E-Bike: Ist es mit dem Hausrat mitversichert?
Archivmeldung vom 16.03.2022
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Freigeschaltet durch Anja SchmittVersicherungen sind immer ein wichtiges Thema, vor allem dann, wenn man auf sie angewiesen ist. Wer zahlt z.B., wenn einem das Fahrrad gestohlen wurde? Gilt das dann entsprechend auch für ein teures E-Bike? Könnte es sinnvoll sein, eine ganz spezielle Fahrradversicherung abzuschließen? Wichtig ist dabei zu erwähnen, dass sowohl Fahrräder als auch E-Bikes über die Hausratsversicherung oder eben eine spezielle Radversicherung versichert werden können. Je nachdem, gibt es ganz unterschiedliche Vor- und Nachteile. Unter anderem geht es dabei auch um Schäden, die bei Unfällen entstehen können oder Themen wie Diebstahl und Vandalismus. Doch wann eignet sich welche Versicherung?
Hausratsversicherung und Fahrräder
Wer ein E-Bike hat, kann dieses über die normale Hausratsversicherung versichern, da diese neben Möbeln und Kleidung auch Elektrogeräte miteinschließt. Wenn es also zu einem Diebstahl oder etwaigen Schäden durch Leitungswasser, Stürme oder Feuer kommt, wäre man auf der sicheren Seite. Die Hausratsversicherungen ergänzen ihre Leistungen immer öfter und so kann man sich als Radbesitzer darüber freuen, dass die Drahtesel ebenfalls versichert und in der Hausratsversicherung integriert sind.
Diebstahl versichern
Im Jahr 2020 gab es rund 26 Millionen Hausratsversicherungen in Deutschland. Knapp die Hälfte davon hatte auch die sogenannte Fahrradklausel involviert. Durch diese Klausel wird sichergestellt, dass das Rad oder das E-Bike versichert ist und die Versicherung bei einem Diebstahl aufkommen muss, insofern das Rad durch ein verkehrsübliches Schloss abgesichert wurde. Dabei ist noch zu erwähnen, dass sich die Versicherungssumme auf den Neuwert beläuft, also den Preis, den man für eine Neuanschaffung aufwenden müsste.
Bei einer Beschädigung kommt die Hausratsversicherung für die Reparaturkosten auf. Wenn der Gegenstand, in diesem Fall also das E-Bike, noch normal nutzbar ist, wird lediglich die Wertminderung in Betracht gezogen. Es gibt zudem auch Grenzen für eine Höchstentschädigung, die prozentual auf die gesamte Versicherungssumme des Hausrates angerechnet wird. Es muss allerdings noch dazu gesagt werden, dass die Versicherung nur dann greift, wenn das Rad in einem verschlossenen Raum, also z.B. in einem Keller, untergebracht war und hier entwendet wurde oder Schaden genommen hat.
Vorgehen nach Diebstahl
Wenn es zu einem Diebstahl gekommen ist, sollte man den Vorfall unbedingt der Polizei melden und anschließend die Versicherung informieren. Fotos zum Nachweis des Diebstahls können nie schaden und werden in das Schadensprotokoll der Versicherung mit aufgenommen. Besonders wichtig ist dabei die entsprechende Rechnung zum Fahrrad oder E-Bike, damit der Schaden problemlos aufgenommen und nachgewiesen werden kann. Die Rahmennummer ist für die Polizei von Wichtigkeit, denn so kann es immer wieder passieren, dass gestohlene Fahrräder selbst Monate nach dem Diebstahl wieder aufgefunden und zum Besitzer zurückgebracht werden können. Wenn das Fahrrad wieder auftaucht, muss man den Versicherer natürlich darüber informieren. Wenn man in der Zwischenzeit schon eine Entschädigung erhalten hat, kann man selbst entscheiden, ob man lieber das Geld behält oder das Rad zurücknimmt.
Grundsätzlich sollte man einen Diebstahl so gut es geht verhindern, denn viele Besitzer machen es den Dieben zu einfach. Wer sich für ein hochwertiges E-Bike entscheidet, sollte auch beim dazugehörigen Schloss nicht sparen. Je stabiler das Schloss, desto länger würde ein Dieb benötigen, um es zu knacken. Wenn es zu lange dauert, suchen die Verbrecher oft das Weite.
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