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14-jährige können bald Namen und Geschlecht auch gegen Willen der Eltern ändern

Archivmeldung vom 16.08.2022

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 16.08.2022 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Symbolbild Bild: Pixabay / WB / Eigenes Werk
Symbolbild Bild: Pixabay / WB / Eigenes Werk

Das von der Ampel vorgesehene, als Eckpunktepapier und Gesetzesentwurf vorliegende geplante deutsche Selbstbestimmungsgesetz bedeutet juristisch, sozial und medizinethisch einen Dammbruch. Dies berichtet das Magazin "Wochenblick.at" unter Verweis auf die Veröffentlichung.

Weiter berichtet das Magazin: "Nun hat sich ein renommierter deutscher Professor den Folgen dieses Gesetzesvorhabens in der „Neuen Zürcher Zeitung“ näher angenommen und dessen Wirkung und Bedeutung analysiert. Es dürfte sich um die bislang fundierteste und zugleich verstörende öffentliche Kritik an dem linksgrünen Wahnsinnsentwurf handeln.

Und der Umstand, dass die FDP in Gestalt von Justizminister Marco Buschmann, sich zuletzt wieder zum bloßen Abnicker des von Karl Lauterbach konzipierten neuen Infektionsschutzgesetzes machen ließ, hat etwas in den Hintergrund treten lassen, dass sich Buschmann auch bereits als Vollstrecker grüner biologischer Experimente hergab. Ende Juni stellte er, gemeinsam mit der grünen Familienministerin Lisa Paus, das Konzept des neuen „Selbstbestimmungsgesetzes“ vor, mit dem sie dem angeblich drängenden „Missstand” abhelfen wollen, dass nicht jeder sein Geschlecht nach Lust und Laune wählen und die entsprechenden operativen Selbstverstümmelungen ohne elterliche oder  psychologische Beratung vornehmen lassen kann.

Scheinliberalisierungen ohne Anlass

Der Gesetzentwurf will diesen „Beschränkungen” nun endlich ein Ende machen. Bereits Vierzehnjährigen soll es künftig dann möglich sein, durch eine simple Behauptung, quasi in Form eines Sprechaktes, über die gerade gefühlte Geschlechtszugehörigkeit, beim Standesamt die gewünschte Registrierung zu erhalten. Damit können dann, wenn gewünscht, auch die „geschlechtsangleichenden Behandlungen“ beginnen, die komplett von den Krankenkassen übernommen werden müssen. Hierfür sollen dann jedoch weiterhin fachmedizinische Gutachten erforderlich sein.

Damit soll das bisher geltende Transsexuellengesetz von 1980 auf den neuesten Stand gebracht werde das Paus als „menschenverachtend und entwürdigend“ abqualifizierte. Wenn einem irgendetwas nicht mehr in den Kram passt, dann ist es gleich „menschenverachtend“ und „entwürdigend“. Begrifflich macht man es im besten Deutschland aller Zeiten heute nicht mehr unter diesen verbalhysterischen Generalklauseln, mit denen früher allenfalls die Nürnberger Gesetze oder der Schießbefehl an der Mauer charakterisiert hätte.

Buschmann sekundierte:

„Das geltende Recht behandelt die betreffenden Personen wie Kranke. Dafür gibt es keine Rechtfertigung.“ Weiter behauptete er: „In Medizin und Psychotherapie ist die Debatte längst entschieden.“

Bisher sind zur Erklärung einer Geschlechtsänderung zwei psychiatrische Gutachten als Vorbedingung erforderlich. Fortan sollen dafür keinerlei ärztliche Gutachten mehr verlangt werden. Wenn sich Eltern dem Wunsch ihrer vierzehnjährigen Kinder nach beliebiger Geschlechtswahl (und Änderung des Vornamens) verweigern, sollen Familiengerichte die Entscheidung im Sinne des „Kindeswohls“ treffen. Auch hier übernimmt also der Staat die faktische Vormundschaft der Kinder.

An naturrechtlichen Unmöglichkeiten ist nicht zu rütteln

Der an der Universität Hongkong lehrende Professor Uwe Steinhoff hat nun die ganze Absurdität dieser Gesetzesvorlage in einem Beitrag für die Neue Zürcher Zeitung (NZZ) aufgezeigt. So stellt er unter anderem die sich aufdrängenden Fragen, warum eigentlich „eine bloße Selbstauskunft über sein „gefühltes“ Geschlecht für einen Wechsel des Geschlechtseintrags reichen“ sollte und warum Krankenkassen „gesunden Menschen nur kosmetische Operationen“ bezahlen sollten.

Buschmanns Aussage,

„Freiheit heißt auch die Freiheit, man selbst sein zu können“, aufgreifend stellt Steinhoff fest, schon jetzt habe „ein Mann, der sich als Frau fühlt, die Freiheit, der zu sein, der er ist, nämlich ein Mann, der sich als Frau fühlt.“

Er habe „sogar die rechtliche Freiheit zu werden, was er nicht ist, etwa eine Frau. Kein Gesetz verbietet es ihm; es ist lediglich faktisch unmöglich, und daran kann das „Selbstbestimmungsgesetz“ auch nichts ändern.“  Das Gesetz könne auch nicht durch die von Buschmann vorgebrachte „Binsenweisheit“ gestützt werden, dass der Staat Menschen, deren „geschlechtliche Identität“ von ihrem biologischen Geschlecht abweiche, mit Respekt behandelt werden müssten.

„Diverse Ausweisdokumente“ würden jedoch „Geschlecht, Geburtsdatum und Geburtsort“ vermerken, „nicht diesbezügliche „Identitäten“ oder Gefühle.“ Der Bürger habe „so wenig Anspruch darauf, dass der Staat in Dokumenten über sein Geschlecht die Unwahrheit sagt, wie darauf, dass er über sein Geburtsdatum oder seinen Geburtsort lügt, ganz gleich, ob der Bürger sich zur falschen Zeit am falschen Ort im falschen Körper geboren wähnt oder nicht.“ Umgekehrt hätten jedoch Bürger „das Recht, nicht unter Androhung eines Bußgeldes dazu fremdbestimmt zu werden, anderer Leute Selbstbild entgegen der Realität zu bestätigen.“

Medialer Trans-Hype als Kindeswohlgefährdung

Auch die geradezu lächerliche Aussage von Paus, „Transfrauen sind Frauen“, spießt Steinhoff genüsslich auf, indem er darauf verweist, dass sich aus „den Duden-Definitionen von „Frau“ und „weiblich“ ergebe, dass „Transfrauen“ keine Frauen sind.“ Auch die von Paus unwirsch abgewiegelte Frage nach den Gefahren, die Frauen drohen, wenn Männer, die einfach nur  behaupten, sich als Frauen fühlen, auf sie losgelassen werden, beantwortet Steinhoff mit dem Verweis auf „internationale Erfahrungen und Kriminalitätsstatistiken.“  

Die von beiden Ministern ebenso brüsk bestrittene Gesundheitsgefährdung Minderjähriger ist, so Steinhoff, „aufgrund des medialen Trans-Hypes und weiterer Vorhaben der Koalition sehr wohl“ gegeben. Den Jugendlichen werde nämlich „nicht zuletzt vom öffentlich-rechtlichen Rundfunk eingeredet, dass ihr geschlechtsuntypisches Verhalten womöglich Ausdruck eines „Geborenseins im falschen Körper sei“, für welches es den vermeintlich kinderleichten Ausweg der „Transition“ gebe, welchen man nun schon ab vierzehn ganz „selbstbestimmt“ amtlich beginnen können soll.“

Dann werde „durch das „Gesetz zum Schutz vor Konversionsbehandlungen“ das therapeutisch gebotene kritische Hinterfragen der „Transidentifikation“ unter Strafe gestellt.“ Und schließlich werde, „wie im Koalitionsvertrag vorgesehen, die Strafausnahme für Eltern abgeschafft, sollten diese sich der kritiklosen Affirmation und der Transition verweigern.“ Dies sei „keine „Selbstbestimmung“, sondern eine ideologisch motivierte Entrechtung von Eltern auf Kosten der Kinder.“

FDP als Steigbügelhalter

Steinhoffs mit dankenswerter Klarheit vorgebrachte Kritik an dem Gesetz machen einmal mehr deutlich, dass auch hier die typisch grüne Ansicht, Realitäten durch bloße Behauptungen ändern zu können, Pate stand.

Die FDP zeigt sich nur noch als Steigbügelhalter, der die grüne Pseudoargumentation bereitwillig nachäfft. Welch ein grotesker legislativer, medialer und politischer Aufwand für die Frage nach dem gefühlten Geschlecht betrieben wird, zeigt auch die Tatsache, dass sich, in Deutschland, seit Ende 2018 die entsprechende gesetzliche Möglichkeit geschaffen wurde,

weniger als 400 Menschen ihr Geschlecht in „divers“ umändern ließen. Ein Wechsel zwischen weiblich und männlich oder umgekehrt, wurde bis 2021 genau 1.191-mal registriert. Wohlgemerkt: In einem 84-Millionen-Einwohner-Staat. Soviel zu Dringlichkeit, Relevanz und Tragweite."

Quelle: Wochenblick

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