Ukraine-Kritik verboten: Demo-Redner in Hannover von Polizei abgeführt - Strafanzeige gegen Polizei
Archivmeldung vom 31.05.2022
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Freigeschaltet durch Sanjo BabićIn Deutschland gerät die Meinungsfreiheit immer mehr unter die Räder – und auch wenn die Corona-Maßnahmen derzeit suspendiert sind, so sind die polizeistaatlichen Reflexe gegen missliebige Oppositionelle dieselben wie während der Demonstrationsverbote der vergangenen zwei Jahre. Dies berichtet das Magazin "Wochenblick.at".
Weiter berichtet das Magazin: "Am 14. Mai wurde der Ulmer Kommunikationsberater Dr. Daniel Langhans bei der Hannoveraner Demonstration, zu der Gruppe „Querdenken 511“ aufgerufen hatte, nach knapp fünf Minuten durch Polizeibeamte von der Bühne abgeführt – nachdem er sich kritisch über die Ukraine und zugleich „pro-russisch“ geäußert hatte.
Grundsätzlich kann man zum polarisierenden Thema des Ukraine-Krieges ja unterschiedlicher Ansicht sein. Doch das, was in Hannover mit Langhans geschah, zeigt die himmelschreiende Diskrepanz zwischen Anspruch und Wirklichkeit, was Rede- und Versammlungsfreiheit im demokratischen Musterland Deutschland anbelangt. Auch wenn sich Langhans kein Blatt vor den Mund nahm, so waren seine Aussagen völlig unzweifelhaft durch die Meinungsfreiheit gedeckt. Es sei ein „dreckiger Nationalsozialismus, der in der Ukraine den Ton angibt“, erklärte er in ersichtlicher Rage.
„Verbotene“ Äußerungen über Russland und die Pandemie
Auch zum fortdauernden Bestreben einflussreicher globalistischer Kreise, die künftige Pandemie-Politik zu zentralisieren, fand Langhans unverblümte Worte: Das, was man seit zwei Jahren „auf der medizinischen, epidemiologischen Ebene“ versuche, „nämlich mit einem Pandemie-Vertrag der WHO”, sei nichts anderes als der Versuch, „eine Weltdiktatur einzuführen”. Diese autoritären Tendenzen sollten überall eingeführt werden – und nun auch „über militärische Mittel, auf territorialer Ebene, auf der ganzen Welt, speziell mit Russland.“ Dabei habe man sich jedoch „mit dem russischen Präsidenten einen Gegner ausgesucht, der zu stark ist.“
Anscheinend war damit für die Ordnungsmacht in Hannover der Tatbestand eines Gesinnungsverbrechens und/oder von Defätismus bereits erfüllt: Unmittelbar nach diesen Worten wurde Langhans – bewusst „medienwirksam” – von der Bühne geholt und von der weiteren Teilnahme an der Veranstaltung ausgeschlossen. Zudem wurde eine Anzeige wegen Ordnungswidrigkeit gegen Langhans erstattet.
Dass es sich um keine Willkürentscheidung, sondern um eine von langer Hand vorbereitete Meinungsunterdrückung handelte, die in ähnlicher Form in vielen deutschen Städten exekutiert wird, zeigt ein Blick in den Auflagenbescheid der Stadt Hannover zu der bewussten Demonstration. Darin war unter anderem festgelegt worden, es sei ausdrücklich „untersagt, den aktuellen Kriegs Russlands in der Ukraine zu billigen“, da „Angriffskriege (…) ihrer Schwere nach eine offenkundige Verletzung der Charta der Vereinten Nationen darstellen.“
Willkommen im Deutschland der Denk- und Redeverbote
Im Land des betreuten Denkens, der Volkserziehung und der unfehlbaren obrigkeitsstaatlichen Wahrheiten bestimmt der Staat, was wie einzuordnen ist: Bei dem russischen Krieg in der Ukraine handele es sich um einen solchen Angriffskrieg, so die Hannoveraner Behörden, und dessen „Billigung” stelle daher eine Störung des „öffentlichen Friedens“ dar – zum einen, weil Russland und „andere Staaten mit ähnlicher politischer Ausrichtung“ sich „bestärkt fühlen“ und man „daher stärker als bisher mit Angriffskriegen, die zumindest mittelbar auch Deutschland in Mitleidenschaft ziehen würden, rechnen muss“; zum anderen, weil sich „in Hannover mittlerweile eine erhebliche Zahl an geflüchteten Menschen aus der Ukraine“ befinde, für die in der Bevölkerung „ganz überwiegend eine große Solidarität und Hilfsbereitschaft“ bestehe. Daher sei eine Billigung des russischen Krieges in der Ukraine auch vor diesem Hintergrund dazu angetan, den öffentlichen Frieden zu stören.
In diesem Kontext ist es zunächst einmal als fragwürdig zu bezeichnen, ob Langhans den russischen Krieg überhaupt „gebilligt” hat. Das, was er sagte, gibt diese Einschätzung jedenfalls nicht her – und was er vielleicht noch hätte sagen wollen, bleibt spekulativ, da er seine Ausführungen nicht mehr beenden konnte.
Zudem stellt sich auch hier einmal mehr die Frage nach der Verhältnismäßigkeit des staatlichen Eingreifens: Wenn Islamisten weitgehende Narrenfreiheit genießen, launige Linke öffentlich übers Reichen-Erschießen scherzen und Antifa-Schergen unbehelligt Hass- und Gewaltaufrufe gegen Polizei und „Rechte“ ausstoßen, müssen sie bislang garantiert nicht damit rechnen, von der Polizei öffentlich abgeführt zu werden. Schon insofern, was die Wahl der Mittel betrifft, scheint der Einsatz gegen Langhans – der seine Entfernung von der Bühne zudem widerstandslos hinnahm – grotesk überzogen.
Unverhältnismäßig und willkürlich
Langhans selbst erklärte nun in einer Pressemitteilung, dass er am letzten Mittwoch Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft Hannover gestellt habe. Er nannte das Verhalten der Polizisten, die ihn von der Bühne in Hannover geholt hatten, unangemessen und bezeichnete es als „klaren Fall der Zensur“, der „so nicht stehen bleiben dürfe.“ Die Polizei sei für die ordnungsgemäße Durchführung von Demonstrationen zuständig, nicht aber „für die Zensur von Meinungen auf der Bühne.“
Neben anderen verletzten Normen sieht Langhans „in dem Verhalten auch die vorsätzliche Störung einer Demonstration nach § 21 Versammlungsgesetz.“ Auch die von den Einsatzkräften vorgebrachte Rechtfertigung des Passus über den Ukraine-Krieg lässt Langhans, nach anwaltlicher Konsultation, nicht gelten, da „die Freiheit der Meinungsäußerung über jeden Auflagenbescheid“ stehe. Weiter führte Langhans aus: „Der Schutz der freien Meinungsäußerung durch das Grundgesetz ist unmittelbarer Ausdruck der unantastbaren Würde des Menschen. Denn die Freiheit des Denkens ist mit der Freiheit des Wortes untrennbar verbunden. Wenn wir deren Verletzung heute hinsichtlich des Ukraine-Krieges zulassen – werden wir dann morgen mit Polizeigewalt daran gehindert werden, auch in Bereichen wie Gender, Klima, Corona, Affenpocken usw. den regierungsamtlichen Narrativen zu widersprechen?“
Nochmals: Es geht hier nicht um einseitige Parteinahme, sondern um Grundrechte. Langhans ist in der Vergangenheit durchaus mit Äußerungen aufgefallen, die man als fragwürdig bis teilweise abseitig bezeichnen könnte. Doch das spielt keine Rolle: Unabhängig von Inhalten geht es hier nicht um die Sinnhaftigkeit seiner Meinungen (die auch nicht beleidigend oder sonst wie justiziabel vorgebracht wurden) – sondern um das Recht, selbst aus Sicht der „Mehrheitsgesellschaft“ Abwegiges unter dem Schutz des Grundgesetzes von sich zu geben. Es bleibt nun abzuwarten, ob dies bei einem bevorstehenden Gerichtsverfahren auch so gewertet wird – oder ob eine willkürliche, gesinnungspolizeiliche Verordnung der Stadt Hannover höher gewichtet wird."
Quelle: Wochenblick