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"Nur Gott kann berufenen Polizeibeamten entlassen!"

Archivmeldung vom 10.09.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 10.09.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Dieter Schütz / pixelio.de
Bild: Dieter Schütz / pixelio.de

Was ist bloß los in diesem Land? In Deutschland wurde in den letzten Jahren ein Weg eingeschlagen, der augenscheinlich immer mehr zu einer Spaltung führt, die durch alle Schichten der Bevölkerung geht und täglich an Dynamik zunimmt. Es werden Leute, die auf Fehler im System Hinweisen, als Reichsbürger denunziert und in die rechte Ecke gestellt. Selbst vor der Polizei macht diese Entwicklung keinen Halt, wie der nachfolgende Brief, den die ExtremNews Redaktion von der Ehefrau eines Polizisten zugeschickt bekam, zeigt.

In ihrem unveränderten Originaltext, den die Redaktion unter "legata sophia" bekommen hat, ist zu lesen: "Ich Bin die Ehefrau eines berufenen Polizeibeamten und Rechtgelehrte an einer Akademie. Seit 2016 wird Unsere Familie durch die Bediensteten in den Behörden, dem Dienstherrn als Polizei- und Justizverband zu „Reichsbürgern“ öffentlich verbrannt. Mein Ehemann wurde deshalb suspendiert. Wir haben keine Ahnung was ein Reichsbürger ist, doch der Polizeiverband TRIER hat den Reichsbürger selbst fingiert und gemacht.

Richtig ist, daß Ich als Ehefrau systemkritisch bin, Mich fürs Menschenrecht einsetze, Meine Berufung im Zivilschutz leiste, da tagtäglich Menschenrechtverletzungen in Deutschland verübt werden, wie Mir von zahlreichen Opfern berichtet worden ist. Deswegen hat der Polizeiverband die Feind- und Streithandlungen sowie die bewaffneten Konflikte gegen Uns vollzogen, die Meine Berufung betrifft. Das wurde in den Ermittlungen, -die mit Verstoß gegen das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung und Raub von existenziellen Gegenständen-, durch die Polizeigewalt bestätigt. Diese Tatsachen sind unbestritten und wahr.

Damit wird Mein Ehemann der Sippenhaftung wegen Meiner Berufung unterzogen. Hier ein kleiner Exkurs, den ich zur Sippenhaft im Internet gefunden habe, der es auf den Punkt bringt:

„Sippenhaft ist ein weiter, grauer, eher schwarzer, Bereich innerhalb der Rechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland. Eine genaue juristische Definition ist nicht zu finden, kein Paragraph im Dschungel der Gesetze sagt dazu etwas aus. Sippenhaft ist geächtet. Fertig aus. Von wegen. Still und leise ohne das Kind beim Namen zu nennen wird in Deutschland immer mehr Sippenhaftung begangen. Beamte, ja selbst deutsche Richter bringen es fertig humane Gesetze zu verdrehen und als Grundlage für Sippenhaft zu missbrauchen. Naja, Menschen sind halt erfinderisch wenn sie sich einen Vorteil verschaffen wollen.
Link: http://sippenhaft.net/was%20ist%20sippenhaft.htm

Der Polizeiverband TRIER hat diese Situation gegen Uns selbst herbeigeführt, denn der Polizeipräsident hat eine ganz andere und satanistische Weltanschauung im Gegensatz zur Präambel, Unserem Glaube „... im Bewußtsein Unserer Verantwortung vor Gott und den Menschen“ von Mir und Meinem Ehemann.

Während Mein Ehemann Seinen Eid „so wahr Mir Gott helfe“ geleistet hat, in dem Gottherr am 6. Tag (1.Mose 1,24-31) den Menschen erschuf und ihn auf Garten E(r)den, auf den Mutterboden setzte, erklärt die IPA (International Police Association) im Polizeipräsidium Trier, daß ihr Phantasie-Gott der POLIZEI am 6. Tag den Prototypen POLIZIST erschaffen habe, der denken kann.
Link: http://ipa-trier.de/Startseite_Homepage/Schopfungsgeschichte/schopfungsgeschichte.html

In den weiteren Ausführungen dieser Sekte oder Idiotologie wird weiterhin erklärt, daß der POLIZIST die Nähe zu Reichsbürgern, -die identisch in den Ermittlungsakten mit Reichsdeutschen gleichgesetzt werden-, suchen soll, wenn man in TRIER überleben will.
Link: http://ipa-trier.de/Startseite_Homepage/Uberleben_in_Trier/uberleben_in_trier.html

Im ersten Gespräch zwischen dem Polizeiverband und Meinem Ehemann, welches als freundschaftlich kollegial bezeichnet wurde, wo es keine Rechtbelehrung gab, -nichts Schriftliches und auch nichts Mündliches, wurde die Gültigkeit Unserer Heiligen Ehe durch Meinung von einer anwesenden „Kollegin“ wegen Abgabe der Ausweisdokumente bezweifelt.

Jedoch heißt es im Evangelium nach Matthäus, Kapitel 19, 19,3-6

3 Da kamen Pharisäer zu ihm, die ihm eine Falle stellen wollten, und fragten: Darf man seine Frau aus jedem beliebigen Grund aus der Ehe entlassen?

4 Er antwortete: Habt ihr nicht gelesen, daß der Schöpfer die Menschen am Anfang als Mann und Frau geschaffen hat

5 und daß er gesagt hat: Darum wird der Mann Vater und Mutter verlassen und sich an seine Frau binden und die zwei werden ein Fleisch sein?

6 Sie sind also nicht mehr zwei, sondern eins. Was aber Gott verbunden hat, das darf der Mensch nicht trennen.

Jedoch ist Unsere Heilige Ehe ein Individualvertrag (§ 305b BGB) und geht allen anderen Verträgen vor. Ehe und Familie stehen unter besonderem Schutz. Und ohne Arbeit, -zur Existenzsicherung nach dem Heimatrecht-, ist die Familie zerstört.

Der Mensch, den Gott erschaffen hat, ist keine Person. Mein Ehemann wurde vorab, durch Vermutung verschuldet durch Polizei- und Justizverband öffentlich in den Medien, -und innerhalb der Behörden-, in Folge wegen massiv und länger einwirkenden Rechtverletzungen posttraumatisch krank gemacht, weil die Wahrheit verleugnet wird. Unser Leumund wurde öffentlich durch Rufmord ins Absurde irreparabel geschädigt, und auch die Familienzugehörigen wurden dadurch schwer traumatisiert. Weiterhin werden Wir durch die Bediensteten in den Behörden unter Anwendung der weißen Folter traktiert.

2016 hat Mein Ehemann pflichtgemäß remonstriert, weil Er vom Polizeipräsidenten wissen wollte, wie Er sich nach Recht und Gesetz ordentlich in Bezug auf die HandlungsEMPFEHLUNGEN zu „Reichsbürgern“ verhalten soll, um nicht gegen Seinen Eid strafbar zu handeln. Die Antwort blieb bis zum heutigen Tage aus.

Ihm wird verfassungswidriges Verhalten vorgeworfen, jedoch stellen Wir Uns täglich die Frage, aus welcher Tatsache dieser Vorwurf begründet wird. Stattdessen wurden „sogenannte Tatsachen“ in der Fiktion des Dienstherrn als FAKT für die öffentliche Verleumdung fingiert.

Hingegen konnten Seine Kollegen nur die ordentliche Dienstverrichtung bestätigen sowie, daß Sein Verhalten stets korrekt zu Vorgesetzten, Kollegen und Bürgern war und Er eben gewissenhafter Polizist mit Leib und Seele ist. Davon will aber Keiner mehr etwas wissen. Trotz gutem Willen und dem inzwischen gegen Uns zahlreich begangenen Vertrauensbrüchen und Straftaten ging der Polizeiverband TRIER zu weit, denn gegen Meinen Ehemann wurde ein Verfahren beim Verwaltungsgericht TRIER angesetzt.

Mein Ehemann ist natürlich beim Verwaltungsgericht TRIER nicht erschienen, weil Wir auf Fragen keine Antworten erhalten haben. Polizei- und Justizverband TRIER feiern sich als Sieger und bringen ihre Meinung zu Unserer Rufschädigung in die Öffentlichkeit, ohne die Zuständigkeit geklärt zu haben. Ein Verwaltungsgericht ist für verfassungsrechtliche Streitigkeiten absolut unzuständig. Und das Verwaltungsgericht ist eben nur für Streitigkeiten nichtverfassungsrechtlicher Art in § 40 VwGO offensichtlich zuständig. Die Zuständigkeit des Verwaltungsgericht kollidiert absolut mit den behaupteten Vorwürfen, da sie Meinem Ehemann verfassungswidriges Verhalten und Verfassungsuntreue vorwerfen.

Hinzu kommt, daß das Land Rheinland-Pfalz, der Polizeiverband TRIER – vertreten durch den Polizeipräsidenten – gar nicht prozeß-, haft-, insolvenz-, recht- und klageberechtigt sind, da es an der Grundrechtberechtigung und Grundrechtbefugnis der Verbände juristischer Personen mangelt, wie es durch das Bundesverfassungsgericht (BVerfGE 1 BvR 1766/2015) festgestellt wurde.

Das Verwaltungsgericht TRIER ist ebenfalls nicht Grundrecht berechtigt und nicht Grundrecht befugt somit folglich ist es derselben verboten über das Grundrecht zu bestimmen (BVerfGE 1 BvR 1766/2015) . Jedoch wurde das trotz mehrfacher Rüge mißachtet, nach alter Manier, wie eben mit sogenannten Reichsbürgern in diesem Land nach HandlungsEMPFEHLUNG verfahren wird. Das Neutralitätsgebot ist verletzt, denn ohne Zuständigkeit keine Meinung (Urteil).

Aus diesem Grund wurde gegen das gesamte Verwaltungsgericht TRIER eine einstweilige Verfügung und sofortige Beschwerde wegen UN-Zuständigkeitsanfechtung erhoben.

Mein Ehemann wurde 2016, -in Bezug auf diverse Anschuldigungen- durch Zwangsversetzung von der Polizeiinspektion zu einer benachbarten Polizeiinspektion in den Innendienst versetzt, und in Folge hat Er im rechtlichen und berechtigten Interesse sowie mit mündlicher Erlaubnis Seines Vorgesetzten die Ihn betreffenden Dokumente für die neue Stelle mitgenommen. Doch Er ist wegen dem Vertrauenschutzverlust, den ständigen Denunzierungen und Diffamierungen des Polizeiverbandes TRIER durchgehend erkrankt und somit nicht mehr dienstfähig, denn Er wurde durch Polizeiinformationen an die Presse öffentlich Vorverurteilt und in Verruf gebracht. Es entstand ein erheblicher Vertrauensschaden. Die öffentlichen Folgen sind ohne ein Verschulden durch den Rufmord so dicht, hart und lang, genug und immer noch gegenwärtig, um schwerste Verletzungen bei Meinem Ehemann und bei den Familienzugehörigen auf Dauer zu verursachen. Er ist auf Grund und in Folge des Verrufs, als Berufungsschaden (Rufmord) inzwischen erwerbsunfähig.

Die Gegendarstellung Meines Ehemannes vom 27.08.2018 zu der Meinung der Verantwortlichen des Verwaltungsgerichts TRIER wurde seitens der Medien gegen das Recht auf Gegendarstellung nicht veröffentlicht. Dies wird von den Medien einfach boykottiert. Die Gegendarstellung wurde zwar wohl gelesen, aber nur dahingehend gebraucht, um detailreicher gegen Meinen Ehemann negativ zu berichten.

Es wurden indessen über die Medien Artikel verbreitet, wo Mein Ehemann als „Beschuldigter“ betitelt wurde. Selbst der Pressesprecher des Polizeiverbandes TRIER hat diese wahrheitswidrige Betitelung vorsätzlich benutzt, wie dies in den Medien zitiert wird. Die Betitelung „Beschuldigter“ suggeriert ein Strafverfahren. Es gibt kein Strafverfahren! Die Medien haben zudem vorgetäuscht, daß Mein Ehemann eine Erklärung abgegeben hätte, jedoch hat Er nie mit den Medien irgendeine Berührung gehabt.

Die öffentliche Verwendung des Ausdrucks ‚Reichsbürger‘ in den Behörden ist rechtswidrig, also auch das Verwaltungsgerichtsverfahren, da die Verwendung dieses Ausdrucks ebenfalls als Schmähbegriff in den Rechtvorschriften im Überleitungsvertrag (BGBl. 1955 11 S. 405) verboten wurde, und zwar im „Law Nr. 1“, Gesetz vom 20.09.1945, erlassen in Berlin (COEL/P(45/40) des CONTROL COUNCIL, REPEALING OF NAZI LAWS. Unter dieses Dekret fiel auch (I) REICH CITIZENSHIP LAW (Reichsbürgergesetz) of 15 September, 1935, RGBL.1/1146 Article III.

Die Rechtsvorschrift im Überleitungsvertrag besagt auch, das gerichtliche Entscheidungen, keine Rechtsvorschriften sind (Art. 3 ÜLV). Die Präambel, -„im Bewußtsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen“-, ist eine Rechtvorschrift. Der Verwaltungsakt (gemäß § 42 VwGO, §§ 43, 44 VwVfG, Art. 1-2 ÜLV, Art. 24, 25 GG) ist nichtig (§ 44 (2/5) VwVfG, § 42 VwGO), denn die Bezeichnung „Reichsbürger“ ist ein völkerrechtlicher Straftatbestand.

Der Vertrag von Meinem Ehemann mit dem Polizeiverband TRIER war der Eid auf das Grundgesetz, in dem das Grundgesetz auf das Grundrecht in der Rechtanbindung auf die Präambel im Bewußtsein Seiner Verantwortung auf Gott und den Menschen, und nicht „Prototyp POLIZIST“ verpflichtend ist, so daß eine vorrangige Anfechtung im Prozeß vorliegt, wenn eine Willenserklärung durch arglistig-heimtückische durch Tarnung Täuschung in geheimen Scheingeschäften derselben erfolgte.

Selbst wenn jemand ein Reichsbürger sein sollte, kann dies auf Grund verfassungrechtlicher Feind- und Streithandlungen nicht vor dem Verwaltungsgericht TRIER, aus absoluten Prozeßhindernissen (gemäß § 2 VwVfG, §§ 40, 173 VwGO, § 41 ZPO) kraft Ausschluß durch Gesetz in der UN-Zuständigkeit, verhandelt werden, denn der Glaube ist frei.

Neben Ausschluß kraft Gesetz durch Parteilichkeit wurde die Öffentlichkeit, -die öffentliche Ordnung-, durchlaufend von Anfang an verletzt, -indem die Vertraulichkeit der Vermutung als fiktionaler Akt des Reichsbürgers verbreitet wurde-, um eine Meinung in der Öffentlichkeit gegen die Wahrheit als Indiz zu erzeugen. So wurden fiktionale Tatsachen gegen die Wahrheit, der Prototyp „Reichsbürger“ vom Prototyp POLIZIST geschaffen. So wurde die Lüge zur fiktionalen „Wahrheit“ fabuliert (FAKT).

Laut Erklärung des Bundesinnenministeriums gibt es in Wirklichkeit keine Reichsbürger oder Prototyp „Reichsbürger“, und wenn sind die Behörden (gemäß § 112 BpersVG, § 2 VwVfG) für diese „Reichsbürger“ unzuständig.

Auch die Richterin oder der Richter haben in öffentlicher Sitzung eines Gerichts folgenden Eid zu leisten:

„Ich schwöre, das Richteramt getreu dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, getreu der Verfassung für Rheinland-Pfalz und getreu dem Gesetz auszuüben, nach bestem Wissen und Gewissen ohne Ansehen der Person zu urteilen und nur der Wahrheit und Gerechtigkeit zu dienen, so wahr mir Gott helfe.“

Auch dieser Eid ist eine Täuschung im absoluten Recht, denn in der Justiz ist Justizia die Göttin. Gegen die Präambel wird Abgötterrei in den Verbänden praktiziert! Recht- und Geisteswissenschaften sind Pseudo-Wissenschaften. Hier treffen also verschiedene Sekten oder Idiotologien auf den Monotheismus von Meinem Ehemann, der Glaube an einen einzigen Gott, der die Existenz anderer Götter ausschließt, denn man kann nur einem Gott dienen.

Die Folge von Abgötterei gegen die Heiligen Gebote ist Blasphemie und Götzenanbetung sowie die Verletzung der Heiligen Genesis und der Präambel. Das ist Verfassunghochverrat. Die den Menschen garantierten Rechtschutzvorschriften der Präambel, das Grundrecht und das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland lauten:

"Im Bewußtsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen, von dem Willen beseelt, als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen,......"

und die Landesverfassung von Rheinland-Pfalz, wo sich im Vorspruch dazu bekannt wird:

"Im Bewusstsein der Verantwortung vor Gott, dem Urgrund des Rechts und Schöpfer aller menschlichen Gemeinschaft, von dem Willen beseelt, die Freiheit und Würde des Menschen zu sichern,.... "

wurden absolut verletzt. Mein Ehemann, als berufener Polizeibeamter im Heiligen Auftrag kann von niemand anderem aus Seiner Berufung entlassen werden als von Gott Selbst. Dies haben die Richterinnen und Richter auch durch ihren eigenen Eid geschworen, aber durch ihre öffentliche Meinung verletzt, in dem sie Meinen Ehemann aus dem berufenen „Gottes – Dienst“ absolut rechtwidrig entlassen haben wollen. Das kann nicht Gottes- Auftrag sein!

Die Berufung zum Polizeibeamten basiert nicht auf die Anerkennung eines Polizeiverbandes, sondern auf den Eid auf das Grundgesetz in der Rechtanbindung an die vorrangigen Grundrechte, Menschenrecht und Menschenwürde durch die Präambel. Das Verwaltungsgericht TRIER ist wegen der Rechtspaltung und öffentlichen Grundordnung nicht berechtigt und nicht befugt über Grundrechtentscheidungen zu bestimmen (BVerfGE 1 BvR 1766/2015) , da Individualverletzungen (in § 40 VwGO) die Zuständigkeit kraft Gesetz verbieten.

Die Polizeiberufung, -nicht der Polizeiberuf-, basiert auf das Grundgesetz in Rechtanbindung an die Grundrechte, Menschenrecht, Menschenwürde und die Achtung und Wahrung der transzendenziellen Präambel, im Bewußtsein der Verantwortung vor Gott und den Menschen. Das transzendente Sein des Gottvater auf Mutterboden erlaubt keine Trennung zwischen Sich und Seiner Schöpfung.

Da der Polizeiverband TRIER und das Verwaltungsgericht TRIER verschiedene Abgötter haben und nicht mit dem Gottvater im Zusammenhang stehen, handelt es sich (gemäß Art. 6, 42 EGBGB) um verschiedene Recht- und UN-Rechtkreise.

Mein Ehemann ist zum Termin beim Verwaltungsgericht TRIER am 14.08.2018 nicht erschienen, begründet darin, daß sich das Verwaltungsgericht entäußert hat. Außerdem hätte Er Seinen Eid verletzt und den Abgöttergetriebenen erlaubt gegen Seinen Gottvater zu urteilen. Mit der einstweiligen Verfügung zur Regelung eines einstweiligen Zustandes, die dem Verwaltungsgericht TRIER zugestellt worden ist, soll dieser Zustand geregelt werden.

Und jetzt noch eine Botschaft an alle berufenen Kollegen im Polizeidienst:

Liebe berufene Beamte, steht zu Eurem Eid, denn wer schweigt stimmt den Abgöttergetriebenen zu. Ich weiß es nur zu gut, dazu gehört eine Menge Mut. Jeder der das Schweigen über rechtwidrige Taten bricht, kann nachts reinen Gewissens mit Gottes Segen zu Bett gehen.

Und wenn Gott Euch später einmal fragt: „Und was hast Du getan?“ dann hoffe ich das Du Berufener nicht mit gesenktem Haupt antworten mußt: „Ich habe geschwiegen, wo ich sprechen konnte und mußte!“

Die aufgewachten Menschen werden Euch feiern, wenn Ihr rechtzeitig hervortretet. Ist die Zeit abgelaufen und das Spiel abgepfiffen, dann ist Niemandem mehr zu helfen, auch Euren Familien nicht, weil keiner mehr da ist, der noch aufstehen kann und spricht.

Holt Euren Eid aus der Mottenkiste raus und sprecht ihn täglich auf, denn das ist Euer wirklicher Vertrag im Heiligen Auftrag. Ruft ihn Euch in Erinnerung zu jedem Einsatz, wo ihr Berufenen Euren Heiligen Auftrag ausführen dürft, prägt ihn Euch gut ein:

„...so wahr mir Gott helfe“.

Wir erwarten Euch auf der schutzgebenden Arche vor der Sinn(es)flut, die Ihr viel besser kennt als jeder andere hier in diesem Land, wo Euch andere Abgottgetriebene zum schweigen bringen.

Nur Gottvater kann Berufene aus der Berufung entlassen – sonst niemand!"

„Gottvater vergib ihnen, und laß sie wissen, was sie tun!“

Wahrheit im UN-Recht tut weh!
Recht muß UN-Recht nicht weichen."

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