Oldenburg: Kolonnenschieber verurteilt
Archivmeldung vom 15.10.2021
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Freigeschaltet durch Sanjo BabićDas Landgericht Oldenburg verurteilte bereits vergangenen August einen 42-jährigen Osteuropäer zu einer Haftstrafe von vier Jahren und elf Monaten ohne Bewährung. Die Tatvorwürfe setzten sich aus unterschiedlichen Kerndelikten zusammen: Betäubungsmittelkriminalität, Diebstähle und organisierte Schwarzarbeit.
Ausgangspunkt für die Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamts Oldenburg war die Überprüfung von drei offensichtlich bautätigen Arbeitnehmern im Rahmen einer LKW-Kontrolle im Juli 2018. Für die Zöllner der FKS ergaben sich aus der Befragung schnell erste Hinweise auf illegale Beschäftigung und Schwarzarbeit. In diesem Zusammenhang trat der nunmehr Verurteilte erstmals für den Zoll als Vorarbeiter in Erscheinung.
"Durch die weiteren Ermittlungen häuften sich die Verdachtsmomente, dass der Verurteilte als Kolonnenschieber organisierter Schwarzarbeit nachgegangen ist. Im engen Schulterschluss mit der Staatsanwaltschaft Oldenburg und der Landespolizei nutzten wir gemeinsam erfolgreich unsere feingliedrigen Ermittlungsmöglichkeiten," erklärt Frank Mauritz, Pressesprecher des Hauptzollamts Oldenburg, zum Ermittlungshergang.
Teil der Ermittlungen waren weitreichende Prüfungen von Geschäftsunterlagen, Durchsuchungsmaßnahmen, vielzählige Zeugenbefragungen sowie umfangreiche Auswertungen der sichergestellten Beweismittel.
Mauritz weiter: "Kolonnenschieber verfügen über einen ganzen Pool an Arbeiternehmern, den sie für angenommene Arbeitsaufträge einsetzen. Die Bezahlung Ihrer Arbeitskräfte erfolgt meist in bar, ohne dass Sozialversicherungsbeiträge oder Steuern abgeführt werden. Auch Mindestlöhne sowie arbeits- und aufenthaltsrechtliche Vorschriften bleiben meist vollkommen unbeachtet. Wir haben es hier also mit unterschiedlichen Erscheinungsformen der Schwarzarbeit zu tun. Das Ausmaß der Verstöße in diesem Fall setzte zusätzlich ein engmaschiges und straff organisiertes Netzwerk von Scheinfirmen und Auftraggebern voraus, um den Fiskus anhaltend zu täuschen."
Zur Vorspiegelung der Legalität ihrer Auftragsarbeiten, bedienen sich Kolonnenschieber der Dienste von Schein- oder Servicefirmen. Für eine Provision erstellen diese Firmen inhaltlich falsche Rechnungen, denen eine tatsächlich erbrachte Werkleistung nicht entgegensteht. Diese sogenannten Abdeckrechnungen versetzen den Kolonnenschieber auf den ersten ungeprüften Blick in den Stand eines rechtmäßig agierenden Subunternehmers.
"Meine Kollegen haben hier einen langen Atem bewiesen. Das Aufdecken von illegalen Netzwerken erfordert akribische Ermittlungsarbeit, da die wesentlichen Akteure und Scheinfirmen oft nur kurzzeitig Bestandteil des Beziehungsgefechts sind. Eine Nachverfolgung der wirtschaftlichen Zusammenhänge und Finanzbewegungen soll so erschwert werden," erklärt Mauritz weiter.
Mitte August 2021 kam es beim Landgericht Oldenburg zur Verurteilung des Kolonnenschiebers, der nachweislich eine Vielzahl Arbeitnehmer illegal beschäftigte und somit Steuern und Sozialversicherungsbeiträge in Höhe von 270.000 Euro hinterziehen konnte. Das Urteil setzt eine Haftstrafe von vier Jahren und elf Monaten ohne Bewährung fest. Einbezogen wurden dabei weitere Einzelstrafen aus einem Urteil des Landgerichts Aurich.
Quelle: Hauptzollamt Oldenburg (ots)