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Die Sache mit dem Glücksspiel

Archivmeldung vom 28.03.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 28.03.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Rainer Sturm / pixelio.de
Bild: Rainer Sturm / pixelio.de

„Dem Glücklichen schlägt keine Stunde“, so ein Sprichwort. Vielen Anbietern von Glücksspielen mit Automaten allerdings hat inzwischen das letzte Stündlein geschlagen: In Deutschland verschwinden immer mehr Spielhallen mit ihren unterschiedlichen Angeboten aus den Städten.

Grundlage dafür ist der ‚Glücksspieländerungsstaatsvertrag‘ von 2012. Er löste das erste gemeinsame Reglementierungsdokument der deutschen Bundesländer aus dem Jahr 2008 ab, das 2011 gekippt worden war. Eine seiner Vorschriften verbietet die Häufung von Glücksspielbetrieben. Zur Umsetzung dieses Gedankens wurde der räumliche Abstand zwischen solchen Angeboten festgeschrieben. Dabei haben die Länder freie Hand zur Festlegung dieser Distanz; die Spanne reicht von 300 Metern in Schleswig-Holstein bis zu 500 Metern in Baden-Württemberg. Darüber hinaus wurde u.a. auch der Versuch einer Regelung des Betriebs virtueller Glücksspielwelten unternommen.

„Gut so!“ werden jene sagen, die um die Verlockungen der Spielangebote speziell für Kinder, Jugendliche und für Spielsüchtige wissen und mit Recht nach Schutz für diese Personengruppen verlangen. Allerdings ist die Sache mit dem Glücksspiel doch etwas komplizierter. Bei näherer Betrachtung stellt man fest, dass auch hier der berühmte und gern in Filmkomödien zitierte Satz gilt „Es ist nicht so, wie es aussieht“.

Die Haltung der Verantwortlichen in den deutschen Bundesländern zum Glücksspiel ist, freundlich ausgedrückt, ambivalent und so präsentiert sich auch der Inhalt des entsprechenden Staatsvertrags.

Es steht außer Frage, dass der Schutz besonders gefährdeter Personengruppen ein wichtiges und überaus sinnvolles Anliegen der Gesetzgeber ist. Doch ebenso steht außer Frage, dass der von den Bundesländern geschlossene Staatsvertrag ebenfalls dem Schutz ihrer ureigensten Interessen am Glücksspiel und dessen Vorhandensein gilt – und diese sind durchaus nicht ethischer, sondern sehr materieller Natur. Es geht ums Geld. Genauer gesagt: Es geht darum, die Veranstaltung von Glücksspielen zu lenken und zu reglementieren, um die Gewinne aus dem vom Staat gehaltenen Glücksspielmonopol zu sichern, das bislang nur für Veranstalter von Sportwetten gelockert worden ist.

Gefährdete Gruppen sollen geschützt werden, alle anderen jedoch sind herzlich dazu eingeladen, ihr Glück im Spiel zu suchen, denn das sichert den Ländern Einnahmen und macht somit die zuständigen politischen Verantwortlichen glücklich. Wer daran zweifelt, der sei auf den Alleingang des Landes Schleswig-Holstein hingewiesen, das aus dem Staatsvertrag ausscherte. Der Grund dafür lag nicht etwa im Wunsch nach besserer Reglementierung, sondern im Gegenteil nach besseren Bedingungen für Profit.

Tatsächlich ist das Gesamtvolumen an Einnahmen, die die Länder aus Glücksspielangeboten schöpfen, durchaus sehenswert. In einer Studie des „Handelsblatt Research Institute“ von 2017 wird es (hinsichtlich des regulierten Glücksspielmarktes) auf über 10 Milliarden Euro geschätzt.

Zwar kleiner, jedoch schneller wachsend ist der Bereich des nicht-regulierten Glücksspiels, von dem sich wiederum der größte Teil online abspielt … oder richtiger: „App-spielt“.

Das Online-Angebot ist für die Bundesländer der neue gemeinsame Feind und es gilt, ihm die Stirn zu bieten. Auch hier geht es nicht nur um den Schutz gefährdeter Personen, sondern auch darum, den Glücksspielmarkt zum eigenen Vorteil unter Kontrolle zu bringen. Gleichzeitig ist die aktuelle Situation des Online-Glücksspiels nur ein Symptom für die rechtlichen Unsicherheiten, die noch bzgl. Angebot und Nutzung des World Wide Web herrschen und die im Interesse aller dort Aktiven ausgeräumt werden sollten. Denn vieles ist nicht abschließend geklärt. Das gilt für Fragen des Urheberrechts ebenso wie für die Verbreitung von Pornografie oder Falschmeldungen, für den Schutz der Privatsphäre oder eben für Glücksspielangebote. Trotzdem stimmt, was Bundeskanzlerin Merkel 2018 anlässlich des „Safer Internet Day“ zu bedenken gab: „Das Internet ist kein rechtsfreier Raum“.

Hinsichtlich des Glücksspiels ist das wichtig für all jene, die sich wegen des Schwunds an Glücksspielhallen in der realen Welt den Kasinos und anderen Glücksspielmöglichkeiten im Internet zuwenden. So kann sich etwa ein Spieler strafbar machen, wenn er sich im Rahmen eines Angebots engagiert, das in seinem Land nicht zugelassen ist. Zu erkennen, ob ein Anbieter über eine solche Zulassung verfügt, ist schwierig und für den normalen Nutzer kaum zu bewältigen.

Einen generellen Hinweis gibt es allerdings: Der ‚Glücksspieländerungsstaatsvertrag‘ sieht prinzipiell keine Konzessionen für Online-Kasinos vor und so wäre es leicht, die „schwarzen Schafe“ zu erkennen – hätte nicht der Glückspielrebell Schleswig-Holstein auch hier Ausnahmen geschaffen.

Es ist wichtig dabei zu verstehen, dass ein ‚Kasino‘ im Internet als eine virtuelle Stätte für ‚Kasinospiele‘ definiert wird. Das sind die Klassiker wie ‚Black Jack‘, ‚Poker‘ oder ‚Roulette‘. Mit anderen Worten: Ein Portal im Internet, das andere Spielformen anbietet, so wie es z.B. auch TV-Sender in Deutschland als Zusatzservice für ihre Zuschauer tun, ist KEIN Kasino.

Nun gibt es allerdings keinen Unterschied in der Wirkung von Spielen, was den Suchtfaktor anbelangt. Was ausgewiesene ‚Kasinospiele‘ von anderen Spielformen und –angeboten unterscheidet ist nicht, dass sie mehr oder weniger süchtig machen können, sondern dass es um viel Geld gehen kann und sie nicht nur die geistige Stabilität eines Menschen erschüttern, sondern ihn im schlimmsten Fall finanziell ruinieren können.

Eine Forderung des Staatsvertrags der Länder für die Zulassung von Glücksspielen gilt aus den bereits genannten guten Gründen der Fürsorge für die Spielenden. Tatsächlich kann man in der Art, wie Online-Anbieter mit ihrem Publikum umgehen, Unterschiede feststellen. Wer sich online als Spieler betätigen will, der sollte sich nicht nur aus einschlägigen Rezensionen von Fachorganen – die ebenfalls im Internet zu finden sind - Orientierung für seine Wahl holen. Es macht auch Sinn, sich die entsprechenden Portale daraufhin anzusehen, was sie für ihre Nutzer über die Spiele hinaus an Beratung und Service zur Verfügung stellen.

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