ott

Am gestrigen Mittwoch wurde Peter I, bürgerlich Peter Fitzek, in einer Gaststätte in Wittenberg festgenommen. Aufgrund, dass sich die ExtremNews Redaktion nicht an irgendwelchen Spekulationen über die Hintergründe der Verhaftung, wie diese gerade im Mainstream zum Fall verbreitet werden, beteiligen will, wurde nachfolgend eine erste Stellungnahme, im Original und ungekürzt, vom "Königreich Deutschland" veröffentlicht.

Darin wird wie folgt berichtet: "Die Verhaftung war von bundesrepublikanischer Seite als öffentlichkeitswirksamer Akt geplant. Hätte man Peter einfach nur inhaftieren wollen, wäre er problemlos jederzeit in Wittenberg-Reinsdorf anzutreffen gewesen. Der Aufenthaltsort war der Wittenberger Polizei bekannt.

Stattdessen wurde er mitten im Ort Wittenberg, am Reformationstag, an dem die Stadt voller Schaubuden, Einheimischer und Touristen war, mit großem, bewaffneten Polizeiaufgebot vor einem gut besuchten Lokal mitgenommen. Die Inszenierung war perfekt und sollte offensichtlich eindrücklich bei den Menschen ankommen.

Der Haftbefehl (siehe unten) war auf den 15. Oktober 2018 datiert und auf die Adresse Heuweg 16 ausgestellt. Daß dort eine illegale Räumung stattfand, wir das Gelände seit dem 15. Mai 2017 nicht mehr bewohnen, und Peter seit seiner Entlassung immer eine andere Postanschrift angibt, ist an den Gerichten wohl kaum vorübergegangen. Weshalb also wird sich so benommen ...

Dieser Haftbefehl gehört zum VAG-Verfahren, und hat seinen Ursprung im rechtskräftigen Urteil vom 10.08.2017 bzw. im endgültigen Bescheid des OLG Naumburg vom 5. September 2018 auf die Anhörungsrüge. Seit diesen Entscheidungen steht die erneute Inhaftierung immer wieder im Raum. Ohne diese Urteile wäre aber auch der Weg zur Verfassungsbeschwerde und damit die rechtliche Prüfung der Staatlichkeit des KRD nicht möglich geworden.

Entgegen unterschiedlicher Pressemeldungen, Peter habe sich rechtswidrig einer Inhaftierung entzogen und sei für die Justiz nicht auffindbar, wurde der Haftbefehl aus verschiedenen Gründen jetzt erst ausgestellt und – wie inzwischen gewohnt - Peter vor der Inhaftierung noch nicht einmal zugestellt.

Was geschah davor?

Beim Bundesverfassungsgericht wurde ein Antrag eingereicht, die Haft auszusetzen, bis über die Verfassungsbeschwerde entschieden sein würde. Nach Eingang der Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht wies ein Regierungsrat - nicht einmal ein Richter -  zunächst darauf hin, daß in Frage gestellt werde, ob Peter seine Verfassungsbeschwerde denn überhaupt aufrecht erhalten wolle ... !? Hierzu werden wir noch getrennt berichten.

Das Landgericht Dessau-Roßlau verurteilte Peter am 10. August 2017 zu 2 Jahren und 8 Monaten Freiheitsstrafe. Das OLG Naumburg hat über unsere eingelegten Rechtsmittel negativ entschieden. Seitdem ist das Urteil grundsätzlich rechtskräftig. Allerdings wurden mit Einreichung der Verfassungsbeschwerde ein Antrag auf Haftaussetzung und ein Antrag auf Anrechnung der unschuldig verbüßten Untersuchungshaft wegen angeblichem Betreibens unerlaubter Bankgeschäfte (1 Jahr und 10 Monate) gestellt. Beide Anträge wurden noch nicht bearbeitet.

Welche Chancen haben wir?

Eine Entscheidung, die das VAG-Verfahren betrifft, hängt jetzt letztendlich am Verfassungsgericht. Hier müssen wir abwarten und davon ausgehen, daß die Verfassungsbeschwerde angenommen und zeitnah entschieden wird.

Das KWG-Verfahren hängt nach der Watsche des Bundesgerichtshofs im Landgericht Halle fest. Da Peter hier bereits 1 Jahr und 10 Monate unschuldig in Untersuchungshaft eingesessen hat, ist es nun wohl an der Zeit, das Verfahren aufleben zu lassen und abzuschließen. Denn mit einem Freispruch in diesem Verfahren könnte die abgesessene Haftzeit von Peter in jedem Fall auf die bestehende Inhaftierung angerechnet werden und gemäß der in § 57 Abs. 2 StGB festgeschriebenen 2/3-Regel wäre er dann freizulassen, so daß er in Freiheit auf die Entscheidung des Verfassungsgerichtes warten könnte.

Damit würde alles wunschgemäß verlaufen. Peter wäre auf freiem Fuß, das KWG-Verfahren würde nach Möglichkeit zeitnah so entschieden werden,  wie es der Bundesgerichtshof schon vorgegeben hat und das Verfassungsgericht könnte sowohl das Urteil des OLG Naumburg berichtigen als auch die Staatlichkeit anerkennen.

Was hierbei alles auch schieflaufen kann, möchten wir uns jetzt nicht ausmalen. Kritiker warnen uns beständig davor, uns auf die bundesdeutsche Gerichtsbarkeit zu verlassen. Aber auch dort sitzen Menschen, die sich in jede Richtung entscheiden können – wie wir bei dem Gerichtsurteil nach der Räumung in Apollensdorf gesehen haben. Peter möchte Rechtssicherheit für alle Menschen. Auch für diejenigen, die noch Angst haben, das bundesrepublikanische System könnte sie unter Druck setzen, wenn Sie ihrem Gewissen folgen und einen gemeinwohlfördernden Lebensweg einschlagen.

Hinter Peter stehen Viele, die seine Vision eines menschenwürdigen Lebensumfeldes unterstützen. Zentral arbeiten zwei Hände voll Menschen an der Umsetzung der Strukturen und sind bis an die Grenzen der physischen und psychischen Auslastung seit Jahren darum bemüht, erreichte Strukturen aufrechtzuerhalten und neue Strukturen so zu gestalten, daß sie für alle tragbar und gemeinwohlorientiert zur Verfügung stehen. In einigen Aspekten bleiben wir auf Erfahrungswerte angewiesen, die durch Pionierarbeit auch erst gesammelt werden müssen. An dieser Stelle möchten wir uns bei allen bedanken, die mit Zuversicht und wachsender Eigenverantwortung diesen manchmal nicht so einfachen Weg schon bis hierher mit uns gegangen sind. Gemeinsam werden wir auch weiterhin unsere kleineren und größeren Erfolge aneinanderreihen, bis ein Leben in Talweis möglich ist."

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Quelle: Königreich Deutschland

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