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Schlaglöcher im Frühjahr: Wer zahlt für Schäden am Fahrzeug? Kfz-Experte gibt Tipps zur Prävention und zum Umgang mit der Versicherung

Freigeschaltet am 24.03.2025 um 08:31 durch Mary Smith
Bild: ACE Auto Club Europa
Bild: ACE Auto Club Europa

Mit Frühlingsbeginn treten witterungsbedingt vermehrt Schlaglöcher auf deutschen Straßen auf. Diese können erhebliche Schäden an Fahrzeugen verursachen und stellen Autofahrer vor die Frage: Wer zahlt für die Reparaturen? Die Verti Versicherung AG liefert die wichtigsten Fakten rund um das Thema Schlaglöcher und gibt wertvolle Tipps für Versicherungsnehmer.

Schlaglöcher: Eine Gefahr für Fahrzeuge und Fahrer

Schlaglöcher stellen eine erhebliche Gefahr für alle Verkehrsteilnehmer dar. Während Autofahrer meist mit Sachschäden wie kaputten Reifen und Felgen davonkommen, können Motorrad- und Fahrradfahrer schwer verunglücken, wenn sie ein Schlagloch übersehen.

Sowohl die starke Beanspruchung der Straßen als auch die wechselnden Temperaturen können die Entstehung von Schlaglöchern fördern. Insbesondere nach den Wintermonaten können durch Frost-Tau-Wechsel vermehrt Schlaglöcher entstehen, nachdem Wasser in Risse im Asphalt eingedrungen ist - nämlich dann, wenn es bei Minusgraden gefriert und sich ausdehnt. Dadurch hebt sich der Asphalt. Taut das Eis, entsteht ein Hohlraum unter der Fahrbahn. Besonders schwere Fahrzeuge drücken diese ein und der Asphalt bröckelt. Weiterer Regen spült die Löcher aus und vergrößert sie. Typische Schlagloch-Schäden an Fahrzeugen sind unter anderem kaputte Reifen und Felgen, verbogene Spurstangen oder sogar verzogene Fahrwerke.

Teilkasko-Versicherung ist für Schlagloch-Schäden nicht ausreichend

Diese und andere Schäden, die durch Schlaglöcher am eigenen Fahrzeug entstehen, deckt ausschließlich eine Vollkaskoversicherung. Alexander Held, Kfz- und Versicherungsexperte der Verti Versicherung AG, führt aus: "Die Vollkaskoversicherung übernimmt die Reparaturkosten, allerdings fällt die vereinbarte Selbstbeteiligung an und es kann zu einer Hochstufung in der Schadenfreiheitsklasse kommen."

Eine Teilkaskoversicherung ist dagegen bei Schlagloch-Schäden nicht ausreichend: "Diese deckt nur bestimmte Risiken wie Diebstahl oder Naturgewalten, aber keine Schäden durch Schlaglöcher", weiß der Experte. Auch die Kfz-Haftpflichtversicherung deckt keine Schäden am eigenen Fahrzeug, sondern "ist dazu da, Schäden zu regulieren, die Sie anderen Verkehrsteilnehmern zufügen."

Haftung des Staates: Geringe Aussicht auf Schadenersatz

Gerade im Frühjahr ist es aufgrund der Schlaglochgefahr ratsam, vorausschauend zu fahren: "Man darf tatsächlich nicht generell davon ausgehen, dass der Fahrbahnbelag in Ordnung ist und keine Schäden aufweist", erklärt Held. Dies gelte insbesondere für wenig befahrene Straßen mit untergeordneter Verkehrsbedeutung.

Im Gegensatz hierzu dürften Fahrer auf Straßen mit hoher Verkehrsbedeutung, wie beispielsweise Autobahnen, erwarten, dass keine erheblichen Vertiefungen bestehen, die zu Beschädigungen oder Unfällen führen können.

"So oder so: Die Verkehrsregeln schreiben generell vor, dass Fahrzeugführer die Geschwindigkeit an die Straßenverhältnisse anpassen müssen. Dies gilt auch bei Schlaglöchern", betont Held. Der Staat ist zwar verpflichtet, auf Straßenschäden aufmerksam zu machen. Die Aussicht auf staatlichen Schadenersatz sei jedoch gering, da der Nachweis einer Verletzung der Verkehrssicherungspflicht schwer zu erbringen ist.

Gute Dokumentation beschleunigt die Schadenregulierung

Passiert ein Unfall, kann eine schnelle Meldung und umfassende Dokumentation den Prozess der Schadenregulierung erleichtern: "Fotografieren Sie das Schlagloch und das beschädigte Fahrzeug, natürlich ohne sich oder andere in Gefahr zu bringen", sagt Held. "Dokumentieren Sie, auf welcher Straße der Unfall passiert ist und welche Höchstgeschwindigkeit dort gilt. Schreiben Sie gegebenenfalls außerdem Namen und Anschriften von Zeugen auf", so der Versicherungsexperte. Vorsorglich sollte man außerdem die Polizei und - sofern man über eine Vollkasko-Versicherung verfügt - die Kfz-Versicherung informiert werden.

Held empfiehlt außerdem, das Fahrzeug nach einem Schlaglochschaden genau zu überprüfen bzw. überprüfen zu lassen, auch wenn das Fahrzeug nach dem Vorfall noch fahrtauglich ist. "Seien Sie dann bei der Weiterfahrt besonders aufmerksam. Nicht jeder Schaden ist äußerlich erkennbar. Verdächtige Geräusche oder ein verändertes Fahrverhalten können auf weitere Schäden hinweisen. Im Zweifel suchen Sie sobald wie möglich eine Werkstatt auf - denn Sicherheit geht immer vor!"

Pfützen können Schlaglöcher verdecken

Abschließend rät Held zur Prävention: "Fahren Sie vorausschauend und achten Sie auf Warnschilder. Besonders bei nasser Fahrbahn können Pfützen tiefe Schlaglöcher verbergen." Auf holprigen Strecken solle man damit rechnen, dass der vorausfahrende Verkehrsteilnehmer plötzlich bremst oder ausweicht. "Daher unbedingt genug Abstand halten!", mahnt Held.

Wer zu spät ein Schlagloch bemerke, solle abruptes Ausweichen vermeiden, ebenso eine Vollbremsung: "Solche panischen Manöver können einen weitaus schwereren Schaden als das Schlagloch verursachen - ähnlich wie bei einer drohenden Wildkollision ist kontrolliertes Abbremsen hier die sinnvollste Maßnahme."

Quelle: Verti Versicherung AG (ots)

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