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Gesichtserkennung in Echtzeit durch Polizei: In immer mehr Bundesländern im Einsatz

Archivmeldung vom 10.08.2024

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 10.08.2024 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Mobiles Videoüberwachungssystem für Echtzeitüberwachung Bild: OptoPrecision
Mobiles Videoüberwachungssystem für Echtzeitüberwachung Bild: OptoPrecision

Nur kürzlich wurde in Brandenburg bekannt, dass die Polizei ein sächsisches System nutzt, das Gesichtserkennung in Echtzeit ermöglicht. Nachdem es in Sachsen erstmals zum Einsatz kam, verbreitet sich diese Technologie zunehmend, ohne dass eine umfassende gesellschaftliche Debatte über ihre Anwendungsgrenzen geführt wird.

Es handelt sich um eine Technologie, die vielen Menschen noch unbekannt ist: die Gesichtserkennung in Echtzeit. In Brandenburg wird nun ein System eingesetzt, das ursprünglich in Sachsen entwickelt wurde. Es ist in unauffälligen Einsatzfahrzeugen installiert, die am Straßenrand positioniert sind, um die Gesichter von Passanten zu scannen und diese mit einer Datenbank abzugleichen.

Bereits zuvor war bekannt geworden, dass vergleichbare Systeme in der Grenzregion zu Polen – konkret in Görlitz und Zittau – genutzt werden. Angeblich erfolgt der Abgleich lediglich mit einer speziellen Datenbank, die ausschließlich Daten umfasst, deren Erfassung auf einem Gerichtsbeschluss beruht. Eine verlässliche Kontrolle zur Überprüfung dieser Behauptung existiert jedoch nicht.

Für die Mehrheit der deutschen Bevölkerung dürfte es kaum präsent sein, dass solche Abgleiche inzwischen in nahezu Echtzeit stattfinden können. Laut Informationen haben einige Bundesländer – darunter Nordrhein-Westfalen, Brandenburg, Niedersachsen, Baden-Württemberg und Berlin – solche Systeme bereits implementiert. Die zuständigen Polizeibehörden berufen sich hierbei häufig auf Paragraphen, die bereits in der Vergangenheit für Rasterfahndungen herangezogen wurden, wie die Berliner Staatsanwaltschaft im April des vergangenen Jahres erwähnte.

Das Unternehmen, das die Fahrzeuge geliefert hat, erklärte 2021 die Einführung dieser Systeme in Sachsen und beschrieb den Einsatz folgendermaßen: "Als 'mobiles Super-Auge' wird das neue mobile System bezeichnet, denn dank modernster Technik, hochauflösenden Kameras und Beleuchtungstechnologie lassen sich Kennzeichen und Personen auch hinter Windschutzscheiben bei allen Lichtverhältnissen und Wetterbedingungen zuverlässig erkennen."

Nachdem im Juni bekannt wurde, dass die Polizei in Niedersachsen ebenfalls ein solches System nutzt, gab die Polizeibehörde in Hannover an, dass die Daten nicht in Echtzeit ausgewertet werden und dass nach 96 Stunden nicht mehr benötigte Daten "automatisch und unwiderruflich gelöscht" würden. In Berlin hingegen fanden die Auswertungen in Echtzeit statt. Die Polizeidirektion Hannover merkte an, dass dies sogar auf Basis eines qualitativ hochwertigen Fotos aus sozialen Medien möglich sei.

In Brandenburg wurde nun erklärt, dass das System "bei Eigentumsdelikten, aber auch zur Aufklärung von Enkeltrick-Betrugsfällen, Raubstraftaten, grenzüberschreitender Kriminalität und Drogenkriminalität" zum Einsatz kommen könne. Voraussetzung sei jedoch ein richterlicher Beschluss.

Die Frage, ob solche Beschlüsse tatsächlich eine ausreichende Rechtsgrundlage bieten, um die Daten unbescholtener Bürger zu überprüfen, bleibt fraglich. Eine im Jahr 2022 durchgeführte Überprüfung der Kennzeichenspeicherung an einer Autobahn in Brandenburg wurde bereits für rechtswidrig erklärt; zuletzt umfasste die Datenbank circa 40 Millionen Fahrzeugfotos.

Die aktuelle Anzahl der eingesetzten Systeme lässt vermuten, dass die Kosten hierfür noch hoch sind, sodass ein flächendeckender Einsatz momentan nicht vorstellbar ist. Doch wie bei all diesen Technologien könnte sich dies schnell ändern. In einem solchen Fall gewinnen Fragen zur tatsächlichen Löschung nicht verwendeter Daten, zu den spezifischen Straftaten, bei denen diese Systeme eingesetzt werden dürfen, sowie zur Nutzung der zugrunde liegenden Datenbanken eine ganz neue Dimension. Es ist durchaus denkbar, dass solche Systeme auch von Institutionen wie dem Verfassungsschutz genutzt werden könnten, was zu einer vollständigen Überwachung der Teilnehmer bestimmter Veranstaltungen führen könnte.

Quelle: ExtremNews

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