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Keine Anklage: Staat und Justiz schützen die Klima-Kriminellen

Archivmeldung vom 17.04.2023

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 17.04.2023 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Bild: Stefan Müller (climate stuff, 1 Mio views) / Wikimedia commons /CC BY 2.0; zugeschnitten / AUF1 / Eigenes Werk
Bild: Stefan Müller (climate stuff, 1 Mio views) / Wikimedia commons /CC BY 2.0; zugeschnitten / AUF1 / Eigenes Werk

Die Klimakleber, die im Oktober in Berlin ein Rettungsfahrzeug aufhielten, das auf dem Weg zu einer verunfallten Radfahrerin war, die später an ihren Verletzungen starb, trifft laut Staatsanwaltschaft keine Schuld. Wer bislang noch einen letzten Rest von Hoffnung hegte, dass Regierungen und Justiz die Bürger vor dem immer aggressiveren Terror der Klimasekten schützen, sieht sich ernüchtert. Dies berichtet das Portal "AUF1.info".

Weiter berichtet das Portal: "Und wer an die weltanschauliche Unabhängigkeit der Staatsmacht glaubt, muss spätestens jetzt einsehen, dass er jederzeit damit rechnen kann, dem gemeingefährlichen Irrsinn der selbsternannten Weltretter zum Opfer zu fallen, ohne dass diesen irgendeine Konsequenz droht.

Kaltschnäuziges Juristen-Deutsch

Die Berliner Staatsanwaltschaft hatte am Donnerstag erklärt, den Klimaklebern komme keine Schuld am Tod der Radfahrerin zu, die an den Folgen ihres Unfalls starb – weil der Rettungseinsatz sich wegen eines Staus verzögerte, der durch eine Straßenblockade der „Aktivisten“ entstanden war. In kaltschnäuzigem Juristendeutsch sprach die Anklagebehörde der Hauptstadt die Klimaextremisten von aller Schuld frei, bevor ein Gericht überhaupt darüber entscheiden konnte.

Zwar gestand man gerade noch ein, dass die Protestaktion zu einem Stau auf der Stadtautobahn A 100 geführt habe und sich die Ankunft eines Spezialfahrzeugs der Feuerwehr verzögert habe; angesichts einer zuvor getroffenen  „notfallmedizinisch vollkommen korrekten” Entscheidung der Notärztin sei es darauf jedoch nicht mehr angekommen. Wie die Autopsie des Unfallopfers ergeben hätte, sei die Radfahrerin  bereits so schwer verletzt gewesen, dass sie „ohnehin nicht mehr hätte gerettet werden können“.

Menschenverachtende Argumentation

Diese geradezu menschenverachtende Argumentation negiert völlig die Tatsache, dass die völlig sinnlosen Straßenblockaden jederzeit zum Tod von Menschen führen können. Dass die Radfahrerin bereits in einem hoffnungslosen Zustand war, war zum Zeitpunkt des Einsatzes ja noch nicht absehbar. Wenn es wirklich um wenige Minuten geht, können die Staus und sonstigen Verzögerungen, die unnötigerweise durch die Klimakleber entstehen, sehr wohl tödliche Folgen haben. Dies wird hier völlig ignoriert.

Dies geschieht jedoch nicht nur in Berlin, wo man noch am ehesten mit einer solchen Karikatur des Rechtsstaates rechnet, sondern auch in anderen Bundesländern. Noch zynischer als die Ausführungen der Berliner Anklagebehörde, war die Antwort des niedersächsischen Innenministeriums auf eine parlamentarische Anfrage der AfD, wie man die Gefahr einschätze, dass Aktionen der Klimaextremisten zur Verzögerung von Rettungseinsätzen führen könnten.

Einsatzkräfte sollen eben Umwege fahren

„In die Bewertung ist unter anderem einzubeziehen, dass im urbanen Bereich das entsprechende Straßennetz den Einsatzfahrzeugen grundsätzlich eine Vielzahl von Fahrtstrecken und Möglichkeiten zum entsprechenden Fahrtziel gewährt“, lautete die lakonische Stellungnahme des Ministeriums. Die jeweilige Fahrzeugbesatzung würde schließlich „eigenständig über die Fahrtstrecke entscheiden”.

Den Fahrern der Rettungswagen wird also die alleinige Verantwortung dafür aufgebürdet, gefälligst die Strecken zu wählen, die vom Terror der Klimasekten nicht betroffen sind. Ob sich die Fahrtdauer dadurch derart verlängert, dass den Opfern nicht mehr geholfen werden kann, ist dem Ministerium, das für den Schutz der Bürger zuständig ist, egal. Opfer und Rettungskräfte haben Rücksicht auf die „Letzte Generation“ und ihre Gesinnungsgenossen zu nehmen, nicht etwa umgekehrt.

Terror gegen Staat und Bevölkerung

Angesichts der völlig maroden Infrastruktur in Deutschland, auch und gerade im Straßenbereich, mit unzähligen Baustellen und Umleitungen, ist es zudem völlig realitätsfremd, von den angeblich vielen alternativen Fahrtstrecken zu sprechen, auf denen man zu Einsatzorten gelangen könne. 

Und als ob das alles nicht genug wäre, macht der deutsche Staat sich nicht nur zum passiven, sondern teilweise sogar schon zum aktiven Handlanger des lebensgefährlichen Fanatismus der Klimasekten. Nicht gegen, sondern mit dem ausdrücklichen Willen der Berliner Polizei wurde ein Camp der Gruppe „Extinction Rebellion“ in einem Park genehmigt, wo „Formen des zivilen Ungehorsams“ trainiert werden sollen, im Klartext also Terror gegen Staat und Bevölkerung durch gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr und andere Sabotageaktionen. Hierzu zählen etwa das Ablassen von Luft aus Reifen oder Blockadeaktionen.

Pervertierung des Rechtsstaates

Selbst das von den Grünen geführte Grünflächenamt hatte das Zeltlager abgelehnt, wenn auch nur mit der Begründung, dass dadurch der Park beschädigt werde. Die Polizei bestand jedoch unter Verweis auf die Versammlungsfreiheit auf der Errichtung eines Camps – in dem paradoxerweise sogar geübt wird, wie man Straftaten begeht, ohne von der Polizei gefasst zu werden!

Angesichts dieser von seinen eigenen Organen betriebenen Pervertierung des Rechtsstaates kann es nicht mehr verwundern, dass wenn Deutschland nicht mehr nur Wohlfühlzone und Paradies für islamistische, sondern auch für Klima-Terroristen ist."

Quelle: AUF1.info

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