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Zwölf Stämme - Ein Rückblick über die letzten zwei Jahre

Archivmeldung vom 05.09.2015

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 05.09.2015 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Polizeirazzia bei der Glaubensgemeinschaft „Zwölf Stämme“ im bayrischen Nördlingen. Bild: FOREF Forum für Religionsfreiheit Europa
Polizeirazzia bei der Glaubensgemeinschaft „Zwölf Stämme“ im bayrischen Nördlingen. Bild: FOREF Forum für Religionsfreiheit Europa

Aufgrund von Misshandlungsvorwürfen wurden vor genau zwei Jahren über 40 Minderjährige und Kinder der Glaubensgemeinschaft der Zwölf Stämme in Klosterzimmern und Wörnitz in staatliche Obhut genommen. Nun äußert sich die Gemeinschaft der "Zwölf Stämme" in einer Pressemitteilung darüber was mit den Kindern seit der Razzia 2013 passiert ist. Darin heißt es: "Die Kinder aus Klosterzimmern wurden in das Landratsamt DON gebracht und sofort amtsärztlich untersucht. Trotz intensiver Suche wurden keinerlei Anzeichen gefunden, die die Vorwürfe bestätigten und die staatliche Maßnahme rechtfertigten. Dieses Untersuchungsergebnis war den behördlichen Sprechern bei der anschließenden Pressekonferenz im LRA DON bekannt, als sie diese Maßnahme aus staatlicher Sicht darstellten. Den versammelten Medienvertretern wurde das amtsärztliche Untersuchungsergebnis allerdings nicht mitgeteilt. Ganz im Gegenteil, man schilderte ihnen ein wahres Horrorszenario, das man aufgrund vermeintlich glaubwürdiger Quellen erwartete."

Weiter heißt es in der Mitteilung: "Erwähnt wurden auch unzähligen Gespräche, in denen man Eltern dazu bringen wollte, von Züchtigungen Abstand zu nehmen. Jugendamtsmitarbeiter haben inzwischen selbst zugeben, dass so etwas nie statt fand.

Was aber statt fand war das Horrorszenario, allerdings nicht dort, wo man es erwartete und sorgfältig danach suchte, auf den Körpern und Seelen der in Obhut genommenen Kindern. Das Horrorszenario spielte sich in den Räumlichkeiten des LRA DON ab, als die Kinder merkten, dass sie nicht nach Hause entlassen würden, wie man ihnen auf der Fahrt dorthin versprochen hatte, sondern in Pflegefamilien und Kinderheime verbracht wurden. Beteiligte sprechen von schrecklichen Szenen und Schreien.

Die Masseninobhutnahme am 5. September 2013 war ein historisches Ereignis in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland. Vor 1945 kannte man solche Kollektivmaßnahmen gegen bestimmte religiöse oder ethnische Bevölkerungsgruppen unter dem Begriff 'Sippenhaft.' Was am 5. September 2013 in Klosterzimmern und Wörnitz geschah ist völkerrechtlich äußerst bedenklich, da es laut Völkerstrafgesetzbuch den Tatbestand des Völkermords erfüllt, vor allem im Lichte dessen, dass sowohl der Antrag des Jugendamtes als auch der Beschluss des Familiengerichts Nördlingen auf Sorgerechtsentzug für die Kinder der Zwölf Stämme Gemeinschaften außer Verallgemeinerungen kein spezifisches Fehlverhalten einer spezifischen Person oder Familie zuordnete.

§ 6 des Völkerstrafgesetzbuchs bezeichnet so eine Handlung als Völkermord: “Wer in der Absicht, eine nationale, rassische, religiöse oder ethnische Gruppe als solche ganz oder teilweise zu zerstören, […] ein Kind der Gruppe gewaltsam in eine andere Gruppe überführt,....”

Inzwischen kommen auch durch das Familiengericht Nördlingen bestellten Sachverständige in ihren psychologischen Begutachtungen zum selben Ergebnis, wie der Amtsarzt am Tag der gewaltsamen Inobhutnahme selbst: Die Kinder waren unbeschadet bei ihren Eltern.

Dass das Amtsgericht Nördlingen schnell handeln kann, hat Amtsgerichtsdirektor Beyschlag bei der Pressekonferenz am 5. September 2013 im LRA DON klar gemacht. Obwohl in Sorgerechtsverfahren ein absolutes Beschleunigungsgebot besteht, fragt man sich wie diese Aussage nach zwei Jahren Verfahrensdauer einzuordnen ist. Der ungewöhnlich lange Verfahrensgang, der mehrmals gerügt wurde und auch von der übergeordneten Instanz des OLG München als bedenklich angesehen wurde, weil hiermit durch die Entfremdung der Kinder neue Tatsachen geschaffen werden, sollte jeden kognitiven Menschen zum Nachdenken bringen. Der Eindruck verdichtet sich mehr und mehr, dass sowohl Jugendamt und Familiengericht auch nach zwei Jahren immer noch krampfhaft nach 'Beweisen' suchen, um ihre ursprüngliche Anträge und Beschlüsse zu rechtfertigen. Zu diesem Zweck werden inzwischen auch die Kinder massiv beeinflusst und gegen ihre Eltern und deren Glaubensüberzeugung und Lebensweise eingestellt um negative Aussagen über das Erziehungsverhalten in unserer Glaubensgemeinschaft zu bekommen.

Nach 2 Jahren Verfahrensverlauf vor den bayerischen Gerichten und unserer Erfahrung welche Bereitschaft der deutsche Staat hat sich an seine eigenen Regeln zu halten und welchen Stellenwert Grundrechte wie Elternrechte und das Recht auf ein Zusammenleben als Familie ohne staatliche Einmischung, Glaubens- und Gewissensfreiheit in unserem Lande haben, müssen wir also zum traurigen Fazit kommen, dass wir hier nicht mehr ein Leben in Verantwortung vor unserem Schöpfer führen können.

So brechen wir nach 20 Jahren Präsenz in diesem Land unsere Zelte ab, um in der Tschechischen Republik und anderen europäischen Nachbarländern eine neue Heimat zu finden. Wir hoffen dort wieder ein Zuhause für Familien zu schaffen, wo wir unbehelligt unser friedliches und gemeinschaftliches Leben nach Gottes Wort leben können. Die behördlichen Aktionen gegenüber Gemeinschaften der Zwölf Stämme in unseren europäischen Nachbarländern, die auch auf Betreiben der Bundesrepublik zu Stande kamen geben uns hierzu Hoffnung. Deutsche Behörden benachrichtigten Ende 2013 alle anderen Länder in denen die Zwölf Stämme zuhause sind über die Vorwürfe von Kindesmisshandlung. Hierauf wurden die jeweiligen Behörden in betroffenen Ländern aktiv. Aber obwohl die gleichen Vorwürfe vorlagen, wurde dort vorgegangen, wie es demokratische Verfassungen vorsehen:

In England kontaktierte das Jugendamt alle Familien, besuchte sie zuhause und räumte Bedenken in Gesprächen mit Eltern und Kindern aus dem Weg.

Obwohl auch Frankreich den Anschuldigungen im Rahmen einer Großaktion nachging, wurde Wert darauf gelegt jede Familie individuell zu behandeln. Das einzige Sorgerechtsverfahren, das nach dieser Aktion anstand, wurde im Eilverfahren geklärt und die Kinder konnten nach 2 Wochen zurück zu ihren Eltern.

In Spanien wurden Sorgerechtsverfahren zum Wohle der Kinder mit äußerster Diskretion behandelt und deshalb keine Informationen an die Presse oder Dritte weitergegeben.

Bei den Besuchen der tschechischen Behörden wurde deutlich, dass es dort noch normal ist. dass Eltern ihre Kinder zu Gehorsam und Respekt erziehen.

Wir beten trotzdem weiterhin, dass sich in Deutschland etwas ändern kann, damit die Zwölf Stämme in der Zukunft wieder hier leben können wie es uns in anderen rechtsstaatlichen Ländern möglich ist."

Mehr Informationen zu den Kinderschicksalen am 5. September auf der Website: http://news.zwoelfstaemme.de/

Quelle: Zwölf Stämme

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