Tolzin: "So stürmte die Polizei mein Haus!"
Archivmeldung vom 16.12.2020
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 16.12.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.
Freigeschaltet durch André Ott"Unser Land wird von einer neuen Art von Faschismus regiert und unsere Demokratie ist am Ende. Dies musste ich am 10. Dezember am eigenen Leib erfahren: Etwa ein Dutzend Polizisten stürmten mein Haus, um eine ihrer Ansicht nach verbotene Versammlung aufzulösen. Ist unser Grundgesetz noch das Papier wert, auf dem es gedruckt wurde?" Dies schreibt der Medizinjournalist und Impfexperte Hans U. P. Tolzin auf Impfkritik.de.
Weiter berichtet Tolzin: "
Naivität oder eine super Idee?
Ich hielt das eigentlich für eine super Idee: Das Versammlungsverbot im Rahmen der eindeutig verfassungswidrigen Corona-Maßnahmen zu umgehen, indem man sich als Selbsthilfegruppe in Privatwohnungen trifft. Als Menschen, die physisch, psychisch und sozial unter den Corona-Maßnahmen leiden. Das Grundgesetz schützt das Versammlungsrecht, insbesondere überdachte Versammlungen - für diese gibt es im Grundgesetz keinen direkten Hinweis auf die Möglichkeit der Einschränkung. Und in der Corona-Verordnung von Baden-Württemberg sind Versammlungen, die der sozialen Fürsorge dienen, ausdrücklich vom Verbot ausgenommen (§ 9, Abs. 2).
Doch es zeigte sich, dass ich zu naiv gewesen war. Zum einen hätte ich den Termin nicht in einer Telegram-Gruppe zur Demo-Organisation posten sollen, in der sich großer Wahrscheinlichkeit auch Antifa- und/oder Polizeispitzel aufhalten. Zum anderen praktizierte ich bei den Selbsthilfetreffs in meiner Wohnung eine Politik der offenen Tür. Es war nicht abgeschlossen und an der Eingangstür hing ein Zettel, wonach man zum Treffen gleich rechts die Treppe hochgehen solle.
Ungebetene Gäste
Und so waren wir am Donnerstag, den 10. Dezember 2020, irgendwann nach 20 Uhr, etwa 10 Personen und jeder, der etwas über seine aktuelle Situation mitzuteilen hatte, konnte darüber sprechen.
Plötzlich klingelt es. Da Teilnehmer der Selbsthilfegruppe nicht klingeln, sondern gleich die Treppe hochkommen würden, ahnte ich nichts Gutes und ging zur Tür. Es kamen gerade drei oder vier Polizisten die Treppe herauf. Ich würde hier eine verbotene Versammlung durchführen und sie würden die Personalen aufnehmen und die Versammlung auflösen.
Ich forderte sie unter Zeugen nachdrücklich und unmissverständlich dazu auf, mein Haus unverzüglich zu verlassen und ihr Anliegen vor der Tür mit mir zu klären statt im Haus. Weitere Beamte kamen hinzu. Es waren insgesamt 5 Fahrzeuge, darunter wenigstens zwei Mannschaftswagen, also insgesamt mindestens 10 Beamte.
"Nein, Sie sind kein Journalist"
Es gab eine längere Diskussion am Fuß der Treppe, in und vor der offenen Haustür, während ich auf meine Grundrechte beharrte. Der leitende Beamte, der sich als Polizeihauptkommissar Ludwig aus Herrenberg vorstellte, berief sich teils auf die Corona-Verordnung, teils auf das Infektionsschutzgesetz, wonach die Unverletzlichkeit der Wohnung bei Verdacht auf eine verbotene Versammlung aufgehoben sei. Er bezweifelte auch, dass ich Journalist bin, als ich die Audio-Aufnahme meines Smartphones einschaltete und das weitere Gespräch aufzeichnete. Im Übrigen übernahm Ludwig die volle Verantwortung für sein gewaltsames Eindringen in mein Haus. Nein, er handle nicht auf Anweisung eines Vorgesetzten. Siehe auch Audio-Mitschnitt.
Im eigenen Haus in Handschellen
Um meinen maximalen verbalen Widerstand gegen diesen Angriff auf meine Grundrechte und die Grundrechte meiner Freunde auszudrücken, betonte ich, dass sie mein Haus nur über meine Leiche betreten dürften. Daraufhin legten sie mir Handschellen an und nahmen die Personalien meiner Freunde auf und schickten sie nach Hause. Nach insgesamt etwa 30 Minuten war der Spuk vorbei. Davon habe ich knapp 23 Minuten mit meinem Smartphone audiomäßig aufgenommen (ich empfehle, die Datei für alle Fälle auf der eigenen Festplatte zu sichern).
Enttäuschende Sitzung des Petitionsausschussses
Nur drei Tage vorher hatte ich im Bundestag vor dem Petitionsausschuss meine Petition vertreten, in der die Einrichtung einer öffentlich tagenden Expertenkommission gefordert wird, in der sowohl Befürworter als auch Kritiker der Corona-Maßnahmen sitzen. Die Sitzung verlief nicht sehr erfolgversprechend. Sehen Sie selbst.
Zudem: Obwohl ich über ein ärztliches Attest verfüge, wollte man mich 1,5 Stunden lang ohne ein Mund-Nasen-Bedeckung nicht ins Gebäude lassen. Erst nachdem ich einwilligte. eine solche Bedeckung für fünf Minuten vom Eingang bis zum Sitzungssaal zu tragen, wurde ich durchgelassen.
Politischer Schauprozess einen Tag vorher
Am Mittwoch, den 9. Dezember, tagte eine Verhandlung gegen mich vor dem Stuttgarter Amtsgericht, weil ich im Mai auf dem Weg zur großen Stuttgarter Grundrechtedemo in der U-Bahn keine Mund-Nasen-Bedeckung getragen hatte.
Im Gerichtsgebäude und im Gerichtssaal herrschte allerstrengste Maulkorbpflicht. Obwohl im Gerichtssaal penibel auf Abstand geachtet wurde (es waren nur 5 Zuschauer auf über 60 Plätzen zugelassen) und obwohl jeder Beteiligte sich in eine Kabine aus Plexiglas setzen musste. Die Richterin, mit ca. 25 eigentlich viel zu jung und unerfahren, um so ein verantwortungsvolles Amt ausüben zu dürfen, ließ es auch nicht zu, dass mein Anwalt bei seinen Verteidigungsreden seinen Maulkorb (denn das war es in Wahrheit) nicht abnehmen. Ich hatte die Maskenpflicht nur deshalb akzeptiert, um den Gang in die nächste Instanz (Oberlandesgericht) nicht zu gefährden. Im Nachhinein betrachtet, hätte ich das nicht tun sollen, sowie die Richterin wegen Befangenheit ablehnen sollen. Es war ein politischer Schauprozess, nicht mehr und nicht weniger. Mein Bericht
Der nächste Schauprozess gegen mich ist am 8. März 2021
Und um dem Ganzen noch das Sahnehäubchen aufzusetzen: Weil vor dem Heidelberger Amtsgericht ein Mann, der beschuldigt wurde, bei der Kundgebung für die Rechtsanwältin Beate Bahner die Corona-Verordnung verletzt zu haben, sich auf mein eigenes, inzwischen eingestelltes Verfahren, berufen hatte, haben die Heidelberger Behörden mein eigenes Verfahren schnell mal reaktiviert. Mein nächster Amtsgerichtstermin ist also in Heidelberg, am Montag, den 8. März 2021 um 9 Uhr.
Was kommt als Nächstes?
Da ich nicht bereit bin, freiwillig auf meine Grundrechte zu verzichten, ist abzusehen, dass man bald versuchen wird, mich zu psychiatrisieren und mit der Begründung, ich sei suizidgefährdet, in eine Zwangsjacke zu stecken und mit Psychopharmaka zuzudröhnen. Ich erkläre hiermit, dass ich psychisch zumindest nicht kränker bin als die überall herumlaufenden Virusphobiker und Paranoiker, die in jedem eine tödliche Gefahr sehen, der keinen Maulkorb trägt oder sonstwie bereit ist, im Namen von Corona auf seine Freiheit zu verzichten. Und ich erkläre hiermit, dass ich auch nicht suizidgefährdet bin, denn ich möchte noch selbst miterleben, wie diejenigen, die sich seit März 2020 am Grundgesetz vergehen, dafür zur Rechenschaft gezogen werden.
Ihr könnt Euch vorstellen, dass ich ein paar Tage gebraucht habe, um mir darüber im Klaren zu werden, wie ich mit dieser Situation umgehen soll. Ich habe inzwischen eine Entscheidung getroffen. Darüber später mehr.
Quelle: Impfkritik.de von Hans U. P. Tolzin