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Prozeßbericht vom 8. Verhandlungstag gegen den König von Deutschland - 1. Teil

Archivmeldung vom 26.11.2016

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 26.11.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Peter I, König von Deutschland (2015) beim Anschlag der neuen 77 Thesen an der Türe der Lutherkirche in Wittenberg. Ein neuer Reformator?
Peter I, König von Deutschland (2015) beim Anschlag der neuen 77 Thesen an der Türe der Lutherkirche in Wittenberg. Ein neuer Reformator?

Bild: Königreich Deutschland /Ott

Christian Kurzer berichtet über den 8. Verhandlungstag, im Verfahren gegen den König von Deutschland, Peter I, beim Landgericht Halle wie folgt: "Ein milder Herbsttag, die Verhandlung beginnt an diesem Freitag den 18.11.2016 erst um 10 Uhr. Nach den üblichen Einlaßkontrollen sitzen wir im Gerichtssaal. Knapp ein Dutzend Zuschauer sind gekommen, darunter 2 Jurastudenten, von denen einer ein imposantes etwa 15 cm dickes Buch über „Deutsche Gesetze“ mit eigenem Etui und Tragegurt mitgebracht hat. Das gab bei der Kontrolle am Eingang zum Verhandlungssaal Anlaß zu einer kürzeren Diskussion. Vielleicht haben die Wachleute befürchtet, dieses Buch könnte mit dem Etui mit Tragegurt als Wurfgeschoß verwendet werden. Assoziativ drängt sich mir die Geschichte von David und Goliath auf."

Aber am Ende will niemand Büchern oder anderes schleudern und auch der Student darf sein Buch in den Saal mitnehmen. Die Presse ist heute gänzlich abwesend. Als Peter hereinkommt, sehe ich, daß seine Hände nicht parallel in den Fesseln stecken sondern asymmetrisch, eine Hand von oben und eine von unten.

Ich frage mich, ob das an der „besonderen Fluchtgefahr“ liegt oder ob das jetzt „state of the art“ der Fesselung ist. Vielleicht sind die Handschellen, mit denen ich zuletzt beim Cowboy-und-Indianer-Spielen in meiner Kindheit zu tun hatte, auch weiterentwickelt worden und haben jetzt ein Scharnier in der Mitte, welches beide Handstellungen erlaubt.

Zuerst wird ein Antrag des heute abwesenden Pflichtverteidigers vorgelesen. Es geht um eine Zeugenaussage vom letzten Verhandlungstag, bei dem eine Zeugin von einer Gesamtliste sprach, die in elektronischer und schriftlicher Form vorlag, und auf der seit Beginn der Kooperationskasse jederzeit der Bestand ersichtlich war. Möglicherweise geht es darum, festzustellen, daß diese Liste nach einer Razzia verloren gegangen oder „außer Kontrolle geraten“ ist, aber ganz erschließt sich mir der Sinn des Antrages nicht.

Heute ist nur eine Zeugin geladen. Eine Bilanzbuchhalterin, die bei der Polizei in Sachsen-Anhalt angestellt war und die jetzt beim Landeskriminalamt arbeitet. Sie hat die Aussagegenehmigung erhalten. Sie hat für den Zeitraum 2009-2013 Auswertungen der bei der Polizei vorliegenden Akten vorgenommen. Insgesamt wurden 9 Konten verschiedener Personen und Vereine bei verschiedenen Banken untersucht.

Die Zeugin untersuchte die Konten nach bestimmten Stichworten wie z.B. Sparbuch, Kooperationskasse oder ähnlichem. Bei einem Konto verwendete die Richterin die Bemerkung, daß das Konto „leergeräumt“ wurde, was den Wahlverteidiger zu einer Nachfrage anregte, anläßlich eines Restsaldos von 110,04 Euro.

Auf anderen Konten ging es um Mietzahlungen, Mitgliedsbeiträge, Zahlungen im Kontext der Neudeutschen Gesundheitskasse und Überweisungen auf  bzw. von Sparbüchern. Vieles wurde in bar abgewickelt, aber es gab auch viele Überweisungen. Insgesamt ist von Beträgen im niedrigen 6-stelligen Bereich die Rede. Es wird deutlich, daß sich die Zeugin gemäß ihrem Auftrag „auf gewisse Stichwörter konzentrieren sollte“.

Wohin die Barauszahlungen gegangen sind, wurde von ihr nicht überprüft. Ob damit Einzahlungen auf die ihr vorliegenden Sparbücher getätigt wurden, überprüfte sie nicht. „Ich hätte jedes von 700 Sparbüchern durchgehen müssen.“ Die Zeugin wußte auch nicht, woher die Unterlagen stammten, ob von der möglicherweise rechtswidrigen Razzia der BaFin oder eventuell aus anderen Verfahren.

Sie sagte, daß sie das verwendet hat, was ihr von der Sachbearbeiterin vorgelegt wurde: „Ich bekomme vorgelegt und werte aus.“ „Nachforderungen (nach Unterlagen bei den Banken) meinerseits gab es nicht.“ Der Umfang der Unterlagen war zu groß, „um das bei mir zu behalten“. Zum Teil handelte es sich um eingescannte Unterlagen, die elektronisch von PDF zu einer Excel-Tabelle umgeformt wurden. Da diese Unterlagen fehlerbehaftet waren, gab es „viel nachzuarbeiten“.

Meiner Meinung nach war die Befragung recht unergiebig und einige Eventualitäten blieben offen. Peters Verteidiger legt vorsorglich Widerspruch ein. Dann gibt es eine 15-minütige Pause, in der wir an die frische Luft gehen. Im Gespräch mit einem Freund kommt das Highlight des Tages. Er hat am Morgen im Radio gehört, daß der zuständige Richter angeboten hat, ein Verfahren gegen zwei Vorstände der Sächsischen Landesbank gegen Zahlung von 80.000 Euro einzustellen.

Die Schadenshöhe, für die der Steuerzahler aufkommt, beträgt schon jetzt 1,5 Milliarden Euro und wird noch steigen. Auf Peters Fall übertragen, wäre das ein Bußgeld von 80 Euro für die Einstellung des Verfahrens. Aber der „feiert“ voraussichtlich in ein paar Wochen sein halbjähriges U-Haft-Jubiläum. Von einer Einstellung des Verfahrens war in diesem Prozeß noch nicht die Rede. Ob einer der Bankvorstände auch nur einen Tag an einem ähnlich ungastlichen Ort verbracht hat wie Peter, weiß ich nicht. Die Frage nach der Verhältnismäßigkeit springt mich an wie ein Raubtier auf der Jagd.

Nach der Pause stellt Peter noch 6 Anträge:

  • Er möchte festgestellt wissen, daß nach Schätzungen des Finanzamtes Wittenberg der Wert der Grundstücke in Reinsdorf 878.000 Euro und des Krankenhauses in Apollensdorf auf über 600.000 Euro geschätzt wurden. Somit wäre das Kapital noch vorhanden und kein Schaden entstanden.
  • Er möchte die Vereinsverfassung der Kooperationskasse bzw. des Vereins NeuDeutschland in die Unterlagen aufnehmen, aus denen hervorgeht, daß es sich insgesamt um vereinsinterne Vorgänge handelte, was auch zu einer Unzuständigkeit von BaFin und Behörden der BRD führen würde.
  • Gemäß Schreiben der BaFin von 2011 wurden vergleichbare Verträge und Sparbücher von der BaFin genehmigt. Diese Genehmigung wurde später ohne erkennbaren Grund widerrufen.
  • Auch der Euro bietet keinen Rechtsanspruch auf Konsum. Peter beantragt, das Statut des Einlagensicherungsfonds zu den Akten zu nehmen, da das Geld der Sparer dort auch nicht sicher ist und er sich in seiner subsidiären Hilfsverpflichtung veranlaßt sah, den Sparern eine alternative Möglichkeit anzubieten.
  • Gemäß Merkblatt der BaFin ist diese für private Währungen nicht zuständig. Also ist sie für den Engel und die Neue Deutsche Mark nicht zuständig. Außerdem sei eine Summe von 1 Million Engel und eine große Anzahl Silbermünzen im Nennwert von je 20 Neuen Deutschen Mark bei den Razzien entwendet worden.
  • Peter beantragt, festzustellen, daß der Engel, die vereinsinterne Währung des Vereins Neudeutschland, nicht in Euro rücktauschbar war. Auch daraus ergibt sich eine Unzuständigkeit der BaFin. Daß der Engel nicht rücktauschbar war, wurde unter anderem auf der Internetseite des Vereins veröffentlicht.

Dann ist für heute fertig, Peter ist vertieft in die Diskussion mit seinem Verteidiger. Wir wünschen dem Personal ein schönes Wochenende. Wie es aussieht, wird Peter demnächst sein halbjähriges Untersuchungshaft-Jubiläum „feiern“!

Quelle: KRD Blog von Christian Kurzer

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