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Für falsche Meinung in den Knast – “Hass im Netz-Expertin” fordert Zensur-Gesetz

Archivmeldung vom 01.03.2022

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 01.03.2022 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Zensur, weil die Hassposts Anzeigenpflicht nur einseitig gemeint ist und willkürlich ausgelgt wird? (Symbolbild)
Zensur, weil die Hassposts Anzeigenpflicht nur einseitig gemeint ist und willkürlich ausgelgt wird? (Symbolbild)

Bild: Eigenes Werk /OTT

Das Corona-Regime und seine Handlanger kommen immer mehr in Bedrängnis und verfallen daher in Panik. Unter dem Vorwand, gegen sogenannte „Hass-Rede“ oder „Falschinformation“ vorgehen zu wollen, schlagen manche „Experten“ nun vor, ein infames Gesetz zu reaktivieren. Nach diesem 2015 außer Kraft getretenen Gesetz kann man für „Verbreitung falscher und beunruhigender Gerüchte“ mit sechs Monaten Haft oder einer Geldstrafe belegt werden. Die Höchststrafe sind fünf Jahre Gefängnis. Dies berichtet das Magazin "Wochenblick.at".

Weiter berichtet das Magazin: "Wer unangenehme Wahrheiten aufdeckt, könnte wömöglich demnächst hinter schwedischen Gardinen landen, wenn sie die Mächtigen als “falsche Gerüchte” hinstellen…

Corona-Widerstand als Hass-Verbrechen?

Die regierungstreuen Hofschreiberlinge eines Inseratenkaiser-Blattes orten eine besonders „aufgeladene Stimmung in Österreich“. Ein aktueller „Online-Hassreport“ der Organisation „BanHate“ (‘Verbanne Hass’) wurde veröffentlicht. 2.817 Meldungen sollen demnach 2021 über die zugehörige App gemeldet worden sein. Das sei „nach dem Negativrekord im Jahr 2020 mit 3215 Meldungen“ immer noch um 66 Prozent mehr als vor Ausbruch der Corona-Krise, wird festgehalten.

Hier die Anleitung, wie man andere Menschen wegen eines “Hass-Verbrechens” denunziert: (Instagram)

“Hass” gegen irrwitzig widersprüchliche Corona-Maßnahmen

Wenig überraschend würden die Auswertungen der BanHate-Statistik zeigen, dass sich der „Hass“ überwiegend (61 Prozent) gegen die widersinnigen und menschenverachtenden Corona-Maßnahmen richte. Gleich danach verortet man die gefährlichen „Verschwörungstheorien“ mit 42 Prozent.

Wer in den letzten beiden Jahren nicht im Dornröschenschlaf dahindämmerte, hat wohl mitbekommen, wie sich in diesem Zeitraum eine sogenannte Verschwörungstheorie nach der anderen bewahrheitet hat: Lockdowns bringen so gut wie nichts, die “Impfungen” sind für die Tonne, verursachen außerdem noch teils todbringene Nebenwirkungen und das Virus stammt wohl doch sehr wahrscheinlich aus dem Labor in Wuhan…

Wer bestimmt, was wahr ist?

Das Problem liegt also in der Deutungshoheit: Wer bestimmt, was eine „Verschwörungstheorie“ oder eine „Falschinformation“ ist? Die angeblichen Faktenchecker von Facebook, deren Faktenchecks laut Aussagen der Facebook-Anwälte gar keine Faktenchecks sind, sondern nur Meinungsäußerungen? Oder bestimmt bald eine zentrale EU-Behörde, ein Wahrhe itsministerium, künftig darüber, was man glauben und äußern darf? Für Journalisten der freien Medien, wozu auch Wochenblick gehört, drohen dann künftig wohl ebenfalls Gefängnisstrafen, wenn im Artikel nicht das Gewünschte steht…

Im Westen nichts Neues: Widerstand ins rechte Eck gestellt

Wie gewohnt, werden die Ablehnung der Tortur-Maßnahmen und „Verschwörungstheorien“ mit dem National-Sozialismus verquickt. Im Artikel wird also gleich danach auf „nationalsozialistische Parolen bzw. Wiederbetätigung“ eingegangen, die 36 Prozent der angeblichen „Hassbotschaften“ ausmachen. „Vor allem bei den als sogenannten Fake News bekannten Verschwörungstheorien fehlt es leider an der rechtlichen Handhabe“, kritisiert die Gründerin von BanHate, Daniela Grabovac. 2017 initiierte sie diese europaweit erste Denunzianten-App zum Melden von Hasspostings.

Für falsche Meinung in den Knast

Grabovac fordert eine gerichtliche Überprüfung von Verschwörungstheorien und „empfiehlt die Wiedereinführung oder Neugestaltung des im Jahr 2015 außer Kraft getretenen § 276 StGB“. Nach diesem Gesetz steht auf das “Vergehen der Verbreitung falscher und beunruhigender Gerüchte” eine Gefängnisstrafe von bis zu sechs Monaten oder eine Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen. „Hat die Tat aber den Tod einer größeren Zahl von Menschen nach sich gezogen, so ist der Täter mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren zu bestrafen“, steht unter diesem Paragraphen des Strafgesetzbuches.

Bild: Wochenblick / Eigenes Werk

Grabovac erklärt auch, dass es natürlich keine Zensur ist, unliebsame Meinungen und Theorien zu löschen und deren Urheber gerichtlich zu verfolgen: „Dabei geht es keinesfalls um Zensur, sondern darum, auch rechtlich gegen jene bewusst veröffentlichten Falschmeldungen vorgehen zu können, die eine Spaltung der Gesellschaft vorantreiben.“ Sie unterstellt dem Widerstand genau die Spaltung der Gesellschaft, die die Regierung seit zwei Jahren brutalst vorantreibt: eine Projektion!

Denunzianten am Werk: 1.589 Postings angezeigt

Von den gesamt 2.817 Meldungen zu Hasspostings, die über die BanHate-App 2021 gemeldet wurden, seien 1.589 bei den zuständigen Stellen in Österreich und Deutschland zur Anzeige gebracht worden. Grabovac erklärte, die BanHate-App funktioniere „wie ein Seismograph, wenn es um das Erkennen von hasserfüllter Stimmung in unserer Gesellschaft geht.“ Dieser „Seismograph“ schlage „noch immer überdurchschnittlich stark aus“, so die „Expertin“. Kein Wunder, denn das Erdbeben des friedlichen Widerstandes ist noch lange nicht vorbei!"

Quelle: Wochenblick

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